Gesetze / Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung
EGInsOArt 103j Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EGInsO/103j#abs-1 (1) Auf Insolvenzverfahren, die vor dem 5. April 2017 eröffnet worden sind, sind vorbehaltlich des Absatzes 2 die bis dahin geltenden Vorschriften weiter anzuwenden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/EGInsO/103j#abs-2 (2) Im Rahmen einer Insolvenzanfechtung entstandene Ansprüche auf Zinsen oder die Herausgabe von Nutzungen unterliegen vor dem 5. April 2017 den bis dahin geltenden Vorschriften. Für die Zeit ab dem 5. April 2017 ist auf diese Ansprüche § 143 Absatz 1 Satz 3 der Insolvenzordnung in der ab dem 5. April 2017 geltenden Fassung anzuwenden.
Wird zitiert von 101 Entscheidungen zu Art 103j EGInsO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Düsseldorf, 04.10.2018 – 12 U 5/18
- LG Wuppertal, 04.05.2018 – 2 O 234/17Zitiert von 1
- LG Düsseldorf, 10.11.2017 – 10 O 498/16Zitiert von 1
- BGH, 17.10.2024 – IX ZR 244/22Beendigung des Gewerberaummietvertrages mit einem insolventen Hauptmieter: Barzahlung der Entschädigung für die Zeit der Vorenthaltung eines RestaurantbetriebesZitiert von 4
- BGH, 07.12.2023 – IX ZR 36/22Insolvenzanfechtung: Anfechtbarkeit der Befreiung von BürgschaftsverbindlichkeitZitiert von 5
- BAG, 18.10.2018 – 6 AZR 506/17Insolvenzanfechtung - Inkongruenz durch ForderungspfändungZitiert von 8
Zuletzt entschieden
- BGH, 21.05.2026 – IX ZR 168/24Insolvenzanfechtung: Voraussetzungen des Benachteiligungsvorsatzes bei Abschluss eines entgeltlichen Sale-and-lease-back-Geschäfts Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 24.07.2025 – IX ZR 134/23Anfechtbare Rechtshandlung in der Insolvenz: Abtretung der Forderung gegen einen Drittschuldner und Rückabtretung des anfechtungsrechtlichen Rückgewähranspruchs an den Drittschuldner Erlöschung des anfechtungsrechtlichen Rückgewähranspruchs mit Aufhebung des Insolvenzverfahrens; Rechtsfolgen der Verjährung des Anfechtungsanspruchs; Einwand unzulässiger RechtsausübungZitiert von 7
- BGH, 17.07.2025 – IX ZR 184/22Gläubigerbenachteiligungsvorsatz beim sog. Asset-Protection-ModellZitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 103j EGInsO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.