§ 16 Eröffnungsgrund
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 104
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Nach Gewicht
- BVerfG, 13.12.2023 – 2 BvR 2143/21Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbots (Art 3 Abs 1 GG) durch nicht nachvollziehbare fachgerichtliche Auslegung der §§ 14, 16 InsO im Falle eines GläubigerantragsZitiert von 1
- BVerfG, 13.12.2023 – 2 BvR 2204/21Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbots (Art 3 Abs 1 GG) durch nicht nachvollziehbare fachgerichtliche Auslegung der §§ 14, 16 InsO im Falle eines GläubigerantragsZitiert von 2
- OLG Brandenburg, 19.12.2019 – 7 W 75/19
- BGH, 06.05.2010 – IX ZB 176/09Insolvenzrecht: Steuerforderungen aus einem vollziehbaren Steuerbescheid als Eröffnungsgrund trotz Anhängigkeit eines finanzgerichtlichen VerfahrensZitiert von 6
- BGH, 22.03.2007 – IX ZB 164/06Insolvenzeröffnungsverfahren: Anordnung von Sicherungsmaßnahmen vor abschließender Prüfung der Zuständigkeit des Insolvenzgerichts KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 17
- VGH Baden-Württemberg, 11.05.2021 – 10 S 709/19Zitiert von 4
Zuletzt entschieden
- BGH, 25.06.2026 – IX ZB 6/24Rücknahme von Insolvenzvertrag durch anderen Geschäftsführer nach Verfügungsverbot
- OLG Düsseldorf, 12.03.2026 – 12 U 50/25
- LG Köln, 13.11.2025 – 6 S 39/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 16 InsO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens setzt voraus, daß ein Eröffnungsgrund gegeben ist.