§ 165 Verwertung unbeweglicher Gegenstände
Stand: 10.06.2019
Der Insolvenzverwalter kann beim zuständigen Gericht die Zwangsversteigerung oder die Zwangsverwaltung eines unbeweglichen Gegenstands der Insolvenzmasse betreiben, auch wenn an dem Gegenstand ein Absonderungsrecht besteht.
Wird zitiert von 38 Entscheidungen zu § 165 InsO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 26.04.2012 – V ZB 181/11Grundstückszwangsversteigerung: Insolvenzverwalterversteigerung bei Insolvenzbeschlag nur eines Miteigentumsanteils; anwendbare Vorschriften in der TeilungsversteigerungZitiert von 2
- BFH, 07.07.2020 – X R 13/19Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit bei Zwangsversteigerung eines Grundstücks durch einen absonderungsberechtigten GrundpfandgläubigerZitiert von 9
- BAG, 18.07.2013 – 6 AZR 47/12Insolvenzsicherung durch Treuhandvereinbarung - AltersteilzeitguthabenZitiert von 47
- BFH, 28.07.2011 – V R 28/09Sog. "kalte Zwangsvollstreckung" und "kalte Zwangsverwaltung" durch InsolvenzverwalterZitiert von 3
- FG Düsseldorf, 10.06.2009 – 5 K 3940/07 U
- BFH, 18.08.2005 – V R 31/04Zitiert von 12
Zuletzt entschieden
- OLG Brandenburg, 25.07.2024 – 5 U 230/22Zitiert von 1
- FG Münster, 25.01.2024 – 10 K 1934/21 EZitiert von 1
- LG Potsdam, 28.09.2022 – 14 T 62/22
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 165 InsO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.