Gesetze / Insolvenzordnung

InsO

§ 164 Wirksamkeit der Handlung

Stand: 10.06.2019

InsolvenzrechtBund11 Entscheidungen

Durch einen Verstoß gegen die §§ 160 bis 163 wird die Wirksamkeit der Handlung des Insolvenzverwalters nicht berührt.

§ 163 § 165