§ 164 Wirksamkeit der Handlung
Stand: 10.06.2019
Durch einen Verstoß gegen die §§ 160 bis 163 wird die Wirksamkeit der Handlung des Insolvenzverwalters nicht berührt.
Wird zitiert von 11 Entscheidungen zu § 164 InsO →
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Nach Gewicht
- BGH, 30.04.2015 – IX ZR 301/13Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Grundstückseigentümers: Pflicht des durch Zwangssicherungshypothek nachrangig gesicherten Gläubigers zur Bewilligung einer Löschung seines SicherungsrechtsZitiert von 3
- BGH, 30.06.2011 – IX ZB 30/10Insolvenzverfahren: Zurückweisung eines Insolvenzplans durch das InsolvenzgerichtZitiert von 1
- BAG, 23.02.2005 – 10 AZR 602/03Insolvenzrecht: Altersteilzeitleistungen in der Arbeitsphase des Blockmodells als Masseverbindlichkeiten KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 18
- AG Essen, 14.10.2024 – 163 IN 54/20
- VG Ansbach, 15.02.2022 – AN 4 K 20.00518Zitiert von 1
- OLG Köln, 27.06.2012 – 11 U 91/11
Zuletzt entschieden
- OLG Hamm, 08.08.2011 – I-5 U 46/11
- OLG Saarbrücken, 26.10.2010 – 4 U 433/08 - 136
- BPatG, 15.03.2006 – 29 W (pat) 253/03
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