Gesetze / Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
IRG§ 83a Auslieferungsunterlagen
Stand: 28.12.2022
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/IRG/83a#abs-1 (1) Die Auslieferung ist nur zulässig, wenn die in § 10 genannten Unterlagen oder ein Europäischer Haftbefehl übermittelt wurden, der die folgenden Angaben enthält:
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/IRG/83a#abs-2 (2) Die Ausschreibung zur Festnahme zwecks Überstellung oder Auslieferung nach der Verordnung (EU) 2018/1862 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. November 2018 über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems (SIS) im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit und der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen, zur Änderung und Aufhebung des Beschlusses 2007/533/JI des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1986/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates und des Beschlusses 2010/261/EU der Kommission (ABl. L 312 vom 7.12.2018, S. 56), die die unter Absatz 1 Nr. 1 bis 6 bezeichneten Angaben enthält oder der diese Angaben nachgereicht wurden, gilt als Europäischer Haftbefehl.
Wird zitiert von 173 Entscheidungen zu § 83a IRG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerfG, 15.02.2023 – 2 BvR 2009/22Stattgebender Kammerbeschluss: Zu den Anforderungen des Rechts auf effektiven Rechtsschutz gem Art 47 Abs 1 der EU-Grundrechtecharta (juris: EUGrdRCh) an die Bewilligungsentscheidung deutscher Gerichte gem § 32 IRG - hier: Überstellung eines Irakers an Belgien zur Strafverfolgung - Grundrechtsverletzung durch Bewilligungsentscheidung trotz fehlender Angaben zur konkret vorgeworfenen Straftat sowie zur konkreten Tathandlung des Beschwerdeführers - GegenstandswertfestsetzungZitiert von 3
- OLG Celle, 01.12.2023 – 2 OAus 86/23
- KG, 20.11.2017 – (4) 151 AuslA 125/17 (160/17)
- OLG Köln, 11.12.2019 – 6 AuslA 110/19 - 55 -
- BGH, 08.07.2025 – 3 StR 192/25Europäischer Haftbefehl: Anforderungen an die Sachverhaltsdarstellung bei SerienstraftatenZitiert von 1
- OLG Karlsruhe, 22.01.2013 – 1 AK 76/12Zitiert von 3
Zuletzt entschieden
- OLG Köln, 21.01.2026 – 3 OAus 144/25
- OLG Hamm, 23.12.2025 – 2 Ws 25/25
- OLG Hamm, 12.06.2025 – 2 OAus 80/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 83a IRG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
-
19.12.2022 Ausfertigung
§ 83a geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 19. Dezember 2022 (BGBl. I 2632)
BGBl. 2022 I S. 2632
-
17.07.2015 Ausfertigung
§ 83a geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. Juli 2015 (BGBl. I 1332, 1933)
BGBl. 2015 I S. 1332
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.