Gesetze / Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
IRG§ 81 Auslieferung zur Verfolgung oder zur Vollstreckung
Stand: 10.06.2019
§ 3 findet mit den Maßgaben Anwendung, dass
Wird zitiert von 215 Entscheidungen zu § 81 IRG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerfG, 15.02.2023 – 2 BvR 2009/22Stattgebender Kammerbeschluss: Zu den Anforderungen des Rechts auf effektiven Rechtsschutz gem Art 47 Abs 1 der EU-Grundrechtecharta (juris: EUGrdRCh) an die Bewilligungsentscheidung deutscher Gerichte gem § 32 IRG - hier: Überstellung eines Irakers an Belgien zur Strafverfolgung - Grundrechtsverletzung durch Bewilligungsentscheidung trotz fehlender Angaben zur konkret vorgeworfenen Straftat sowie zur konkreten Tathandlung des Beschwerdeführers - GegenstandswertfestsetzungZitiert von 3
- OLG Düsseldorf, 28.10.2022 – 3 AR 56/22Zitiert von 1
- OLG Brandenburg, 02.03.2021 – 1 AR 26/20 (S)
- KG, 12.03.2019 – (4) 151 AuslA 28/19 (29/19)
- KG, 24.09.2012 – (4) 151 AuslA 113/12 (195/12), (4) 151 Ausl A 113/12 (195/12)
- OLG Stuttgart, 28.01.2005 – 3 Ausl 1/05
Zuletzt entschieden
- OLG Hamm, 28.07.2026 – 2 OAus 31/26Auslieferungsverkehr mit Polen: Zulässigkeit der Auslieferung zur Strafvollstreckung trotz systemischer Mängel im Strafvollzug bei Beschränkung auf bestimmte Haftanstalten Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OLG Hamm, 16.06.2026 – 2 OAus 256-260/25
- OLG Hamm, 02.06.2026 – 2 OAus 72/26
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 81 IRG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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17.07.2015 Ausfertigung
§ 81 eingefügt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. Juli 2015 (BGBl. I 1332, 1933)
BGBl. 2015 I S. 1332
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02.10.2009 Ausfertigung
§ 81 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. Oktober 2009 (BGBl. I 3214)
BGBl. 2009 I S. 3214
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