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Bundesgesetzblatt, Teil I, Jahrgang 2015, S. 1332

BGBl. 2015 I S. 1332 · 78.314 Zeichen · Textauszug aus unserem Bestand.

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BGBl. 2015, Seite 1332 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1332
                                      Gesetz
                    zur Stärkung des Rechts des Angeklagten
                 auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und
    über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in
der Rechtshilfe
                                                Vom 17. Juli 2015

  Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlos-
sen:

                       Artikel 1
                    Änderung der
                Strafprozessordnung

   Die Strafprozessordnung in der Fassung der Be-
kanntmachung vom 7. April 1987 (BGBl. I S. 1074, 1319),
die zuletzt durch Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom
12. Juni 2015 (BGBl. I S. 926) geändert worden ist, wird
wie folgt geändert:

 1. Die §§ 111o und 111p werden aufgehoben.

 2. In § 230 Absatz 2 werden vor dem Punkt am Ende
    ein Komma und die Wörter „soweit dies zur Durch-
    führung der Hauptverhandlung geboten ist“ einge-
    fügt.
 3. In § 267 Absatz 5 Satz 3 wird die Angabe „Satz 3“
    durch die Angabe „Satz 4“ ersetzt.

 4. In § 314 Absatz 2 werden die Wörter „mit schrift-

    licher Vollmacht versehenen Verteidigers“ durch die

    Wörter „Verteidigers mit schriftlicher Vertretungs-

    vollmacht“ ersetzt.

 5. § 329 wird wie folgt gefasst:
                          „§ 329

               Ausbleiben des Angeklagten;

       Vertretung in der Berufungshauptverhandlung

      (1) Ist bei Beginn eines Hauptverhandlungster-
   mins weder der Angeklagte noch ein Verteidiger
   mit schriftlicher Vertretungsvollmacht erschienen
   und das Ausbleiben nicht genügend entschuldigt,

   so hat das Gericht eine Berufung des Angeklagten

   ohne Verhandlung zur Sache zu verwerfen. Ebenso

   ist zu verfahren, wenn die Fortführung der Haupt-

   verhandlung in dem Termin dadurch verhindert wird,

   dass

   1. sich der Verteidiger ohne genügende Entschul-
      digung entfernt hat und eine Abwesenheit des
      Angeklagten nicht genügend entschuldigt ist
      oder der Verteidiger den ohne genügende Ent-

   schuldigung nicht anwesenden Angeklagten
   nicht weiter vertritt,
2. sich der Angeklagte ohne genügende Entschul-
   digung entfernt hat und kein Verteidiger mit
   schriftlicher Vertretungsvollmacht anwesend ist
   oder

3. sich der Angeklagte vorsätzlich und schuldhaft
   in einen seine Verhandlungsfähigkeit ausschlie-
   ßenden Zustand versetzt hat und kein Verteidiger
   mit schriftlicher Vertretungsvollmacht anwesend
   ist.
Über eine Verwerfung wegen Verhandlungsunfähig-

keit nach diesem Absatz entscheidet das Gericht
nach Anhörung eines Arztes als Sachverständigen.
Die Sätze 1 bis 3 finden keine Anwendung, wenn
das Berufungsgericht erneut verhandelt, nachdem
die Sache vom Revisionsgericht zurückverwiesen
worden ist.
   (2) Soweit die Anwesenheit des Angeklagten
nicht erforderlich ist, findet die Hauptverhandlung

auch ohne ihn statt, wenn er durch einen Verteidi-

ger mit schriftlicher Vertretungsvollmacht vertreten

wird oder seine Abwesenheit im Fall der Verhand-

lung auf eine Berufung der Staatsanwaltschaft nicht
genügend entschuldigt ist. § 231b bleibt unberührt.
   (3) Kann die Hauptverhandlung auf eine Beru-
fung der Staatsanwaltschaft hin nicht ohne den An-

geklagten abgeschlossen werden oder ist eine Ver-

werfung der Berufung nach Absatz 1 Satz 4 nicht
zulässig, ist die Vorführung oder Verhaftung des
Angeklagten anzuordnen, soweit dies zur Durch-
führung der Hauptverhandlung geboten ist.

   (4) Ist die Anwesenheit des Angeklagten in der

auf seine Berufung hin durchgeführten Hauptver-

handlung trotz der Vertretung durch einen Verteidi-

ger erforderlich, hat das Gericht den Angeklagten

zur Fortsetzung der Hauptverhandlung zu laden

und sein persönliches Erscheinen anzuordnen.
Erscheint der Angeklagte zu diesem Fortsetzungs-
termin ohne genügende Entschuldigung nicht und
bleibt seine Anwesenheit weiterhin erforderlich, hat
das Gericht die Berufung zu verwerfen. Über die
BGBl. 2015, Seite 1333 — Originalseite als Abbildung
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   Möglichkeit der Verwerfung ist der Angeklagte mit
   der Ladung zu belehren.
      (5) Wurde auf eine Berufung der Staatsanwalt-
   schaft hin nach Absatz 2 verfahren, ohne dass ein
   Verteidiger mit schriftlicher Vertretungsvollmacht
   anwesend war, hat der Vorsitzende, solange mit
   der Verkündung des Urteils noch nicht begonnen
   worden ist, einen erscheinenden Angeklagten oder
   Verteidiger mit schriftlicher Vertretungsvollmacht
   von dem wesentlichen Inhalt dessen zu unterrich-
   ten, was in seiner Abwesenheit verhandelt worden
   ist. Eine Berufung der Staatsanwaltschaft kann in
   den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 und 2 auch ohne
   Zustimmung des Angeklagten zurückgenommen
   werden, es sei denn, dass die Voraussetzungen
   des Absatzes 1 Satz 4 vorliegen.

      (6) Ist die Verurteilung wegen einzelner von meh-
   reren Taten weggefallen, so ist bei der Verwerfung
   der Berufung der Inhalt des aufrechterhaltenen
   Urteils klarzustellen; die erkannten Strafen können
   vom Berufungsgericht auf eine neue Gesamtstrafe
   zurückgeführt werden.

     (7) Der Angeklagte kann binnen einer Woche
   nach der Zustellung des Urteils die Wiedereinset-

   zung in den vorigen Stand unter den in den §§ 44
   und 45 bezeichneten Voraussetzungen beanspru-
   chen.“

 6. § 330 wird wie folgt geändert:
   a) In Absatz 1 werden die Wörter „vorzuladen und
      kann ihn bei seinem Ausbleiben zwangsweise
      vorführen lassen“ durch die Wörter „zu laden“
      ersetzt.
   b) In Absatz 2 Satz 2 werden nach dem Wort
      „Angeklagte“ die Wörter „noch ein Verteidiger
      mit schriftlicher Vertretungsvollmacht“ einge-
      fügt und werden die Wörter „einer Haupt-
      verhandlung“ durch die Wörter „eines Haupt-
      verhandlungstermins“, die Angabe „Abs. 1“
      durch die Wörter „Absatz 1 Satz 1“ und die An-

      gabe „Abs. 2 Satz 1“ durch die Wörter „Absatz 2
      und 3“ ersetzt.
 7. § 340 wird wie folgt gefasst:
                           „§ 340

                     Revision gegen

     Berufungsurteile bei Vertretung des Angeklagten

     Ist nach § 329 Absatz 2 verfahren worden, kann

   der Angeklagte die Revision gegen das auf seine
   Berufung hin ergangene Urteil nicht darauf stützen,
   dass seine Anwesenheit in der Berufungshauptver-
   handlung erforderlich gewesen wäre.“
 8. In § 341 Absatz 2 werden die Wörter „§§ 234, 387
    Abs. 1, § 411 Abs. 2 und § 434 Abs. 1 Satz 1“ durch
    die Wörter „§§ 234, 329 Absatz 2, § 387 Absatz 1,
    § 411 Absatz 2 und § 434 Absatz 1 Satz 1“ und die
    Wörter „mit schriftlicher Vollmacht versehenen Ver-
    teidigers“ durch die Wörter „Verteidigers mit schrift-
    licher Vertretungsvollmacht“ ersetzt.

 9. In § 378 Satz 1 werden die Wörter „mit schriftlicher
    Vollmacht versehenen Rechtsanwalt“ durch die
    Wörter „Rechtsanwalt mit schriftlicher Vertretungs-
    vollmacht“ ersetzt.
10. § 412 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

    „§ 329 Absatz 1, 3, 6 und 7 ist entsprechend anzu-
    wenden.“
11. § 459i wird aufgehoben.
12. In den §§ 234, 350 Absatz 2 Satz 1 und § 411 Ab-
    satz 2 Satz 1 werden jeweils die Wörter „mit schrift-
    licher Vollmacht versehenen Verteidiger“ durch die
    Wörter „Verteidiger mit schriftlicher Vertretungsvoll-
    macht“ ersetzt.

13. Der Strafprozessordnung wird die aus der Anlage 1
    zu dieser Vorschrift ersichtliche Inhaltsübersicht vor-
    angestellt. Die Untergliederungen der Strafprozess-
    ordnung erhalten die Bezeichnung und Fassung,
    die sich jeweils aus der Inhaltsübersicht in der An-
    lage zu dieser Vorschrift ergibt. Die Vorschriften der
    Strafprozessordnung erhalten die Überschriften,
    die sich jeweils aus der Inhaltsübersicht in der An-
    lage zu dieser Vorschrift ergeben. Weggefallene
    Vorschriften erhalten keine Überschriften.

                           Artikel 2

                    Änderung des
                 Gesetzes über die
      internationale Rechtshilfe in Strafsachen

   Das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in

Strafsachen in der Fassung der Bekanntmachung vom
27. Juni 1994 (BGBl. I S. 1537), das zuletzt durch Arti-
kel 1 des Gesetzes vom 16. Juli 2015 (BGBl. I S. 1197)
geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
 1. Dem Gesetz über die internationale Rechtshilfe in
    Strafsachen wird die aus der Anlage 2 zu dieser
    Vorschrift ersichtliche Inhaltsübersicht vorange-
    stellt.
 2. In § 81 Nummer 4 werden nach der Angabe „(ABl.
    L 190 vom 18.7.2002, S. 1)“ ein Komma und die
    Wörter „der durch den Rahmenbeschluss
    2009/299/JI (ABl. L 81 vom 27.3.2009, S. 24) ge-
    ändert worden ist, (Rahmenbeschluss Europäischer
    Haftbefehl)“ eingefügt.

 3. § 83 wird wie folgt geändert:

    a) Der Wortlaut wird Absatz 1.
    b) Absatz 1 Nummer 3 wird wie folgt gefasst:
       „3. bei Ersuchen zum Zweck der Strafvollstre-
           ckung die verurteilte Person zu der dem

           Urteil zugrunde liegenden Verhandlung nicht

           persönlich erschienen ist oder“.

    c) Die folgenden Absätze 2 bis 4 werden angefügt:

         „(2) Die Auslieferung ist abweichend von Ab-
       satz 1 Nummer 3 jedoch zulässig, wenn
       1. die verurteilte Person
          a) rechtzeitig
             aa) persönlich zu der Verhandlung, die zu
                 dem Urteil geführt hat, geladen wurde
                 oder

             bb) auf andere Weise tatsächlich offiziell
                 von dem vorgesehenen Termin und
                 Ort der Verhandlung, die zu dem Urteil
                 geführt hat, in Kenntnis gesetzt wurde,
                 sodass zweifelsfrei nachgewiesen wur-
                 de, dass die verurteilte Person von der
                 anberaumten Verhandlung Kenntnis
                 hatte, und
BGBl. 2015, Seite 1334 — Originalseite als Abbildung
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          b) dabei darauf hingewiesen wurde, dass ein
             Urteil auch in ihrer Abwesenheit ergehen
             kann,
       2. die verurteilte Person in Kenntnis des gegen
          sie gerichteten Verfahrens, an dem ein Vertei-
          diger beteiligt war, eine persönliche Ladung
          durch Flucht verhindert hat oder
       3. die verurteilte Person in Kenntnis der anbe-
          raumten Verhandlung einen Verteidiger be-
          vollmächtigt hat, sie in der Verhandlung zu
          verteidigen, und sie durch diesen in der Ver-
          handlung tatsächlich verteidigt wurde.

          (3) Die Auslieferung ist abweichend von Ab-
       satz 1 Nummer 3 auch zulässig, wenn die verur-
       teilte Person nach Zustellung des Urteils
       1. ausdrücklich erklärt hat, das ergangene Urteil
          nicht anzufechten, oder

       2. innerhalb geltender Fristen keine Wiederauf-

          nahme des Verfahrens oder kein Berufungs-

          verfahren beantragt hat.

       Die verurteilte Person muss zuvor ausdrücklich
       über ihr Recht auf Wiederaufnahme des Verfah-
       rens oder auf ein Berufungsverfahren, an dem
       sie teilnehmen kann und bei dem der Sachver-
       halt, einschließlich neuer Beweismittel, erneut
       geprüft und das ursprüngliche Urteil aufgehoben
       werden kann, belehrt worden sein.

          (4) Die Auslieferung ist abweichend von Ab-
       satz 1 Nummer 3 ferner zulässig, wenn der ver-
       urteilten Person unverzüglich nach ihrer Über-
       gabe an den ersuchenden Mitgliedstaat das
       Urteil persönlich zugestellt werden wird und die
       verurteilte Person über ihr in Absatz 3 Satz 2 ge-
       nanntes Recht auf Wiederaufnahme des Verfah-
       rens oder ein Berufungsverfahren sowie über die
       hierfür geltenden Fristen belehrt werden wird.“
4. § 83a wird wie folgt geändert:

  a) In Absatz 1 Nummer 1 werden die Wörter „des
     Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen
     Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen
     den Mitgliedstaaten“ durch die Wörter „Euro-
     päischer Haftbefehl“ ersetzt.
  b) In Absatz 2 werden die Wörter „Auslieferung
     nach dem Schengener Durchführungsüberein-
     kommen“ durch die Wörter „Überstellung oder
     Auslieferung nach dem Beschluss 2007/533/JI
     des Rates vom 12. Juni 2007 über die Ein-
     richtung, den Betrieb und die Nutzung des
     Schengener Informationssystems der zweiten
     Generation (SIS II) (ABl. L 205, S. 63)“ ersetzt.
5. § 83b wird wie folgt geändert:

  a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
       aa) Die Buchstaben a bis c werden die Num-
           mern 1 bis 3.

       bb) Buchstabe d wird Nummer 4 und die Wörter
           „des Rates vom 13. Juni 2002 über den
           Europäischen Haftbefehl und die Übergabe-
           verfahren zwischen den Mitgliedstaaten
           (ABl. EG Nr. L 190 S. 1)“ werden durch die
           Wörter „Europäischer Haftbefehl“ ersetzt.

   b) In Absatz 2 Satz 1 werden die Buchstaben a
      und b die Nummern 1 und 2.
 6. § 83f wird wie folgt geändert:
   a) In Absatz 1 Nummer 1 werden die Wörter „des
      Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen
      Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen
      den Mitgliedstaaten (ABl. EG Nr. L 190 S. 1)“
      durch die Wörter „Europäischer Haftbefehl“ er-
      setzt.
   b) In Absatz 3 Satz 3 wird die Angabe „80 Abs. 4“
      durch die Angabe „80 Absatz 3“ ersetzt.

 7. In § 83i Satz 3 werden die Wörter „des Rates vom
    13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl
    und die Übergabeverfahren zwischen den Mitglied-
    staaten (ABl. EG Nr. L 190 S. 1)“ durch die Wörter
    „Europäischer Haftbefehl“ ersetzt.
 8. In § 87 Absatz 1 Satz 1 werden nach der Angabe
    „(ABl. L 76 vom 22.3.2005, S. 16)“ ein Komma und

    die Wörter „der durch den Rahmenbeschluss

    2009/299/JI (ABl. L 81 vom 27.3.2009, S. 24) geän-

    dert worden ist, (Rahmenbeschluss Geldsanktio-
    nen)“ eingefügt.
 9. In § 87a Nummer 2 werden die Wörter „2005/214/JI
    des Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwen-
    dung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerken-
    nung von Geldstrafen und Geldbußen“ durch das
    Wort „Geldsanktionen“ ersetzt.

10. § 87b wird wie folgt geändert:

   a) In Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter
      „2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005
      über die Anwendung des Grundsatzes der ge-
      genseitigen Anerkennung von Geldstrafen und
      Geldbußen“ durch das Wort „Geldsanktionen“
      ersetzt.
   b) Absatz 3 Nummer 4 wird wie folgt gefasst:
      „4. die betroffene Person zu der der Entschei-
          dung zugrunde liegenden Verhandlung nicht
          persönlich erschienen ist,“.

   c) Die folgenden Absätze 4 bis 6 werden angefügt:
         „(4) Die Vollstreckung der Geldsanktion ist
      abweichend von Absatz 3 Nummer 4 jedoch zu-
      lässig, wenn
      1. die betroffene Person
         a) rechtzeitig

            aa) persönlich zu der Verhandlung, die zu
                der Entscheidung geführt hat, geladen
                wurde oder
            bb) auf andere Weise tatsächlich offiziell
                von dem vorgesehenen Termin und
                Ort der Verhandlung, die zur Entschei-
                dung geführt hat, in Kenntnis gesetzt
                wurde, sodass zweifelsfrei nachgewie-
                sen wurde, dass die betroffene Person
                von der anberaumten Verhandlung
                Kenntnis hatte, und

         b) dabei darauf hingewiesen wurde, dass
            eine Entscheidung auch in ihrer Abwesen-
            heit ergehen kann,
      2. die betroffene Person in Kenntnis des gegen
         sie gerichteten Verfahrens, an dem ein Vertei-
BGBl. 2015, Seite 1335 — Originalseite als Abbildung
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         diger beteiligt war, eine persönliche Ladung
         durch Flucht verhindert hat oder
      3. die betroffene Person in Kenntnis der anbe-
         raumten Verhandlung einen Verteidiger bevoll-
         mächtigt hat, sie in der Verhandlung zu vertei-
         digen, und sie durch diesen in der Verhand-
         lung tatsächlich verteidigt wurde.

         (5) Die Vollstreckung der Geldsanktion ist ab-
      weichend von Absatz 3 Nummer 4 auch zuläs-
      sig, wenn die betroffene Person nach Zustellung
      der Entscheidung

      1. ausdrücklich erklärt hat, die ergangene Ent-
         scheidung nicht anzufechten, oder

      2. innerhalb geltender Fristen keine Wiederauf-
         nahme des Verfahrens oder kein Berufungs-
         verfahren beantragt hat.
      Die betroffene Person muss zuvor ausdrücklich
      über ihr Recht auf Wiederaufnahme des Verfah-
      rens oder auf ein Berufungsverfahren, an dem
      sie teilnehmen kann und bei dem der Sachver-
      halt, einschließlich neuer Beweismittel, erneut
      geprüft und die ursprüngliche Entscheidung auf-

      gehoben werden kann, belehrt worden sein.

         (6) Die Vollstreckung der Geldsanktion ist ab-
      weichend von Absatz 3 Nummer 4 ferner zuläs-
      sig, wenn die betroffene Person nach ausdrück-

      licher Unterrichtung über das Verfahren und die

      Möglichkeit, bei der Verhandlung persönlich zu

      erscheinen,

      1. ausdrücklich auf das Recht auf mündliche
         Anhörung verzichtet hat und

      2. erklärt hat, die Entscheidung nicht anzufech-
         ten.“
11. In § 87o Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter
    „2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über
    die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen
    Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen“
    durch das Wort „Geldsanktionen“ ersetzt.

12. § 88 wird wie folgt geändert:
   a) In Satz 1 werden nach der Angabe „(ABl. L 328
      vom 24.11.2006, S. 59)“ ein Komma und die
      Wörter „der durch den Rahmenbeschluss
      2009/299/JI (ABl. L 81 vom 27.3.2009, S. 24)
      geändert worden ist, (Rahmenbeschluss Einzie-
      hung)“ eingefügt.
   b) In Satz 2 wird die Angabe „2006/783/JI“ durch
      das Wort „Einziehung“ ersetzt.
13. § 88a wird wie folgt geändert:
   a) In Absatz 1 wird in dem Satzteil vor Nummer 1
      und in Nummer 2 Buchstabe a jeweils die An-
      gabe „2006/783/JI“ durch das Wort „Einziehung“
      ersetzt.
   b) Absatz 2 wird wie folgt geändert:
      aa) Nummer 2 wird wie folgt gefasst:

          „2. die betroffene Person zu der der Anord-
              nung des Verfalls oder der Einziehung
              zugrunde liegenden Verhandlung nicht
              persönlich erschienen ist;“.
      bb) In Nummer 3 wird das Wort „verurteilte“
          durch das Wort „betroffene“ ersetzt.

   c) Die folgenden Absätze 3 und 4 werden angefügt:
         „(3) Die Vollstreckung einer nach Absatz 1
      übersandten Anordnung des Verfalls oder der
      Einziehung ist in Abweichung von Absatz 2
      Nummer 2 jedoch zulässig, wenn
      1. die betroffene Person

         a) rechtzeitig

            aa) persönlich zu der Verhandlung, die zu
                der Entscheidung geführt hat, geladen
                wurde oder

            bb) auf andere Weise tatsächlich offiziell
                von dem vorgesehenen Termin und
                Ort der Verhandlung, die zur Entschei-
                dung geführt hat, in Kenntnis gesetzt
                wurde, sodass zweifelsfrei nachgewie-
                sen wurde, dass die betroffene Person
                von der anberaumten Verhandlung
                Kenntnis hatte, und
         b) dabei darauf hingewiesen wurde, dass
            eine Entscheidung auch in ihrer Abwesen-
            heit ergehen kann,

      2. die betroffene Person in Kenntnis des gegen

         sie gerichteten Verfahrens, an dem ein Vertei-
         diger beteiligt war, eine persönliche Ladung
         durch Flucht verhindert hat oder

      3. die betroffene Person in Kenntnis der anbe-

         raumten Verhandlung einen Verteidiger be-

         vollmächtigt hat, sie in der Verhandlung zu

         verteidigen, und sie durch diesen in der Ver-
         handlung tatsächlich verteidigt wurde.

         (4) Die Vollstreckung einer nach Absatz 1
      übersandten Anordnung des Verfalls oder der
      Einziehung ist in Abweichung von Absatz 2
      Nummer 2 auch zulässig, wenn die betroffene
      Person nach Zustellung der Entscheidung
      1. ausdrücklich erklärt hat, die ergangene Ent-
         scheidung nicht anzufechten, oder

      2. innerhalb geltender Fristen keine Wiederauf-
         nahme des Verfahrens oder kein Berufungs-
         verfahren beantragt hat.
      Die betroffene Person muss zuvor ausdrücklich
      über ihr Recht auf Wiederaufnahme des Verfah-
      rens oder auf ein Berufungsverfahren, an dem
      sie teilnehmen kann und bei dem der Sachver-
      halt, einschließlich neuer Beweismittel, erneut
      geprüft und die ursprüngliche Entscheidung auf-
      gehoben werden kann, belehrt worden sein.“
14. § 88b Absatz 1 wird wie folgt geändert:
   a) In dem Satzteil vor Nummer 1 wird die Angabe
      „2006/783/JI“ durch das Wort „Einziehung“ er-
      setzt.
   b) In Nummer 8 wird das Wort „verurteilten“ durch
      das Wort „betroffenen“ ersetzt.
15. In § 88c Nummer 1 wird die Angabe „2006/783/JI“
    durch das Wort „Einziehung“ ersetzt.

16. In § 88d Absatz 1 Satz 1 wird das Wort „verurteil-
    ten“ durch das Wort „betroffenen“ ersetzt.
17. In § 90 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe
    „2006/783/JI“ durch das Wort „Einziehung“ ersetzt.
18. § 94 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
BGBl. 2015, Seite 1336 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1336
   a) In dem Satzteil vor Nummer 1 wird die Angabe
      „(ABl. EU Nr. L 196 S. 45)“ durch die Wörter
      „(ABl. L 196 vom 2.8.2003, S. 45) (Rahmenbe-
      schluss Sicherstellung)“ ersetzt.
   b) In Nummer 1 wird die Angabe „2003/577/JI“
      durch das Wort „Sicherstellung“ ersetzt.
19. In § 95 Absatz 1 werden in dem Satzteil vor Num-
    mer 1 die Wörter „2003/577/JI des Rates vom
    22. Juli 2003 über die Vollstreckung von Entschei-
    dungen über die Sicherstellung von Vermögens-
    gegenständen oder Beweismitteln in der Euro-
    päischen Union“ durch das Wort „Sicherstellung“
    ersetzt.
20. In § 97 werden die Wörter „2003/577/JI des Rates
    vom 22. Juli 2003 über die Vollstreckung von Ent-
    scheidungen über die Sicherstellung von Vermö-
    gensgegenständen oder Beweismitteln in der Euro-
    päischen Union“ durch das Wort „Sicherstellung“
    ersetzt.

21. In § 98 Satz 1 werden die Wörter „2005/214/JI des
    Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung
    des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung
    von Geldstrafen und Geldbußen (ABl. L 76 vom
    22.3.2005, S. 16)“ durch das Wort „Geldsanktio-
    nen“ ersetzt.
22. Vor § 99 wird folgender § 98a eingefügt:
                         „§ 98a

            Übergangsvorschrift für Ersuchen,
    die auf einer Abwesenheitsentscheidung beruhen

      In Abweichung von § 83a Absatz 1, § 83f Ab-
   satz 1, § 87a Nummer 2, § 88b Absatz 1 und
   § 88c Nummer 1 ist die Vorlage des dort genannten
   Europäischen Haftbefehls oder der dort genannten
   Bescheinigungen ebenfalls in der Fassung vor dem
   28. März 2011 zulässig, sofern der ersuchende Mit-
   gliedstaat der Europäischen Union auf andere Art
   und Weise die zusätzlichen Angaben übermittelt,
   die gemäß den Artikeln 2 bis 4 des Rahmenbe-
   schlusses 2009/299/JI des Rates vom 26. Februar
   2009 zur Änderung der Rahmenbeschlüsse
   2002/584/JI, 2005/214/JI, 2006/783/JI, 2008/909/JI
   und 2008/947/JI, zur Stärkung der Verfahrensrechte
   von Personen und zur Förderung der Anwendung
   des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung
   auf Entscheidungen, die im Anschluss an eine Ver-
   handlung ergangen sind, zu der die betroffene Per-
   son nicht erschienen ist (ABl. L 81 vom 27.3.2009,
   S. 24), erforderlich sind. Diese Regelung wird nicht
   mehr angewendet, sobald der letzte Mitgliedstaat
   der Europäischen Union den Rahmenbeschluss
   2009/299/JI in sein nationales Recht umgesetzt hat.
   Das Bundesministerium der Justiz und für Verbrau-
   cherschutz gibt den Tag, ab dem Satz 1 gemäß
   Satz 2 nicht mehr angewendet wird, im Bundes-
   anzeiger bekannt.“

                      Artikel 3
                  Änderung der
           Bundesrechtsanwaltsordnung
  In § 143 Absatz 4 Satz 2 der Bundesrechtsanwalts-
ordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliede-
rungsnummer 303-8, veröffentlichten bereinigten Fas-
sung, die zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom

10. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3786) geändert worden
ist, werden die Wörter „Abs. 1 Satz 1 und 2 und Abs. 3“
durch die Wörter „Absatz 1 Satz 1 und 4 sowie Ab-
satz 7“ ersetzt.

                       Artikel 4
                   Änderung des
         Gesetzes über die Entschädigung
         für Strafverfolgungsmaßnahmen
   In § 2 Absatz 2 Nummer 4 des Gesetzes über die
Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen vom
8. März 1971 (BGBl. I S. 157), das zuletzt durch Arti-
kel 22 des Gesetzes vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I
S. 1864) geändert worden ist, werden die Wörter „den
§§ 111d und 111o“ durch die Angabe „§ 111d“ ersetzt
und werden die Wörter „sowie die Vermögensbeschlag-
nahme nach § 111p der Strafprozessordnung“ gestri-
chen.

                       Artikel 5

                  Änderung des
         Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
  Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vom 5. Mai
2004 (BGBl. I S. 718, 788), das zuletzt durch Artikel 14
des Gesetzes vom 29. Juni 2015 (BGBl. I S. 1042) ge-
ändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In § 53 Absatz 2 Satz 1 werden nach den Wörtern
   „eines gewählten Beistands“ die Wörter „aufgrund
   seiner Bestellung“ eingefügt.

2. In den Nummern 5101, 5103, 5107 und 5109 der
   Anlage 1 (Vergütungsverzeichnis) wird jeweils im Ge-
   bührentatbestand die Angabe „40,00“ durch die An-
   gabe „60,00“ ersetzt.

                       Artikel 6

                   Änderung der
               Patentanwaltsordnung
   In § 125 Absatz 4 Satz 3 der Patentanwaltsordnung
vom 7. September 1966 (BGBl. I S. 557), die zuletzt
durch Artikel 5 Absatz 13 des Gesetzes vom 10. Okto-
ber 2013 (BGBl. I S. 3799) geändert worden ist, werden
die Wörter „Abs. 1 Satz 1 und 2 und Abs. 3“ durch die
Wörter „Absatz 1 Satz 1 und 4 sowie Absatz 7“ ersetzt.

                       Artikel 7
                  Änderung des
              Jugendgerichtsgesetzes

  Dem § 69 Absatz 3 des Jugendgerichtsgesetzes in
der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Dezember
1974 (BGBl. I S. 3427), das zuletzt durch Artikel 3 des
Gesetzes vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1805) geändert
worden ist, wird folgender Satz angefügt:
„Zu einer Vertretung des Angeklagten ist er nicht be-
fugt.“

                       Artikel 8
                   Änderung des
              Steuerberatungsgesetzes
   In § 127 Absatz 4 Satz 2 des Steuerberatungsgeset-
zes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. No-
vember 1975 (BGBl. I S. 2735), das zuletzt durch Arti-
kel 20 des Gesetzes vom 25. Juli 2014 (BGBl. I S. 1266)
BGBl. 2015, Seite 1337 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1337
geändert worden ist, werden die Wörter „Abs. 1 Satz 1
und 2 und Abs. 3“ durch die Wörter „Absatz 1 Satz 1
und 4 sowie Absatz 7“ ersetzt.

                      Artikel 9
         Einschränkung von Grundrechten
   Durch Artikel 1 Nummer 2, 5 (§ 329 Absatz 3 der
Strafprozessordnung) und Nummer 6 Buchstabe b die-

                               Die verfassungsmäßigen Rechte
                            sind gewahrt.

  ses Gesetzes wird das Grundrecht der Freiheit der Per-
  son nach Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes
  eingeschränkt.

                              Artikel 10
                            Inkrafttreten
    Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in
  Kraft.

des Bundesrates
                               Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es
                            ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.

                              Berlin, den 17. Juli 2015
                                           Der Bundespräsident
                                              Joachim Gauck
                                           Die Bundeskanzlerin
                                             Dr. A n g e l a
M e r k e l
                                             Der Bundesminister
                              d e r J u s t i z u n d f ü r Ve r b r a u c h e r s c h u t z
                                                    Heiko Maas
BGBl. 2015, Seite 1338 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1338
Anlage 1
(zu Artikel 1 Nummer 13)

                   Inhaltsübersicht
                        Erstes Buch
              A ll g e m e i n e Vo r s c h r i f t e n

                        Erster Abschnitt

            Sachliche Zuständigkeit der Gerichte
§   1    Anwendbarkeit des Gerichtsverfassungsgesetzes
§   2    Verbindung und Trennung von Strafsachen
§   3    Begriff des Zusammenhanges

§   4    Verbindung und Trennung rechtshängiger Strafsachen

§   5    Maßgebendes Verfahren

§   6    Prüfung der sachlichen Zuständigkeit

§   6a   Zuständigkeit besonderer Strafkammern

                       Zweiter Abschnitt

                         Gerichtsstand
§ 7      Gerichtsstand des Tatortes
§ 8      Gerichtsstand des Wohnsitzes oder Aufenthaltsortes
§ 9      Gerichtsstand des Ergreifungsortes
§ 10     Gerichtsstand bei Auslandstaten auf Schiffen oder in
         Luftfahrzeugen
§ 10a    Gerichtsstand bei Auslandstaten im Bereich des Meeres
§ 11     Gerichtsstand bei Auslandstaten exterritorialer Deut-
         scher und deutscher Beamter

§ 11a    Gerichtsstand bei Auslandstaten von Soldaten in be-
         sonderer Auslandsverwendung
§ 12     Zusammentreffen mehrerer Gerichtsstände

§ 13     Gerichtsstand bei zusammenhängenden Strafsachen

§ 13a    Zuständigkeitsbestimmung durch den Bundesgerichts-
         hof
§ 14     Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftli-
         che obere Gericht
§ 15     Gerichtsstand kraft Übertragung bei Hinderung des
         zuständigen Gerichts
§ 16     Prüfung der örtlichen Zuständigkeit; Einwand der Un-
         zuständigkeit
§ 17     (weggefallen)
§ 18     (weggefallen)
§ 19     Zuständigkeitsbestimmung bei Zuständigkeitsstreit
§ 20     Untersuchungshandlungen eines unzuständigen Ge-
         richts
§ 21     Befugnisse bei Gefahr im Verzug

                        Dritter Abschnitt

                    Ausschließung und
              Ablehnung der Gerichtspersonen

§ 22     Ausschließung von der Ausübung des Richteramtes
         kraft Gesetzes
§ 23     Ausschließung eines Richters wegen Mitwirkung an der
         angefochtenen Entscheidung
§ 24     Ablehnung eines Richters; Besorgnis der Befangenheit
§ 25     Ablehnungszeitpunkt
§ 26     Ablehnungsverfahren
§ 26a    Verwerfung eines unzulässigen Ablehnungsantrags
§ 27     Entscheidung über einen zulässigen Ablehnungsantrag
§ 28     Rechtsmittel
§ 29     Vornahme unaufschiebbarer Amtshandlungen
§ 30     Ablehnung eines Richters bei Selbstanzeige und von
         Amts wegen
§ 31     Schöffen, Urkundsbeamte
§ 32     (weggefallen)

                     Vierter Abschnitt
               Gerichtliche Entscheidungen
        und Kommunikation zwischen den Beteiligten

§ 33    Gewährung rechtlichen Gehörs vor einer Entscheidung

§ 33a   Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Nichtge-
        währung rechtlichen Gehörs
§ 34    Begründung anfechtbarer und ablehnender Entschei-
        dungen
§ 34a   Eintritt der Rechtskraft bei Verwerfung eines Rechts-
        mittels durch Beschluss

§ 35    Bekanntmachung

§ 35a   Rechtsmittelbelehrung

§ 36    Zustellung und Vollstreckung

§ 37    Zustellungsverfahren
§ 38    Unmittelbare Ladung

§ 39    (weggefallen)
§ 40    Öffentliche Zustellung
§ 41    Zustellungen an die Staatsanwaltschaft
§ 41a   Elektronischer Rechtsverkehr mit Gerichten und Staats-
        anwaltschaften

                     Fünfter Abschnitt
                    Fristen und Wieder-
              einsetzung in den vorigen Stand

§ 42    Berechnung von Tagesfristen

§ 43    Berechnung von Wochen- und Monatsfristen
§ 44    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristver-
        säumung

§ 45    Anforderungen an einen Wiedereinsetzungsantrag

§ 46    Zuständigkeit; Rechtsmittel
§ 47    Keine Vollstreckungshemmung

                    Sechster Abschnitt
                          Zeugen

§ 48    Zeugenpflichten; Ladung
§ 49    Vernehmung des Bundespräsidenten
§ 50    Vernehmung von Abgeordneten und Mitgliedern einer
        Regierung
§ 51    Folgen des Ausbleibens eines Zeugen
§ 52    Zeugnisverweigerungsrecht der Angehörigen des Be-
        schuldigten
§ 53    Zeugnisverweigerungsrecht der Berufsgeheimnisträger
§ 53a   Zeugnisverweigerungsrecht der Berufshelfer

§ 54    Aussagegenehmigung für Angehörige des öffentlichen
        Dienstes
§ 55    Auskunftsverweigerungsrecht
§ 56    Glaubhaftmachung des Verweigerungsgrundes

§ 57    Belehrung
§ 58    Vernehmung; Gegenüberstellung
§ 58a   Aufzeichnung der Vernehmung in Bild und Ton
§ 58b   Vernehmung im Wege der Bild- und Tonübertragung
§ 59    Vereidigung
§ 60    Vereidigungsverbote
§ 61    Recht zur Eidesverweigerung
§ 62    Vereidigung im vorbereitenden Verfahren
§ 63    Vereidigung bei Vernehmung durch den beauftragten
        oder ersuchten Richter
§ 64    Eidesformel
§ 65    Eidesgleiche Bekräftigung der Wahrheit von Aussagen
§ 66    Eidesleistung bei Hör- oder Sprachbehinderung
§ 67    Berufung auf einen früheren Eid
BGBl. 2015, Seite 1339 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1339
§ 68    Vernehmung zur Person; Beschränkung von Angaben,
        Zeugenschutz
§ 68a   Beschränkung des Fragerechts aus Gründen des Per-
        sönlichkeitsschutzes

§ 68b   Zeugenbeistand
§ 69    Vernehmung zur Sache
§ 70    Folgen unberechtigter Zeugnis- oder Eidesverweige-
        rung

§ 71    Zeugenentschädigung

                     Siebter Abschnitt

            Sachverständige und Augenschein

§ 72    Anwendung der Vorschriften über Zeugen auf Sach-
        verständige
§ 73    Auswahl des Sachverständigen
§ 74    Ablehnung des Sachverständigen
§ 75    Pflicht des Sachverständigen zur Erstattung des Gut-
        achtens
§ 76    Gutachtenverweigerungsrecht des Sachverständigen
§ 77    Ausbleiben oder unberechtigte Gutachtenverweigerung
        des Sachverständigen
§ 78    Richterliche Leitung der Tätigkeit des Sachverständigen
§ 79    Vereidigung des Sachverständigen
§ 80    Vorbereitung des Gutachtens durch weitere Aufklärung
§ 80a   Vorbereitung des Gutachtens im Vorverfahren
§ 81    Unterbringung des Beschuldigten zur Vorbereitung
        eines Gutachtens
§ 81a   Körperliche Untersuchung des Beschuldigten; Zulässig-
        keit körperlicher Eingriffe
§ 81b   Erkennungsdienstliche Maßnahmen bei dem Beschul-
        digten
§ 81c   Untersuchung anderer Personen
§ 81d   Durchführung körperlicher Untersuchungen durch Per-
        sonen gleichen Geschlechts
§ 81e   Molekulargenetische Untersuchung
§ 81f   Verfahren bei der molekulargenetischen Untersuchung
§ 81g   DNA-Identitätsfeststellung
§ 81h   DNA-Reihenuntersuchung
§ 82    Form der Erstattung eines Gutachtens im Vorverfahren
§ 83    Anordnung einer neuen Begutachtung

§ 84    Sachverständigenvergütung

§ 85    Sachverständige Zeugen

§ 86    Richterlicher Augenschein

§ 87    Leichenschau, Leichenöffnung, Ausgrabung der Leiche
§ 88    Identifizierung des Verstorbenen vor Leichenöffnung
§ 89    Umfang der Leichenöffnung
§ 90    Öffnung der Leiche eines Neugeborenen
§ 91    Untersuchung der Leiche bei Verdacht einer Vergiftung
§ 92    Gutachten bei Verdacht einer Geld- oder Wertzeichen-
        fälschung
§ 93    Schriftgutachten

                      Achter Abschnitt
                       Beschlagnahme,
            Überwachung des Fernmeldeverkehrs,
             Rasterfahndung, Einsatz technischer
   Mittel, Einsatz Verdeckter Ermittler und Durchsuchung

§ 94    Sicherstellung und Beschlagnahme von Gegenständen
        zu Beweiszwecken
§ 95    Herausgabepflicht
§ 96    Amtlich verwahrte Schriftstücke
§ 97    Beschlagnahmeverbot
§ 98    Verfahren bei der Beschlagnahme
§ 98a   Rasterfahndung
§ 98b   Verfahren bei der Rasterfahndung
§ 98c   Maschineller Abgleich mit vorhandenen Daten

§ 99   Postbeschlagnahme
§ 100  Verfahren bei der Postbeschlagnahme
§ 100a Telekommunikationsüberwachung

§ 100b Verfahren bei der Telekommunikationsüberwachung
§ 100c Akustische Wohnraumüberwachung
§ 100d Verfahren bei der akustischen Wohnraumüberwachung
§ 100e Berichtspflicht bei der akustischen Wohnraumüberwa-

       chung
§ 100f Akustische Überwachung außerhalb von Wohnraum
§ 100g Erhebung von Verkehrsdaten

§ 100h Weitere Maßnahmen außerhalb von Wohnraum
§ 100i Technische Ermittlungsmaßnahmen bei Mobilfunkend-
       geräten

§ 100j Bestandsdatenauskunft
§ 101  Verfahrensregelungen bei verdeckten Maßnahmen
§ 102  Durchsuchung bei Beschuldigten
§ 103  Durchsuchung bei anderen Personen
§ 104  Durchsuchung von Räumen zur Nachtzeit
§ 105  Verfahren bei der Durchsuchung
§ 106  Hinzuziehung des Inhabers eines Durchsuchungsob-
       jekts
§ 107  Durchsuchungsbescheinigung; Beschlagnahmever-
       zeichnis
§ 108  Beschlagnahme anderer Gegenstände
§ 109  Kenntlichmachung beschlagnahmter Gegenstände
§ 110  Durchsicht von Papieren und elektronischen Speicher-
       medien
§ 110a Verdeckter Ermittler
§ 110b Verfahren beim Einsatz eines Verdeckten Ermittlers
§ 110c Befugnisse des Verdeckten Ermittlers
§ 111  Errichtung von Kontrollstellen an öffentlich zugäng-
       lichen Orten
§ 111a Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis
§ 111b Sicherstellung dem Verfall oder der Einziehung unterlie-
       gender Gegenstände
§ 111c Sicherstellung durch Beschlagnahme
§ 111d Sicherstellung durch dinglichen Arrest
§ 111e Verfahren bei der Beschlagnahme und dem dinglichen
       Arrest
§ 111f Durchführung der Beschlagnahme und Vollziehung des
       dinglichen Arrestes

§ 111g Vorrangige Befriedigung von Ansprüchen des Verletzten

       bei der Beschlagnahme

§ 111h Vorrangige Befriedigung von Ansprüchen des Verletzten
       bei dem dinglichen Arrest
§ 111i Aufrechterhaltung der Beschlagnahme für einen befris-
       teten Zeitraum
§ 111k Herausgabe beweglicher Sachen an den Verletzten
§ 111l Notveräußerung beschlagnahmter oder gepfändeter
       Vermögenswerte
§ 111m Beschlagnahme eines Druckwerks oder einer sonstigen
       Schrift
§ 111n Verfahren bei der Beschlagnahme eines Druckwerks

                      Neunter Abschnitt

            Verhaftung und vorläufige Festnahme

§ 112    Voraussetzungen der Untersuchungshaft; Haftgründe
§ 112a   Haftgrund der Wiederholungsgefahr
§ 113    Untersuchungshaft bei leichteren Taten
§ 114    Haftbefehl
§ 114a   Aushändigung des Haftbefehls; Übersetzung
§ 114b   Belehrung des verhafteten Beschuldigten
§ 114c   Benachrichtigung von Angehörigen
§ 114d   Mitteilungen an die Vollzugsanstalt
BGBl. 2015, Seite 1340 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1340
§ 114e   Übermittlung von Erkenntnissen durch die Vollzugs-
         anstalt

§ 115    Vorführung vor den zuständigen Richter
§ 115a   Vorführung vor den Richter des nächsten Amtsgerichts
§ 116    Aussetzung des Vollzugs des Haftbefehls
§ 116a   Aussetzung gegen Sicherheitsleistung
§ 116b   Verhältnis von Untersuchungshaft zu anderen freiheits-
         entziehenden Maßnahmen
§ 117    Haftprüfung
§ 118    Verfahren bei der Haftprüfung
§ 118a   Mündliche Verhandlung bei der Haftprüfung
§ 118b   Anwendung von Rechtsmittelvorschriften
§ 119    Haftgrundbezogene Beschränkungen während der Un-
         tersuchungshaft
§ 119a   Gerichtliche Entscheidung über eine Maßnahme der
         Vollzugsbehörde
§ 120    Aufhebung des Haftbefehls
§ 121    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate
§ 122    Besondere Haftprüfung durch das Oberlandesgericht
§ 122a   Höchstdauer der Untersuchungshaft bei Wiederho-
         lungsgefahr
§ 123    Aufhebung der Vollzugsaussetzung dienender Maßnah-
         men
§ 124    Verfall der geleisteten Sicherheit
§ 125    Zuständigkeit für den Erlass des Haftbefehls
§ 126    Zuständigkeit für weitere gerichtliche Entscheidungen
§ 126a   Einstweilige Unterbringung
§ 127    Vorläufige Festnahme
§ 127a   Absehen von der Anordnung oder Aufrechterhaltung der
         vorläufigen Festnahme
§ 127b   Vorläufige Festnahme und Haftbefehl bei beschleunig-
         tem Verfahren

§ 128    Vorführung bei vorläufiger Festnahme
§ 129    Vorführung bei vorläufiger Festnahme nach Anklage-
         erhebung

§ 130    Haftbefehl vor Stellung eines Strafantrags

                        9a. Abschnitt
                  Weitere Maßnahmen zur
  Sicherstellung der Strafverfolgung und Strafvollstreckung

§ 131    Ausschreibung zur Festnahme
§ 131a   Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung
§ 131b   Veröffentlichung von Abbildungen des Beschuldigten
         oder Zeugen
§ 131c   Anordnung und Bestätigung von Fahndungsmaßnah-
         men
§ 132    Sicherheitsleistung, Zustellungsbevollmächtigter

                        9b. Abschnitt

                  Vorläufiges Berufsverbot

§ 132a   Anordnung und Aufhebung eines vorläufigen Berufs-

         verbots

                      Zehnter Abschnitt
               Vernehmung des Beschuldigten

§ 133    Ladung
§ 134    Vorführung
§ 135    Sofortige Vernehmung
§ 136    Erste Vernehmung
§ 136a   Verbotene Vernehmungsmethoden; Beweisverwer-
         tungsverbote

                         Elfter Abschnitt

                           Verteidigung

§ 137    Recht des Beschuldigten auf Hinzuziehung eines Ver-
         teidigers
§ 138    Wahlverteidiger
§ 138a   Ausschließung des Verteidigers
§ 138b   Ausschließung bei Gefahr für die Sicherheit der Bundes-
         republik Deutschland
§ 138c   Zuständigkeit für die Ausschließungsentscheidung
§ 138d   Verfahren bei Ausschließung des Verteidigers
§ 139    Übertragung der Verteidigung auf einen Referendar
§ 140    Notwendige Verteidigung
§ 141    Bestellung eines Pflichtverteidigers
§ 142    Auswahl des zu bestellenden Pflichtverteidigers
§ 143    Zurücknahme der Bestellung eines Pflichtverteidigers
§ 144    (weggefallen)
§ 145    Ausbleiben oder Weigerung des Pflichtverteidigers
§ 145a   Zustellungen an den Verteidiger
§ 146    Verbot der Mehrfachverteidigung
§ 146a   Zurückweisung eines Wahlverteidigers
§ 147    Akteneinsichtsrecht, Besichtigungsrecht; Auskunfts-
         recht des Beschuldigten
§ 148    Kommunikation des Beschuldigten mit dem Verteidiger
§ 148a   Durchführung von Überwachungsmaßnahmen
§ 149    Zulassung von Beiständen
§ 150    (weggefallen)

                       Zweites Buch

          Ve r f a h re n i m e r s t e n R e c h t s z u g

                        Erster Abschnitt

                        Öffentliche Klage

§ 151    Anklagegrundsatz

§ 152    Anklagebehörde; Legalitätsgrundsatz
§ 152a   Landesgesetzliche Vorschriften über die Strafverfolgung
         von Abgeordneten
§ 153    Absehen von der Verfolgung bei Geringfügigkeit
§ 153a   Absehen von der Verfolgung unter Auflagen und Wei-
         sungen
§ 153b   Absehen von der Verfolgung bei möglichem Absehen
         von Strafe
§ 153c   Absehen von der Verfolgung bei Auslandstaten
§ 153d   Absehen von der Verfolgung bei Staatsschutzdelikten
         wegen überwiegender öffentlicher Interessen
§ 153e   Absehen von der Verfolgung bei Staatsschutzdelikten
         wegen tätiger Reue
§ 153f   Absehen von der Verfolgung bei Straftaten nach dem
         Völkerstrafgesetzbuch
§ 154    Teileinstellung bei mehreren Taten
§ 154a   Beschränkung der Verfolgung
§ 154b   Absehen von der Verfolgung bei Auslieferung und
         Ausweisung
§ 154c   Absehen von der Verfolgung des Opfers einer Nötigung

         oder Erpressung

§ 154d   Verfolgung bei zivil- oder verwaltungsrechtlicher Vor-
         frage
§ 154e   Absehen von der Verfolgung bei falscher Verdächtigung
         oder Beleidigung
§ 154f   Einstellung des Verfahrens bei vorübergehenden Hin-
         dernissen
§ 155    Umfang der gerichtlichen Untersuchung und Entschei-
         dung
§ 155a   Täter-Opfer-Ausgleich
§ 155b   Durchführung des Täter-Opfer-Ausgleichs
§ 156    Anklagerücknahme
§ 157    Bezeichnung als Angeschuldigter oder Angeklagter
BGBl. 2015, Seite 1341 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1341
                      Zweiter Abschnitt

             Vorbereitung der öffentlichen Klage

§ 158    Strafanzeige; Strafantrag
§ 159    Anzeigepflicht bei Leichenfund und Verdacht auf unna-
         türlichen Tod
§ 160    Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung
§ 160a   Maßnahmen bei zeugnisverweigerungsberechtigten Be-
         rufsgeheimnisträgern
§ 160b   Erörterung des Verfahrensstands mit den Verfahrens-
         beteiligten
§ 161    Allgemeine Ermittlungsbefugnis der Staatsanwaltschaft
§ 161a   Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen durch
         die Staatsanwaltschaft
§ 162    Ermittlungsrichter
§ 163    Aufgaben der Polizei im Ermittlungsverfahren
§ 163a   Vernehmung des Beschuldigten
§ 163b   Maßnahmen zur Identitätsfeststellung

§ 163c   Freiheitsentziehung zur Identitätsfeststellung

§ 163d   Speicherung und Abgleich von Daten aus Kontrollen

§ 163e   Ausschreibung zur Beobachtung bei polizeilichen Kon-

         trollen

§ 163f   Längerfristige Observation

§ 164    Festnahme von Störern

§ 165    Richterliche Untersuchungshandlungen bei Gefahr im
         Verzug
§ 166    Beweisanträge des Beschuldigten bei richterlichen Ver-
         nehmungen
§ 167    Weitere Verfügung der Staatsanwaltschaft
§ 168    Protokoll über richterliche Untersuchungshandlungen
§ 168a   Art der Protokollierung richterlicher Untersuchungs-
         handlungen
§ 168b   Protokoll über staatsanwaltschaftliche Untersuchungs-
         handlungen
§ 168c   Anwesenheitsrecht bei richterlichen Vernehmungen
§ 168d   Anwesenheitsrecht bei Einnahme eines richterlichen
         Augenscheins
§ 168e   Vernehmung von Zeugen getrennt von Anwesenheits-
         berechtigten
§ 169    Ermittlungsrichter des Oberlandesgerichts und des
         Bundesgerichtshofes
§ 169a   Vermerk über den Abschluss der Ermittlungen
§ 170    Entscheidung über eine Anklageerhebung
§ 171    Einstellungsbescheid
§ 172    Beschwerde des Verletzten; Klageerzwingungsverfah-
         ren
§ 173    Verfahren des Gerichts nach Antragstellung
§ 174    Verwerfung des Antrags
§ 175    Anordnung der Anklageerhebung
§ 176    Sicherheitsleistung durch den Antragsteller
§ 177    Kosten

                      Dritter Abschnitt

                        (weggefallen)

                      Vierter Abschnitt

   Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens

§ 198    (weggefallen)
§ 199    Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens
§ 200    Inhalt der Anklageschrift
§ 201    Übermittlung der Anklageschrift
§ 202    Anordnung ergänzender Beweiserhebungen
§ 202a   Erörterung des Verfahrensstands mit den Verfahrens-
         beteiligten
§ 203    Eröffnungsbeschluss

§ 204    Nichteröffnungsbeschluss
§ 205    Einstellung des Verfahrens bei vorübergehenden Hin-

         dernissen
§ 206    Keine Bindung an Anträge
§ 206a   Einstellung des Verfahrens bei Verfahrenshindernis
§ 206b   Einstellung des Verfahrens wegen Gesetzesänderung
§ 207    Inhalt des Eröffnungsbeschlusses
§ 208    (weggefallen)
§ 209    Eröffnungszuständigkeit
§ 209a   Besondere funktionelle Zuständigkeiten
§ 210    Rechtsmittel gegen den Eröffnungs- oder Ablehnungs-
         beschluss
§ 211    Wiederaufnahme nach Ablehnungsbeschluss

                      Fünfter Abschnitt
             Vorbereitung der Hauptverhandlung

§ 212    Erörterung des Verfahrensstands mit den Verfahrens-
         beteiligten

§ 213    Bestimmung eines Termins zur Hauptverhandlung

§ 214    Ladungen durch den Vorsitzenden; Herbeischaffung der

         Beweismittel

§ 215    Zustellung des Eröffnungsbeschlusses

§ 216    Ladung des Angeklagten

§ 217    Ladungsfrist

§ 218    Ladung des Verteidigers
§ 219    Beweisanträge des Angeklagten
§ 220    Unmittelbare Ladung durch den Angeklagten
§ 221    Herbeischaffung von Beweismitteln von Amts wegen
§ 222    Namhaftmachung von Zeugen und Sachverständigen
§ 222a   Mitteilung der Besetzung des Gerichts
§ 222b   Besetzungseinwand
§ 223    Vernehmungen durch beauftragte oder ersuchte Richter
§ 224    Benachrichtigung der Beteiligten über den Termin
§ 225    Einnahme des richterlichen Augenscheins durch beauf-
         tragte oder ersuchte Richter
§ 225a   Zuständigkeitsänderung vor der Hauptverhandlung

                     Sechster Abschnitt

                     Hauptverhandlung
§ 226    Ununterbrochene Gegenwart
§ 227    Mehrere Staatsanwälte und Verteidiger
§ 228    Aussetzung und Unterbrechung
§ 229    Höchstdauer einer Unterbrechung
§ 230    Ausbleiben des Angeklagten
§ 231    Anwesenheitspflicht des Angeklagten
§ 231a   Herbeiführung der Verhandlungsunfähigkeit durch den
         Angeklagten
§ 231b   Fortsetzung nach Entfernung des Angeklagten zur
         Aufrechterhaltung der Ordnung
§ 231c   Beurlaubung einzelner Angeklagter und ihrer Pflicht-
         verteidiger
§ 232    Durchführung der Hauptverhandlung trotz Ausbleibens
         des Angeklagten
§ 233    Entbindung des Angeklagten von der Pflicht zum
         Erscheinen

§ 234    Vertretung des abwesenden Angeklagten
§ 234a   Befugnisse des Verteidigers bei Vertretung des abwe-
         senden Angeklagten
§ 235    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verhandlung
         ohne den Angeklagten
§ 236    Anordnung des persönlichen Erscheinens des Ange-
         klagten
§ 237    Verbindung mehrerer Strafsachen
§ 238    Verhandlungsleitung
§ 239    Kreuzverhör
§ 240    Fragerecht
BGBl. 2015, Seite 1342 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1342
§ 241    Zurückweisung von Fragen durch den Vorsitzenden
§ 241a   Vernehmung minderjähriger Zeugen durch den Vorsit-
         zenden
§ 242    Entscheidung über die Zulässigkeit von Fragen
§ 243    Gang der Hauptverhandlung

§ 244    Beweisaufnahme; Untersuchungsgrundsatz; Ablehnung
         von Beweisanträgen

§ 245    Umfang der Beweisaufnahme; präsente Beweismittel
§ 246    Ablehnung von Beweisanträgen wegen Verspätung
§ 246a   Vernehmung eines Sachverständigen vor Entscheidung
         über eine Unterbringung
§ 247    Entfernung des Angeklagten bei Vernehmung von Mit-
         angeklagten und Zeugen
§ 247a   Anordnung einer audiovisuellen Vernehmung von Zeu-
         gen

§ 248    Entlassung der Zeugen und Sachverständigen

§ 249    Führung des Urkundenbeweises durch Verlesung;
         Selbstleseverfahren
§ 250    Grundsatz der persönlichen Vernehmung
§ 251    Urkundenbeweis durch Verlesung von Protokollen
§ 252    Verbot der Protokollverlesung nach Zeugnisverweige-
         rung
§ 253    Protokollverlesung zur Gedächtnisunterstützung
§ 254    Verlesung eines richterlichen Protokolls bei Geständnis
         oder Widersprüchen
§ 255    Protokollierung der Verlesung
§ 255a   Vorführung einer aufgezeichneten Zeugenvernehmung
§ 256    Verlesung der Erklärungen von Behörden und Sach-
         verständigen
§ 257    Befragung des Angeklagten und Erklärungsrechte nach
         einer Beweiserhebung

§ 257a   Form von Anträgen und Anregungen zu Verfahrens-
         fragen

§ 257b   Erörterung des Verfahrensstands mit den Verfahrens-
         beteiligten

§ 257c   Verständigung zwischen Gericht und Verfahrensbetei-
         ligten
§ 258    Schlussvorträge; Recht des letzten Wortes

§ 259    Dolmetscher
§ 260    Urteil
§ 261    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung
§ 262    Entscheidung zivilrechtlicher Vorfragen

§ 263    Abstimmung

§ 264    Gegenstand des Urteils

§ 265    Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes oder der

         Sachlage

§ 265a   Befragung des Angeklagten vor Erteilung von Auflagen

         oder Weisungen

§ 266    Nachtragsanklage

§ 267    Urteilsgründe
§ 268    Urteilsverkündung
§ 268a   Aussetzung der Vollstreckung von Strafen oder Maß-
         regeln zur Bewährung

§ 268b   Beschluss über die Fortdauer der Untersuchungshaft
§ 268c   Belehrung bei Anordnung eines Fahrverbots
§ 268d   Belehrung bei vorbehaltener Sicherungsverwahrung

§ 269    Verbot der Verweisung bei Zuständigkeit eines Gerichts
         niederer Ordnung

§ 270    Verweisung bei Zuständigkeit eines Gerichts höherer
         Ordnung

§ 271    Hauptverhandlungsprotokoll

§ 272    Inhalt des Hauptverhandlungsprotokolls
§ 273    Beurkundung der Hauptverhandlung

§ 274    Beweiskraft des Protokolls
§ 275    Absetzungsfrist und Form des Urteils

                      Siebter Abschnitt

                    Entscheidung über

            die im Urteil vorbehaltene oder die
    nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung

§ 275a   Einleitung des Verfahrens; Hauptverhandlung; Unter-
         bringungsbefehl

                      Achter Abschnitt

                Verfahren gegen Abwesende

§ 276    Begriff der Abwesenheit

§ 277    (weggefallen)

§ 278    (weggefallen)
§ 279    (weggefallen)
§ 280    (weggefallen)
§ 281    (weggefallen)
§ 282    (weggefallen)
§ 283    (weggefallen)
§ 284    (weggefallen)
§ 285    Beweissicherungszweck
§ 286    Vertretung von Abwesenden
§ 287    Benachrichtigung von Abwesenden
§ 288    Öffentliche Aufforderung zum Erscheinen oder zur
         Aufenthaltsortsanzeige
§ 289    Beweisaufnahme durch beauftragte oder ersuchte Rich-
         ter
§ 290    Vermögensbeschlagnahme

§ 291    Bekanntmachung der Beschlagnahme
§ 292    Wirkung der Bekanntmachung

§ 293    Aufhebung der Beschlagnahme
§ 294    Verfahren nach Anklageerhebung

§ 295    Sicheres Geleit

                      Drittes Buch

                      Rechtsmittel
                      Erster Abschnitt

                   Allgemeine Vorschriften

§ 296    Rechtsmittelberechtigte

§ 297    Einlegung durch den Verteidiger

§ 298    Einlegung durch den gesetzlichen Vertreter

§ 299    Abgabe von Erklärungen bei Freiheitsentzug

§ 300    Falschbezeichnung eines zulässigen Rechtsmittels

§ 301    Wirkung eines Rechtsmittels der Staatsanwaltschaft

§ 302    Zurücknahme und Verzicht
§ 303    Zustimmungserfordernis bei Zurücknahme

                      Zweiter Abschnitt

                        Beschwerde

§ 304    Zulässigkeit
§ 305    Nicht der Beschwerde unterliegende Entscheidungen
§ 305a   Beschwerde gegen Strafaussetzungsbeschluss

§ 306    Einlegung; Abhilfeverfahren
§ 307    Keine Vollzugshemmung

§ 308    Befugnisse des Beschwerdegerichts
§ 309    Entscheidung

§ 310    Weitere Beschwerde
§ 311    Sofortige Beschwerde
§ 311a   Nachträgliche Anhörung des Gegners
BGBl. 2015, Seite 1343 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1343
                      Dritter Abschnitt
                          Berufung

§ 312    Zulässigkeit
§ 313    Annahmeberufung bei geringen Geldstrafen und Geld-
         bußen
§ 314    Form und Frist
§ 315    Berufung und Wiedereinsetzungsantrag
§ 316    Hemmung der Rechtskraft
§ 317    Berufungsbegründung
§ 318    Berufungsbeschränkung
§ 319    Verspätete Einlegung
§ 320    Aktenübermittlung an die Staatsanwaltschaft
§ 321    Aktenübermittlung an das Berufungsgericht
§ 322    Verwerfung ohne Hauptverhandlung
§ 322a   Entscheidung über die Annahme der Berufung

§ 323    Vorbereitung der Berufungshauptverhandlung

§ 324    Gang der Berufungshauptverhandlung

§ 325    Verlesung von Urkunden
§ 326    Schlussvorträge
§ 327    Umfang der Urteilsprüfung
§ 328    Inhalt des Berufungsurteils
§ 329    Ausbleiben des Angeklagten; Vertretung in der Beru-
         fungshauptverhandlung

§ 330    Maßnahmen bei Berufung des gesetzlichen Vertreters

§ 331    Verbot der Verschlechterung
§ 332    Anwendbarkeit der Vorschriften über die erstinstanzli-
         che Hauptverhandlung

                      Vierter Abschnitt

                          Revision

§ 333    Zulässigkeit
§ 334    (weggefallen)
§ 335    Sprungrevision
§ 336    Überprüfung der dem Urteil vorausgegangenen Ent-
         scheidungen
§ 337    Revisionsgründe
§ 338    Absolute Revisionsgründe
§ 339    Rechtsnormen zugunsten des Angeklagten
§ 340    Revision gegen Berufungsurteile bei Vertretung des
         Angeklagten
§ 341    Form und Frist
§ 342    Revision und Wiedereinsetzungsantrag
§ 343    Hemmung der Rechtskraft
§ 344    Revisionsbegründung
§ 345    Revisionsbegründungsfrist
§ 346    Verspätete oder formwidrige Einlegung
§ 347    Zustellung; Gegenerklärung; Vorlage der Akten an das
         Revisionsgericht
§ 348    Unzuständigkeit des Gerichts
§ 349    Entscheidung ohne Hauptverhandlung durch Beschluss
§ 350    Revisionshauptverhandlung
§ 351    Gang der Revisionshauptverhandlung
§ 352    Umfang der Urteilsprüfung
§ 353    Aufhebung des Urteils und der Feststellungen
§ 354    Eigene Entscheidung in der Sache; Zurückverweisung
§ 354a   Entscheidung bei Gesetzesänderung
§ 355    Verweisung an das zuständige Gericht
§ 356    Urteilsverkündung
§ 356a   Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei
         einer Revisionsentscheidung

§ 357    Revisionserstreckung auf Mitverurteilte
§ 358    Bindung des Tatgerichts; Verbot der Schlechterstellung

                          Viertes Buch
                      Wiederaufnahme
         eines durch rechtskräftiges Urteil
            a b g e s c h l o s s e n e n Ve r f a h r e n s

§ 359    Wiederaufnahme zugunsten des Verurteilten
§ 360    Keine Hemmung der Vollstreckung
§ 361    Wiederaufnahme nach Vollstreckung oder Tod des
         Verurteilten
§ 362    Wiederaufnahme zuungunsten des Verurteilten
§ 363    Unzulässigkeit
§ 364    Behauptung einer Straftat
§ 364a   Bestellung eines Verteidigers für das Wiederaufnahme-
         verfahren
§ 364b   Bestellung eines Verteidigers für die Vorbereitung des
         Wiederaufnahmeverfahrens
§ 365    Geltung der allgemeinen Vorschriften über Rechtsmittel
         für den Antrag

§ 366    Inhalt und Form des Antrags

§ 367    Zuständigkeit des Gerichts; Entscheidung ohne münd-
         liche Verhandlung
§ 368    Verwerfung wegen Unzulässigkeit
§ 369    Beweisaufnahme
§ 370    Entscheidung über die Begründetheit
§ 371    Freisprechung ohne erneute Hauptverhandlung

§ 372    Sofortige Beschwerde

§ 373    Urteil nach erneuter Hauptverhandlung; Verbot der
         Schlechterstellung
§ 373a   Verfahren bei Strafbefehl

                         Fünftes Buch

   B e t e i l i g u n g d e s Ve r l e t z t e n a m Ve r f a h r e n
                          Erster Abschnitt
                             Privatklage

§ 374    Zulässigkeit; Privatklageberechtigte
§ 375    Mehrere Privatklageberechtigte
§ 376    Anklageerhebung bei Privatklagedelikten
§ 377    Beteiligung der Staatsanwaltschaft; Übernahme der
         Verfolgung
§ 378    Beistand und Vertreter des Privatklägers
§ 379    Sicherheitsleistung; Prozesskostenhilfe
§ 379a   Gebührenvorschuss
§ 380    Erfolgloser Sühneversuch als Zulässigkeitsvorausset-
         zung
§ 381    Erhebung der Privatklage
§ 382    Mitteilung der Privatklage an den Beschuldigten
§ 383    Eröffnungs- oder Zurückweisungsbeschluss; Einstel-
         lung bei geringer Schuld
§ 384    Weiteres Verfahren
§ 385    Stellung des Privatklägers; Ladung; Akteneinsicht
§ 386    Ladung von Zeugen und Sachverständigen
§ 387    Vertretung in der Hauptverhandlung
§ 388    Widerklage
§ 389    Einstellung durch Urteil bei Verdacht eines Offizialdelikts
§ 390    Rechtsmittel des Privatklägers
§ 391    Rücknahme der Privatklage; Verwerfung bei Versäu-
         mung; Wiedereinsetzung
§ 392    Wirkung der Rücknahme
§ 393    Tod des Privatklägers
§ 394    Bekanntmachung an den Beschuldigten

                         Zweiter Abschnitt

                             Nebenklage

§ 395    Befugnis zum Anschluss als Nebenkläger
BGBl. 2015, Seite 1344 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1344
§ 396    Anschlusserklärung; Entscheidung über die Befugnis
         zum Anschluss
§ 397    Verfahrensrechte des Nebenklägers
§ 397a   Bestellung eines Beistands; Prozesskostenhilfe
§ 398    Fortgang des Verfahrens bei Anschluss
§ 399    Bekanntmachung und Anfechtbarkeit früherer Entschei-
         dungen
§ 400    Rechtsmittelbefugnis des Nebenklägers
§ 401    Einlegung eines Rechtsmittels durch den Nebenkläger

§ 402    Widerruf der Anschlusserklärung; Tod des Nebenklägers

                        Dritter Abschnitt
                Entschädigung des Verletzten

§ 403    Geltendmachung eines Anspruchs im Adhäsionsver-
         fahren

§ 404    Antrag des Verletzten; Prozesskostenhilfe

§ 405    Vergleich

§ 406    Entscheidung über den Antrag im Strafurteil; Absehen

         von einer Entscheidung

§ 406a   Rechtsmittel

§ 406b   Vollstreckung

§ 406c   Wiederaufnahme des Verfahrens

                        Vierter Abschnitt
             Sonstige Befugnisse des Verletzten

§ 406d   Auskunft über den Stand des Verfahrens

§ 406e   Akteneinsicht; Auskunft
§ 406f   Verletztenbeistand
§ 406g   Beistand des nebenklageberechtigten Verletzten
§ 406h   Unterrichtung des Verletzten über seine Befugnisse

                      Sechstes Buch
         B e s o n d e r e A r t e n d e s Ve r f a h re n s

                         Erster Abschnitt

                  Verfahren bei Strafbefehlen
§ 407    Zulässigkeit
§ 408    Richterliche Entscheidung über einen Strafbefehlsan-
         trag

§ 408a   Strafbefehlsantrag nach Eröffnung des Hauptverfahrens
§ 408b   Bestellung eines Verteidigers bei beantragter Freiheits-
         strafe
§ 409    Inhalt des Strafbefehls
§ 410    Einspruch; Form und Frist des Einspruchs; Rechtskraft

§ 411    Verwerfung wegen Unzulässigkeit; Termin zur Haupt-

         verhandlung

§ 412    Ausbleiben des Angeklagten; Einspruchsverwerfung

                        Zweiter Abschnitt
                      Sicherungsverfahren

§ 413    Zulässigkeit

§ 414    Verfahren; Antragsschrift

§ 415    Hauptverhandlung ohne Beschuldigten
§ 416    Übergang in das Strafverfahren

                          2a. Abschnitt
                   Beschleunigtes Verfahren

§ 417    Zulässigkeit
§ 418    Durchführung der Hauptverhandlung
§ 419    Entscheidung des Gerichts; Strafmaß
§ 420    Beweisaufnahme
§ 421    (weggefallen)
§ 422    (weggefallen)

§ 423    (weggefallen)
§ 424    (weggefallen)
§ 425    (weggefallen)
§ 426    (weggefallen)
§ 427    (weggefallen)
§ 428    (weggefallen)
§ 429    (weggefallen)

                         Dritter Abschnitt

  Verfahren bei Einziehung und Vermögensbeschlagnahme
§ 430    Beschränkung auf andere Rechtsfolgen
§ 431    Einziehungsbeteiligung
§ 432    Anhörung von möglichen Einziehungsbeteiligten im
         vorbereitenden Verfahren

§ 433    Stellung des Einziehungsbeteiligten im Hauptverfahren

§ 434    Vertretung des Einziehungsbeteiligten

§ 435    Terminsnachricht an Einziehungsbeteiligte

§ 436    Durchführung der Hauptverhandlung

§ 437    Überprüfungsumfang im Rechtsmittelverfahren

§ 438    Einziehung durch Strafbefehl

§ 439    Nachverfahren

§ 440    Selbständiges Einziehungsverfahren
§ 441    Verfahren bei Einziehung im Nachverfahren oder selb-
         ständigen Einziehungsverfahren
§ 442    Der Einziehung gleichstehende Rechtsfolgen; Verfalls-
         beteiligte

§ 443    Vermögensbeschlagnahme

                         Vierter Abschnitt
         Verfahren bei Festsetzung von Geldbußen
   gegen juristische Personen und Personenvereinigungen
§ 444    Verfahren
§ 445    (weggefallen)
§ 446    (weggefallen)

§ 447    (weggefallen)
§ 448    (weggefallen)

                     Siebentes Buch

                  Strafvollstreckung
             u nd K o s t en d e s Ver f ah ren s

                         Erster Abschnitt
                         Strafvollstreckung

§ 449    Vollstreckbarkeit

§ 450    Anrechnung von Untersuchungshaft und Führerschein-

         entziehung

§ 450a   Anrechnung einer im Ausland erlittenen Freiheitsentzie-
         hung
§ 451    Vollstreckungsbehörde
§ 452    Begnadigungsrecht
§ 453    Nachträgliche Entscheidung über Strafaussetzung zur

         Bewährung oder Verwarnung mit Strafvorbehalt

§ 453a   Belehrung bei Strafaussetzung oder Verwarnung mit
         Strafvorbehalt
§ 453b   Bewährungsüberwachung
§ 453c   Vorläufige Maßnahmen vor Widerruf der Aussetzung
§ 454    Aussetzung des Restes einer Freiheitsstrafe zur Be-
         währung
§ 454a   Beginn der Bewährungszeit; Aufhebung der Aussetzung
         des Strafrestes
§ 454b   Vollstreckungsreihenfolge bei Freiheits- und Ersatzfrei-
         heitsstrafen; Unterbrechung
§ 455    Strafausstand wegen Vollzugsuntauglichkeit
§ 455a   Strafausstand aus Gründen der Vollzugsorganisation
§ 456    Vorübergehender Aufschub
BGBl. 2015, Seite 1345 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1345
§ 456a   Absehen von Vollstreckung bei Auslieferung, Überstel-    § 472b
         lung oder Ausweisung                                     § 473
§ 456b   (weggefallen)
§ 456c   Aufschub und Aussetzung des Berufsverbotes               § 473a
§ 457    Ermittlungshandlungen; Vorführungsbefehl, Vollstre-
         ckungshaftbefehl
§ 458    Gerichtliche Entscheidungen bei Strafvollstreckung
§ 459    Vollstreckung der Geldstrafe; Anwendung der Justiz-
         beitreibungsordnung

§ 459a   Bewilligung von Zahlungserleichterungen
§ 459b   Anrechnung von Teilbeträgen

Kosten und notwendige Auslagen bei Nebenbeteiligung
Kosten bei zurückgenommenem oder erfolglosem
Rechtsmittel; Kosten der Wiedereinsetzung
Kosten und notwendige Auslagen bei gesonderter
Entscheidung über die Rechtmäßigkeit einer Ermitt-
lungsmaßnahme

               Achtes Buch

                 Erteilung von
   Auskünften und Akteneinsicht,
  s o ns t i g e Ve r w e nd u ng v o n Da t e n
§ 459c   Beitreibung der Geldstrafe                                      für verfahrensübergreifende Zwecke,
§ 459d   Unterbleiben der Vollstreckung einer Geldstrafe                Dateiregelungen, länderübergreifendes
§ 459e   Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe                   s t aa
§ 459f   Unterbleiben der Vollstreckung einer Ersatzfreiheits-
         strafe
§ 459g   Vollstreckung der Nebenfolgen; Anwendung der Justiz-
         beitreibungsordnung
§ 459h   Einwendungen gegen vollstreckungsbehördliche Ent-
         scheidungen; Zuständigkeit                               § 474
§ 460    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung
§ 461    Anrechnung des Aufenthalts in einem Krankenhaus          § 475
§ 462    Verfahren bei gerichtlichen Entscheidungen; sofortige
         Beschwerde                                               § 476
§ 462a   Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer und des      § 477
         erstinstanzlichen Gerichts                               § 478
§ 463    Vollstreckung von Maßregeln der Besserung und Siche-
         rung                                                     § 479
§ 463a   Zuständigkeit und Befugnisse der Aufsichtsstellen        § 480
§ 463b   Beschlagnahme von Führerscheinen                         § 481
§ 463c   Öffentliche Bekanntmachung der Verurteilung
§ 463d   Gerichtshilfe                                            § 482

                      Zweiter Abschnitt
                   Kosten des Verfahrens

§ 464    Kosten- und Auslagenentscheidung; sofortige Be-
         schwerde
                                                                  § 483
§ 464a   Kosten des Verfahrens; notwendige Auslagen
                                                                  § 484
§ 464b   Kostenfestsetzung
§ 464c   Kosten bei Bestellung eines Dolmetschers oder Über-      § 485
         setzers für den Angeschuldigten
                                                                  § 486
§ 464d   Verteilung der Auslagen nach Bruchteilen
                                                                  § 487
§ 465    Kostentragungspflicht des Verurteilten
§ 466    Haftung Mitverurteilter für Auslagen als Gesamtschuld-   § 488
         ner
                                                                  § 489
§ 467    Kosten und notwendige Auslagen bei Freispruch, Nicht-
                                                                  § 490
         eröffnung und Einstellung
                                                                  § 491
§ 467a   Auslagen der Staatskasse bei Einstellung nach Ankla-
         gerücknahme
§ 468    Kosten bei Straffreierklärung
§ 469    Kostentragungspflicht des Anzeigenden bei leichtfer-
         tiger oder vorsätzlicher Erstattung einer unwahren
         Anzeige
§ 470    Kosten bei Zurücknahme des Strafantrags                  § 492
§ 471    Kosten bei Privatklage                                   § 493
§ 472    Notwendige Auslagen des Nebenklägers                     § 494
§ 472a   Kosten und notwendige Auslagen bei Adhäsionsver-
         fahren                                                   § 495
t s an wa l ts ch af t l i ch e s Ver f ah ren sreg i s t er
                 Erster Abschnitt

           Erteilung von Auskünften
    und Akteneinsicht, sonstige Verwendung
 von Daten für verfahrensübergreifende Zwecke
  Auskünfte und Akteneinsicht für Justizbehörden und
  andere öffentliche Stellen
  Auskünfte und Akteneinsicht für Privatpersonen und
  sonstige Stellen
  Auskünfte und Akteneinsicht zu Forschungszwecken
  Datenübermittlung und Verwendungsbeschränkungen
  Entscheidung über Auskunft oder Akteneinsicht;
  Rechtsbehelfe
  Datenübermittlung von Amts wegen
  Unberührt bleibende Übermittlungsregelungen
  Verwendung personenbezogener Daten für polizeiliche
  Zwecke
  Mitteilung des Aktenzeichens und des Verfahrensaus-
  gangs an die Polizei

                Zweiter Abschnitt

                 Dateiregelungen

  Datenverarbeitung für Zwecke des Strafverfahrens

  Datenverarbeitung für Zwecke künftiger Strafverfahren;
  Verordnungsermächtigung
  Datenverarbeitung für Zwecke der Vorgangsverwaltung

  Gemeinsame Dateien

  Übermittlung gespeicherter Daten; Auskunft aus einer
  Datei
  Automatisierte Verfahren für Datenübermittlungen

  Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten

  Errichtungsanordnung für automatisierte Dateien

  Auskunft an Betroffene

                 Dritter Abschnitt
            Länderübergreifendes
     staatsanwaltliches Verfahrensregister

  Zentrales staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister
  Automatisiertes Verfahren für Datenübermittlungen
  Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten; Ver-
  ordnungsermächtigung
  Auskunft an Betroffene
BGBl. 2015, Seite 1346 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1346
Anlage 2
(zu Artikel 2 Nummer 1)

                   Inhaltsübersicht

                          Erster Teil
                    Anwendungsbereich

§ 1      Anwendungsbereich

                         Zweiter Teil

               Auslieferung an das Ausland
§   2    Grundsatz
§   3    Auslieferung zur Verfolgung oder zur Vollstreckung
§   4    Akzessorische Auslieferung
§   5    Gegenseitigkeit
§   6    Politische Straftaten, politische Verfolgung
§   7    Militärische Straftaten
§   8    Todesstrafe
§   9    Konkurrierende Gerichtsbarkeit
§   9a   Auslieferung und Verfahren vor internationalen Straf-
         gerichtshöfen
§ 10     Auslieferungsunterlagen
§ 11     Spezialität
§ 12     Bewilligung der Auslieferung
§ 13     Sachliche Zuständigkeit
§ 14     Örtliche Zuständigkeit
§ 15     Auslieferungshaft
§ 16     Vorläufige Auslieferungshaft
§ 17     Auslieferungshaftbefehl
§ 18     Fahndungsmaßnahmen

§ 19     Vorläufige Festnahme

§ 20     Bekanntgabe
§ 21     Verfahren nach Ergreifung auf Grund eines Ausliefe-
         rungshaftbefehls
§ 22     Verfahren nach vorläufiger Festnahme
§ 23     Entscheidung über Einwendungen des Verfolgten
§ 24     Aufhebung des Auslieferungshaftbefehls
§ 25     Aussetzung des Vollzugs des Auslieferungshaftbefehls
§ 26     Haftprüfung
§ 27     Vollzug der Haft
§ 28     Vernehmung des Verfolgten
§ 29     Antrag auf Entscheidung über die Zulässigkeit der
         Auslieferung
§ 30     Vorbereitung der Entscheidung
§ 31     Durchführung der mündlichen Verhandlung
§ 32     Entscheidung über die Zulässigkeit
§ 33     Erneute Entscheidung über die Zulässigkeit
§ 34     Haft zur Durchführung der Auslieferung

§ 35     Erweiterung der Auslieferungsbewilligung
§ 36     Weiterlieferung
§ 37     Vorübergehende Auslieferung
§ 38     Herausgabe von Gegenständen im Auslieferungsver-
         fahren

§ 39     Beschlagnahme und Durchsuchung
§ 40     Beistand

§ 41     Vereinfachte Auslieferung

§ 42     Anrufung des Bundesgerichtshofes

                         Dritter Teil
                       Durchlieferung

§ 43     Zulässigkeit der Durchlieferung
§ 44     Zuständigkeit

§ 45    Durchlieferungsverfahren
§ 46    Durchlieferung bei vorübergehender Auslieferung
§ 47    Unvorhergesehene Zwischenlandung bei Beförderung
        auf dem Luftweg

                        Vierter Teil

                Rechtshilfe durch Voll-
         streckung ausländischer Erkenntnisse

§ 48    Grundsatz
§ 49    Weitere Voraussetzungen der Zulässigkeit
§ 50    Sachliche Zuständigkeit
§ 51    Örtliche Zuständigkeit
§ 52    Vorbereitung der Entscheidung
§ 53    Beistand
§ 54    Umwandlung der ausländischen Sanktion
§ 55    Entscheidung über die Vollstreckbarkeit
§ 56    Bewilligung der Rechtshilfe
§ 56a   Entschädigung der verletzten Person
§ 56b   Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und
        Aufteilung des abgeschöpften Vermögens
§ 57    Vollstreckung
§ 57a   Kosten der Vollstreckung
§ 58    Sicherung der Vollstreckung

                        Fünfter Teil

                   Sonstige Rechtshilfe

§ 59    Zulässigkeit der Rechtshilfe
§ 60    Leistung der Rechtshilfe
§ 61    Gerichtliche Entscheidung
§ 61a   Datenübermittlung ohne Ersuchen
§ 61b   Gemeinsame Ermittlungsgruppen
§ 61c   Audiovisuelle Vernehmung
§ 62    Vorübergehende Überstellung in das Ausland für ein
        ausländisches Verfahren
§ 63    Vorübergehende Überstellung aus dem Ausland für ein
        ausländisches Verfahren
§ 64    Durchbeförderung von Zeugen
§ 65    Durchbeförderung zur Vollstreckung
§ 66    Herausgabe von Gegenständen
§ 67    Beschlagnahme und Durchsuchung
§ 67a   Rechtshilfe für internationale Strafgerichtshöfe, zwi-
        schen- und überstaatliche Einrichtungen

                       Sechster Teil

                  Ausgehende Ersuchen

§ 68    Rücklieferung

§ 69    Vorübergehende Überstellung aus dem Ausland für ein

        deutsches Verfahren
§ 70    Vorübergehende Überstellung in das Ausland für ein
        deutsches Verfahren
§ 71    Ersuchen um Vollstreckung
§ 71a   Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und
        Aufteilung des abgeschöpften Vermögens
§ 72    Bedingungen
BGBl. 2015, Seite 1347 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1347
                         Siebenter Teil
                    Gemeinsame Vorschriften

§ 73      Grenze der Rechtshilfe
§ 74      Zuständigkeit des Bundes
§ 74a     Internationale Strafgerichtshöfe, zwischen- und über-
          staatliche Einrichtungen
§ 75      Kosten
§ 76      Gegenseitigkeitszusicherung
§ 77      Anwendung anderer Verfahrensvorschriften
§ 77a     Elektronische Kommunikation und Aktenführung
§ 77b     Verordnungsermächtigung

                           Achter Teil
                        Auslieferungs-
                 und Durchlieferungsverkehr
         mit Mitgliedstaaten der Europäischen Union

                         Abschnitt 1

                Allgemeine Regelungen
§ 78      Vorrang des Achten Teils
§ 79      Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung; Vorabentschei-
          dung

                         Abschnitt 2
                Auslieferung an einen
        Mitgliedstaat der Europäischen Union
§ 80      Auslieferung deutscher Staatsangehöriger
§ 81      Auslieferung zur Verfolgung oder zur Vollstreckung
§ 82      Nichtanwendung von Vorschriften
§ 83      Ergänzende Zulässigkeitsvoraussetzungen

§ 83a     Auslieferungsunterlagen
§ 83b     Bewilligungshindernisse
§ 83c     Fristen
§ 83d     Entlassung des Verfolgten
§ 83e     Vernehmung des Verfolgten

                         Abschnitt 3
               Durchlieferung an einen
        Mitgliedstaat der Europäischen Union

§ 83f     Durchlieferung

§ 83g     Beförderung auf dem Luftweg

                         Abschnitt 4
                Ausgehende Ersuchen
              um Auslieferung an einen
        Mitgliedstaat der Europäischen Union
§ 83h     Spezialität
§ 83i     Unterrichtung über Fristverzögerungen

                          Neunter Teil
                Vollstreckungshilfeverkehr mit
         den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
                         Abschnitt 1
          Freiheitsentziehende Sanktionen
§ 84      Eingehende Ersuchen
§ 85      Ausgehende Ersuchen

                         Abschnitt 2

                      Geldsanktionen

                        Unterabschnitt 1

                     Allgemeine Regelungen

§ 86      Vorrang

                        Unterabschnitt 2
                     Eingehende Ersuchen

§ 87     Grundsatz
§ 87a    Vollstreckungsunterlagen
§ 87b    Zulässigkeitsvoraussetzungen
§ 87c    Vorbereitung der Entscheidung über die Bewilligung
§ 87d    Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung
§ 87e    Beistand
§ 87f    Bewilligung der Vollstreckung
§ 87g    Gerichtliches Verfahren
§ 87h    Gerichtliche Entscheidung nach Einspruch
§ 87i    Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der Bewilligungs-
         behörde; Bewilligung
§ 87j    Rechtsbeschwerde
§ 87k    Zulassung der Rechtsbeschwerde
§ 87l    Besetzung der Senate der Oberlandesgerichte

§ 87m    Verbot der Doppelverfolgung; Mitteilung an das Bun-
         deszentralregister
§ 87n    Vollstreckung

                        Unterabschnitt 3
                    Ausgehende Ersuchen

§ 87o    Grundsatz
§ 87p    Inländisches Vollstreckungsverfahren

                         Abschnitt 3

                E i n z i e h u n g u n d Ve r f a l l

§ 88     Grundsatz
§ 88a    Voraussetzungen der Zulässigkeit
§ 88b    Unterlagen
§ 88c    Ablehnungsgründe
§ 88d    Verfahren
§ 88e    Vollstreckung
§ 88f    Aufteilung der Erträge
§ 89     Sicherstellungsmaßnahmen

§ 90     Ausgehende Ersuchen

                           Zehnter Teil
             Sonstiger Rechtshilfeverkehr mit
        den Mitgliedstaaten der Europäischen Union

                         Abschnitt 1

               Allgemeine Regelungen

§ 91     Vorrang des Zehnten Teils

                         Abschnitt 2
        Besondere Formen der Rechtshilfe

§ 92     Übermittlung von Informationen einschließlich perso-
         nenbezogener Daten an Mitgliedstaaten der Europä-
         ischen Union

§ 92a    Inhalt des Ersuchens

§ 92b    Verwendung von nach dem Rahmenbeschluss
         2006/960/JI übermittelten Informationen einschließlich
         personenbezogener Daten

§ 92c    Datenübermittlung ohne Ersuchen
§ 93     Gemeinsame Ermittlungsgruppen
BGBl. 2015, Seite 1348 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1348

§ 94   Ersuchen um Sicherstellung, Beschlagnahme und                                    Elfter Teil
       Durchsuchung                                                                Schlussvorschriften
§ 95   Sicherungsunterlagen
                                                                § 98    Anwendungsvorbehalt; Stichtagsregelung
§ 96   Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung von Sicherstel-   § 98a   Übergangsvorschrift für Ersuchen, die auf einer Abwe-
       lungsmaßnahmen                                                   senheitsentscheidung beruhen
§ 97   Ersuchen um Herausgabe von Beweismitteln                 § 99    Einschränkung von Grundrechten

Herkunft dieses Textes

Quelle: Bundesgesetzblatt, BGBl. 2015 I S. 1332. Gesetze, Verordnungen und amtliche Bekanntmachungen sind amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG) und genießen keinen Urheberrechtsschutz. Der Text ist unverändert wiedergegeben (§ 62 UrhG); Herkunft und Prüfwerte stehen hier (§ 63 UrhG).

Ableitung: issue-pdf-decol · Prüfwert des Textes 2a569413bc06229e….