Gesetze / Gesetzblätter
Bundesgesetzblatt, Teil I, Jahrgang 2015, S. 1332
BGBl. 2015 I S. 1332 · 78.314 Zeichen · Textauszug aus unserem Bestand.
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Gesetz
zur Stärkung des Rechts des Angeklagten
auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und
über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in
der Rechtshilfe
Vom 17. Juli 2015
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlos-
sen:
Artikel 1
Änderung der
Strafprozessordnung
Die Strafprozessordnung in der Fassung der Be-
kanntmachung vom 7. April 1987 (BGBl. I S. 1074, 1319),
die zuletzt durch Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom
12. Juni 2015 (BGBl. I S. 926) geändert worden ist, wird
wie folgt geändert:
1. Die §§ 111o und 111p werden aufgehoben.
2. In § 230 Absatz 2 werden vor dem Punkt am Ende
ein Komma und die Wörter „soweit dies zur Durch-
führung der Hauptverhandlung geboten ist“ einge-
fügt.
3. In § 267 Absatz 5 Satz 3 wird die Angabe „Satz 3“
durch die Angabe „Satz 4“ ersetzt.
4. In § 314 Absatz 2 werden die Wörter „mit schrift-
licher Vollmacht versehenen Verteidigers“ durch die
Wörter „Verteidigers mit schriftlicher Vertretungs-
vollmacht“ ersetzt.
5. § 329 wird wie folgt gefasst:
„§ 329
Ausbleiben des Angeklagten;
Vertretung in der Berufungshauptverhandlung
(1) Ist bei Beginn eines Hauptverhandlungster-
mins weder der Angeklagte noch ein Verteidiger
mit schriftlicher Vertretungsvollmacht erschienen
und das Ausbleiben nicht genügend entschuldigt,
so hat das Gericht eine Berufung des Angeklagten
ohne Verhandlung zur Sache zu verwerfen. Ebenso
ist zu verfahren, wenn die Fortführung der Haupt-
verhandlung in dem Termin dadurch verhindert wird,
dass
1. sich der Verteidiger ohne genügende Entschul-
digung entfernt hat und eine Abwesenheit des
Angeklagten nicht genügend entschuldigt ist
oder der Verteidiger den ohne genügende Ent-
schuldigung nicht anwesenden Angeklagten
nicht weiter vertritt,
2. sich der Angeklagte ohne genügende Entschul-
digung entfernt hat und kein Verteidiger mit
schriftlicher Vertretungsvollmacht anwesend ist
oder
3. sich der Angeklagte vorsätzlich und schuldhaft
in einen seine Verhandlungsfähigkeit ausschlie-
ßenden Zustand versetzt hat und kein Verteidiger
mit schriftlicher Vertretungsvollmacht anwesend
ist.
Über eine Verwerfung wegen Verhandlungsunfähig-
keit nach diesem Absatz entscheidet das Gericht
nach Anhörung eines Arztes als Sachverständigen.
Die Sätze 1 bis 3 finden keine Anwendung, wenn
das Berufungsgericht erneut verhandelt, nachdem
die Sache vom Revisionsgericht zurückverwiesen
worden ist.
(2) Soweit die Anwesenheit des Angeklagten
nicht erforderlich ist, findet die Hauptverhandlung
auch ohne ihn statt, wenn er durch einen Verteidi-
ger mit schriftlicher Vertretungsvollmacht vertreten
wird oder seine Abwesenheit im Fall der Verhand-
lung auf eine Berufung der Staatsanwaltschaft nicht
genügend entschuldigt ist. § 231b bleibt unberührt.
(3) Kann die Hauptverhandlung auf eine Beru-
fung der Staatsanwaltschaft hin nicht ohne den An-
geklagten abgeschlossen werden oder ist eine Ver-
werfung der Berufung nach Absatz 1 Satz 4 nicht
zulässig, ist die Vorführung oder Verhaftung des
Angeklagten anzuordnen, soweit dies zur Durch-
führung der Hauptverhandlung geboten ist.
(4) Ist die Anwesenheit des Angeklagten in der
auf seine Berufung hin durchgeführten Hauptver-
handlung trotz der Vertretung durch einen Verteidi-
ger erforderlich, hat das Gericht den Angeklagten
zur Fortsetzung der Hauptverhandlung zu laden
und sein persönliches Erscheinen anzuordnen.
Erscheint der Angeklagte zu diesem Fortsetzungs-
termin ohne genügende Entschuldigung nicht und
bleibt seine Anwesenheit weiterhin erforderlich, hat
das Gericht die Berufung zu verwerfen. Über die

Möglichkeit der Verwerfung ist der Angeklagte mit
der Ladung zu belehren.
(5) Wurde auf eine Berufung der Staatsanwalt-
schaft hin nach Absatz 2 verfahren, ohne dass ein
Verteidiger mit schriftlicher Vertretungsvollmacht
anwesend war, hat der Vorsitzende, solange mit
der Verkündung des Urteils noch nicht begonnen
worden ist, einen erscheinenden Angeklagten oder
Verteidiger mit schriftlicher Vertretungsvollmacht
von dem wesentlichen Inhalt dessen zu unterrich-
ten, was in seiner Abwesenheit verhandelt worden
ist. Eine Berufung der Staatsanwaltschaft kann in
den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 und 2 auch ohne
Zustimmung des Angeklagten zurückgenommen
werden, es sei denn, dass die Voraussetzungen
des Absatzes 1 Satz 4 vorliegen.
(6) Ist die Verurteilung wegen einzelner von meh-
reren Taten weggefallen, so ist bei der Verwerfung
der Berufung der Inhalt des aufrechterhaltenen
Urteils klarzustellen; die erkannten Strafen können
vom Berufungsgericht auf eine neue Gesamtstrafe
zurückgeführt werden.
(7) Der Angeklagte kann binnen einer Woche
nach der Zustellung des Urteils die Wiedereinset-
zung in den vorigen Stand unter den in den §§ 44
und 45 bezeichneten Voraussetzungen beanspru-
chen.“
6. § 330 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 werden die Wörter „vorzuladen und
kann ihn bei seinem Ausbleiben zwangsweise
vorführen lassen“ durch die Wörter „zu laden“
ersetzt.
b) In Absatz 2 Satz 2 werden nach dem Wort
„Angeklagte“ die Wörter „noch ein Verteidiger
mit schriftlicher Vertretungsvollmacht“ einge-
fügt und werden die Wörter „einer Haupt-
verhandlung“ durch die Wörter „eines Haupt-
verhandlungstermins“, die Angabe „Abs. 1“
durch die Wörter „Absatz 1 Satz 1“ und die An-
gabe „Abs. 2 Satz 1“ durch die Wörter „Absatz 2
und 3“ ersetzt.
7. § 340 wird wie folgt gefasst:
„§ 340
Revision gegen
Berufungsurteile bei Vertretung des Angeklagten
Ist nach § 329 Absatz 2 verfahren worden, kann
der Angeklagte die Revision gegen das auf seine
Berufung hin ergangene Urteil nicht darauf stützen,
dass seine Anwesenheit in der Berufungshauptver-
handlung erforderlich gewesen wäre.“
8. In § 341 Absatz 2 werden die Wörter „§§ 234, 387
Abs. 1, § 411 Abs. 2 und § 434 Abs. 1 Satz 1“ durch
die Wörter „§§ 234, 329 Absatz 2, § 387 Absatz 1,
§ 411 Absatz 2 und § 434 Absatz 1 Satz 1“ und die
Wörter „mit schriftlicher Vollmacht versehenen Ver-
teidigers“ durch die Wörter „Verteidigers mit schrift-
licher Vertretungsvollmacht“ ersetzt.
9. In § 378 Satz 1 werden die Wörter „mit schriftlicher
Vollmacht versehenen Rechtsanwalt“ durch die
Wörter „Rechtsanwalt mit schriftlicher Vertretungs-
vollmacht“ ersetzt.
10. § 412 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
„§ 329 Absatz 1, 3, 6 und 7 ist entsprechend anzu-
wenden.“
11. § 459i wird aufgehoben.
12. In den §§ 234, 350 Absatz 2 Satz 1 und § 411 Ab-
satz 2 Satz 1 werden jeweils die Wörter „mit schrift-
licher Vollmacht versehenen Verteidiger“ durch die
Wörter „Verteidiger mit schriftlicher Vertretungsvoll-
macht“ ersetzt.
13. Der Strafprozessordnung wird die aus der Anlage 1
zu dieser Vorschrift ersichtliche Inhaltsübersicht vor-
angestellt. Die Untergliederungen der Strafprozess-
ordnung erhalten die Bezeichnung und Fassung,
die sich jeweils aus der Inhaltsübersicht in der An-
lage zu dieser Vorschrift ergibt. Die Vorschriften der
Strafprozessordnung erhalten die Überschriften,
die sich jeweils aus der Inhaltsübersicht in der An-
lage zu dieser Vorschrift ergeben. Weggefallene
Vorschriften erhalten keine Überschriften.
Artikel 2
Änderung des
Gesetzes über die
internationale Rechtshilfe in Strafsachen
Das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in
Strafsachen in der Fassung der Bekanntmachung vom
27. Juni 1994 (BGBl. I S. 1537), das zuletzt durch Arti-
kel 1 des Gesetzes vom 16. Juli 2015 (BGBl. I S. 1197)
geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Dem Gesetz über die internationale Rechtshilfe in
Strafsachen wird die aus der Anlage 2 zu dieser
Vorschrift ersichtliche Inhaltsübersicht vorange-
stellt.
2. In § 81 Nummer 4 werden nach der Angabe „(ABl.
L 190 vom 18.7.2002, S. 1)“ ein Komma und die
Wörter „der durch den Rahmenbeschluss
2009/299/JI (ABl. L 81 vom 27.3.2009, S. 24) ge-
ändert worden ist, (Rahmenbeschluss Europäischer
Haftbefehl)“ eingefügt.
3. § 83 wird wie folgt geändert:
a) Der Wortlaut wird Absatz 1.
b) Absatz 1 Nummer 3 wird wie folgt gefasst:
„3. bei Ersuchen zum Zweck der Strafvollstre-
ckung die verurteilte Person zu der dem
Urteil zugrunde liegenden Verhandlung nicht
persönlich erschienen ist oder“.
c) Die folgenden Absätze 2 bis 4 werden angefügt:
„(2) Die Auslieferung ist abweichend von Ab-
satz 1 Nummer 3 jedoch zulässig, wenn
1. die verurteilte Person
a) rechtzeitig
aa) persönlich zu der Verhandlung, die zu
dem Urteil geführt hat, geladen wurde
oder
bb) auf andere Weise tatsächlich offiziell
von dem vorgesehenen Termin und
Ort der Verhandlung, die zu dem Urteil
geführt hat, in Kenntnis gesetzt wurde,
sodass zweifelsfrei nachgewiesen wur-
de, dass die verurteilte Person von der
anberaumten Verhandlung Kenntnis
hatte, und

b) dabei darauf hingewiesen wurde, dass ein
Urteil auch in ihrer Abwesenheit ergehen
kann,
2. die verurteilte Person in Kenntnis des gegen
sie gerichteten Verfahrens, an dem ein Vertei-
diger beteiligt war, eine persönliche Ladung
durch Flucht verhindert hat oder
3. die verurteilte Person in Kenntnis der anbe-
raumten Verhandlung einen Verteidiger be-
vollmächtigt hat, sie in der Verhandlung zu
verteidigen, und sie durch diesen in der Ver-
handlung tatsächlich verteidigt wurde.
(3) Die Auslieferung ist abweichend von Ab-
satz 1 Nummer 3 auch zulässig, wenn die verur-
teilte Person nach Zustellung des Urteils
1. ausdrücklich erklärt hat, das ergangene Urteil
nicht anzufechten, oder
2. innerhalb geltender Fristen keine Wiederauf-
nahme des Verfahrens oder kein Berufungs-
verfahren beantragt hat.
Die verurteilte Person muss zuvor ausdrücklich
über ihr Recht auf Wiederaufnahme des Verfah-
rens oder auf ein Berufungsverfahren, an dem
sie teilnehmen kann und bei dem der Sachver-
halt, einschließlich neuer Beweismittel, erneut
geprüft und das ursprüngliche Urteil aufgehoben
werden kann, belehrt worden sein.
(4) Die Auslieferung ist abweichend von Ab-
satz 1 Nummer 3 ferner zulässig, wenn der ver-
urteilten Person unverzüglich nach ihrer Über-
gabe an den ersuchenden Mitgliedstaat das
Urteil persönlich zugestellt werden wird und die
verurteilte Person über ihr in Absatz 3 Satz 2 ge-
nanntes Recht auf Wiederaufnahme des Verfah-
rens oder ein Berufungsverfahren sowie über die
hierfür geltenden Fristen belehrt werden wird.“
4. § 83a wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 Nummer 1 werden die Wörter „des
Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen
Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen
den Mitgliedstaaten“ durch die Wörter „Euro-
päischer Haftbefehl“ ersetzt.
b) In Absatz 2 werden die Wörter „Auslieferung
nach dem Schengener Durchführungsüberein-
kommen“ durch die Wörter „Überstellung oder
Auslieferung nach dem Beschluss 2007/533/JI
des Rates vom 12. Juni 2007 über die Ein-
richtung, den Betrieb und die Nutzung des
Schengener Informationssystems der zweiten
Generation (SIS II) (ABl. L 205, S. 63)“ ersetzt.
5. § 83b wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
aa) Die Buchstaben a bis c werden die Num-
mern 1 bis 3.
bb) Buchstabe d wird Nummer 4 und die Wörter
„des Rates vom 13. Juni 2002 über den
Europäischen Haftbefehl und die Übergabe-
verfahren zwischen den Mitgliedstaaten
(ABl. EG Nr. L 190 S. 1)“ werden durch die
Wörter „Europäischer Haftbefehl“ ersetzt.
b) In Absatz 2 Satz 1 werden die Buchstaben a
und b die Nummern 1 und 2.
6. § 83f wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 Nummer 1 werden die Wörter „des
Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen
Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen
den Mitgliedstaaten (ABl. EG Nr. L 190 S. 1)“
durch die Wörter „Europäischer Haftbefehl“ er-
setzt.
b) In Absatz 3 Satz 3 wird die Angabe „80 Abs. 4“
durch die Angabe „80 Absatz 3“ ersetzt.
7. In § 83i Satz 3 werden die Wörter „des Rates vom
13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl
und die Übergabeverfahren zwischen den Mitglied-
staaten (ABl. EG Nr. L 190 S. 1)“ durch die Wörter
„Europäischer Haftbefehl“ ersetzt.
8. In § 87 Absatz 1 Satz 1 werden nach der Angabe
„(ABl. L 76 vom 22.3.2005, S. 16)“ ein Komma und
die Wörter „der durch den Rahmenbeschluss
2009/299/JI (ABl. L 81 vom 27.3.2009, S. 24) geän-
dert worden ist, (Rahmenbeschluss Geldsanktio-
nen)“ eingefügt.
9. In § 87a Nummer 2 werden die Wörter „2005/214/JI
des Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwen-
dung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerken-
nung von Geldstrafen und Geldbußen“ durch das
Wort „Geldsanktionen“ ersetzt.
10. § 87b wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter
„2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005
über die Anwendung des Grundsatzes der ge-
genseitigen Anerkennung von Geldstrafen und
Geldbußen“ durch das Wort „Geldsanktionen“
ersetzt.
b) Absatz 3 Nummer 4 wird wie folgt gefasst:
„4. die betroffene Person zu der der Entschei-
dung zugrunde liegenden Verhandlung nicht
persönlich erschienen ist,“.
c) Die folgenden Absätze 4 bis 6 werden angefügt:
„(4) Die Vollstreckung der Geldsanktion ist
abweichend von Absatz 3 Nummer 4 jedoch zu-
lässig, wenn
1. die betroffene Person
a) rechtzeitig
aa) persönlich zu der Verhandlung, die zu
der Entscheidung geführt hat, geladen
wurde oder
bb) auf andere Weise tatsächlich offiziell
von dem vorgesehenen Termin und
Ort der Verhandlung, die zur Entschei-
dung geführt hat, in Kenntnis gesetzt
wurde, sodass zweifelsfrei nachgewie-
sen wurde, dass die betroffene Person
von der anberaumten Verhandlung
Kenntnis hatte, und
b) dabei darauf hingewiesen wurde, dass
eine Entscheidung auch in ihrer Abwesen-
heit ergehen kann,
2. die betroffene Person in Kenntnis des gegen
sie gerichteten Verfahrens, an dem ein Vertei-

diger beteiligt war, eine persönliche Ladung
durch Flucht verhindert hat oder
3. die betroffene Person in Kenntnis der anbe-
raumten Verhandlung einen Verteidiger bevoll-
mächtigt hat, sie in der Verhandlung zu vertei-
digen, und sie durch diesen in der Verhand-
lung tatsächlich verteidigt wurde.
(5) Die Vollstreckung der Geldsanktion ist ab-
weichend von Absatz 3 Nummer 4 auch zuläs-
sig, wenn die betroffene Person nach Zustellung
der Entscheidung
1. ausdrücklich erklärt hat, die ergangene Ent-
scheidung nicht anzufechten, oder
2. innerhalb geltender Fristen keine Wiederauf-
nahme des Verfahrens oder kein Berufungs-
verfahren beantragt hat.
Die betroffene Person muss zuvor ausdrücklich
über ihr Recht auf Wiederaufnahme des Verfah-
rens oder auf ein Berufungsverfahren, an dem
sie teilnehmen kann und bei dem der Sachver-
halt, einschließlich neuer Beweismittel, erneut
geprüft und die ursprüngliche Entscheidung auf-
gehoben werden kann, belehrt worden sein.
(6) Die Vollstreckung der Geldsanktion ist ab-
weichend von Absatz 3 Nummer 4 ferner zuläs-
sig, wenn die betroffene Person nach ausdrück-
licher Unterrichtung über das Verfahren und die
Möglichkeit, bei der Verhandlung persönlich zu
erscheinen,
1. ausdrücklich auf das Recht auf mündliche
Anhörung verzichtet hat und
2. erklärt hat, die Entscheidung nicht anzufech-
ten.“
11. In § 87o Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter
„2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über
die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen
Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen“
durch das Wort „Geldsanktionen“ ersetzt.
12. § 88 wird wie folgt geändert:
a) In Satz 1 werden nach der Angabe „(ABl. L 328
vom 24.11.2006, S. 59)“ ein Komma und die
Wörter „der durch den Rahmenbeschluss
2009/299/JI (ABl. L 81 vom 27.3.2009, S. 24)
geändert worden ist, (Rahmenbeschluss Einzie-
hung)“ eingefügt.
b) In Satz 2 wird die Angabe „2006/783/JI“ durch
das Wort „Einziehung“ ersetzt.
13. § 88a wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 wird in dem Satzteil vor Nummer 1
und in Nummer 2 Buchstabe a jeweils die An-
gabe „2006/783/JI“ durch das Wort „Einziehung“
ersetzt.
b) Absatz 2 wird wie folgt geändert:
aa) Nummer 2 wird wie folgt gefasst:
„2. die betroffene Person zu der der Anord-
nung des Verfalls oder der Einziehung
zugrunde liegenden Verhandlung nicht
persönlich erschienen ist;“.
bb) In Nummer 3 wird das Wort „verurteilte“
durch das Wort „betroffene“ ersetzt.
c) Die folgenden Absätze 3 und 4 werden angefügt:
„(3) Die Vollstreckung einer nach Absatz 1
übersandten Anordnung des Verfalls oder der
Einziehung ist in Abweichung von Absatz 2
Nummer 2 jedoch zulässig, wenn
1. die betroffene Person
a) rechtzeitig
aa) persönlich zu der Verhandlung, die zu
der Entscheidung geführt hat, geladen
wurde oder
bb) auf andere Weise tatsächlich offiziell
von dem vorgesehenen Termin und
Ort der Verhandlung, die zur Entschei-
dung geführt hat, in Kenntnis gesetzt
wurde, sodass zweifelsfrei nachgewie-
sen wurde, dass die betroffene Person
von der anberaumten Verhandlung
Kenntnis hatte, und
b) dabei darauf hingewiesen wurde, dass
eine Entscheidung auch in ihrer Abwesen-
heit ergehen kann,
2. die betroffene Person in Kenntnis des gegen
sie gerichteten Verfahrens, an dem ein Vertei-
diger beteiligt war, eine persönliche Ladung
durch Flucht verhindert hat oder
3. die betroffene Person in Kenntnis der anbe-
raumten Verhandlung einen Verteidiger be-
vollmächtigt hat, sie in der Verhandlung zu
verteidigen, und sie durch diesen in der Ver-
handlung tatsächlich verteidigt wurde.
(4) Die Vollstreckung einer nach Absatz 1
übersandten Anordnung des Verfalls oder der
Einziehung ist in Abweichung von Absatz 2
Nummer 2 auch zulässig, wenn die betroffene
Person nach Zustellung der Entscheidung
1. ausdrücklich erklärt hat, die ergangene Ent-
scheidung nicht anzufechten, oder
2. innerhalb geltender Fristen keine Wiederauf-
nahme des Verfahrens oder kein Berufungs-
verfahren beantragt hat.
Die betroffene Person muss zuvor ausdrücklich
über ihr Recht auf Wiederaufnahme des Verfah-
rens oder auf ein Berufungsverfahren, an dem
sie teilnehmen kann und bei dem der Sachver-
halt, einschließlich neuer Beweismittel, erneut
geprüft und die ursprüngliche Entscheidung auf-
gehoben werden kann, belehrt worden sein.“
14. § 88b Absatz 1 wird wie folgt geändert:
a) In dem Satzteil vor Nummer 1 wird die Angabe
„2006/783/JI“ durch das Wort „Einziehung“ er-
setzt.
b) In Nummer 8 wird das Wort „verurteilten“ durch
das Wort „betroffenen“ ersetzt.
15. In § 88c Nummer 1 wird die Angabe „2006/783/JI“
durch das Wort „Einziehung“ ersetzt.
16. In § 88d Absatz 1 Satz 1 wird das Wort „verurteil-
ten“ durch das Wort „betroffenen“ ersetzt.
17. In § 90 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe
„2006/783/JI“ durch das Wort „Einziehung“ ersetzt.
18. § 94 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a) In dem Satzteil vor Nummer 1 wird die Angabe
„(ABl. EU Nr. L 196 S. 45)“ durch die Wörter
„(ABl. L 196 vom 2.8.2003, S. 45) (Rahmenbe-
schluss Sicherstellung)“ ersetzt.
b) In Nummer 1 wird die Angabe „2003/577/JI“
durch das Wort „Sicherstellung“ ersetzt.
19. In § 95 Absatz 1 werden in dem Satzteil vor Num-
mer 1 die Wörter „2003/577/JI des Rates vom
22. Juli 2003 über die Vollstreckung von Entschei-
dungen über die Sicherstellung von Vermögens-
gegenständen oder Beweismitteln in der Euro-
päischen Union“ durch das Wort „Sicherstellung“
ersetzt.
20. In § 97 werden die Wörter „2003/577/JI des Rates
vom 22. Juli 2003 über die Vollstreckung von Ent-
scheidungen über die Sicherstellung von Vermö-
gensgegenständen oder Beweismitteln in der Euro-
päischen Union“ durch das Wort „Sicherstellung“
ersetzt.
21. In § 98 Satz 1 werden die Wörter „2005/214/JI des
Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung
des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung
von Geldstrafen und Geldbußen (ABl. L 76 vom
22.3.2005, S. 16)“ durch das Wort „Geldsanktio-
nen“ ersetzt.
22. Vor § 99 wird folgender § 98a eingefügt:
„§ 98a
Übergangsvorschrift für Ersuchen,
die auf einer Abwesenheitsentscheidung beruhen
In Abweichung von § 83a Absatz 1, § 83f Ab-
satz 1, § 87a Nummer 2, § 88b Absatz 1 und
§ 88c Nummer 1 ist die Vorlage des dort genannten
Europäischen Haftbefehls oder der dort genannten
Bescheinigungen ebenfalls in der Fassung vor dem
28. März 2011 zulässig, sofern der ersuchende Mit-
gliedstaat der Europäischen Union auf andere Art
und Weise die zusätzlichen Angaben übermittelt,
die gemäß den Artikeln 2 bis 4 des Rahmenbe-
schlusses 2009/299/JI des Rates vom 26. Februar
2009 zur Änderung der Rahmenbeschlüsse
2002/584/JI, 2005/214/JI, 2006/783/JI, 2008/909/JI
und 2008/947/JI, zur Stärkung der Verfahrensrechte
von Personen und zur Förderung der Anwendung
des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung
auf Entscheidungen, die im Anschluss an eine Ver-
handlung ergangen sind, zu der die betroffene Per-
son nicht erschienen ist (ABl. L 81 vom 27.3.2009,
S. 24), erforderlich sind. Diese Regelung wird nicht
mehr angewendet, sobald der letzte Mitgliedstaat
der Europäischen Union den Rahmenbeschluss
2009/299/JI in sein nationales Recht umgesetzt hat.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbrau-
cherschutz gibt den Tag, ab dem Satz 1 gemäß
Satz 2 nicht mehr angewendet wird, im Bundes-
anzeiger bekannt.“
Artikel 3
Änderung der
Bundesrechtsanwaltsordnung
In § 143 Absatz 4 Satz 2 der Bundesrechtsanwalts-
ordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliede-
rungsnummer 303-8, veröffentlichten bereinigten Fas-
sung, die zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom
10. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3786) geändert worden
ist, werden die Wörter „Abs. 1 Satz 1 und 2 und Abs. 3“
durch die Wörter „Absatz 1 Satz 1 und 4 sowie Ab-
satz 7“ ersetzt.
Artikel 4
Änderung des
Gesetzes über die Entschädigung
für Strafverfolgungsmaßnahmen
In § 2 Absatz 2 Nummer 4 des Gesetzes über die
Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen vom
8. März 1971 (BGBl. I S. 157), das zuletzt durch Arti-
kel 22 des Gesetzes vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I
S. 1864) geändert worden ist, werden die Wörter „den
§§ 111d und 111o“ durch die Angabe „§ 111d“ ersetzt
und werden die Wörter „sowie die Vermögensbeschlag-
nahme nach § 111p der Strafprozessordnung“ gestri-
chen.
Artikel 5
Änderung des
Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vom 5. Mai
2004 (BGBl. I S. 718, 788), das zuletzt durch Artikel 14
des Gesetzes vom 29. Juni 2015 (BGBl. I S. 1042) ge-
ändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In § 53 Absatz 2 Satz 1 werden nach den Wörtern
„eines gewählten Beistands“ die Wörter „aufgrund
seiner Bestellung“ eingefügt.
2. In den Nummern 5101, 5103, 5107 und 5109 der
Anlage 1 (Vergütungsverzeichnis) wird jeweils im Ge-
bührentatbestand die Angabe „40,00“ durch die An-
gabe „60,00“ ersetzt.
Artikel 6
Änderung der
Patentanwaltsordnung
In § 125 Absatz 4 Satz 3 der Patentanwaltsordnung
vom 7. September 1966 (BGBl. I S. 557), die zuletzt
durch Artikel 5 Absatz 13 des Gesetzes vom 10. Okto-
ber 2013 (BGBl. I S. 3799) geändert worden ist, werden
die Wörter „Abs. 1 Satz 1 und 2 und Abs. 3“ durch die
Wörter „Absatz 1 Satz 1 und 4 sowie Absatz 7“ ersetzt.
Artikel 7
Änderung des
Jugendgerichtsgesetzes
Dem § 69 Absatz 3 des Jugendgerichtsgesetzes in
der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Dezember
1974 (BGBl. I S. 3427), das zuletzt durch Artikel 3 des
Gesetzes vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1805) geändert
worden ist, wird folgender Satz angefügt:
„Zu einer Vertretung des Angeklagten ist er nicht be-
fugt.“
Artikel 8
Änderung des
Steuerberatungsgesetzes
In § 127 Absatz 4 Satz 2 des Steuerberatungsgeset-
zes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. No-
vember 1975 (BGBl. I S. 2735), das zuletzt durch Arti-
kel 20 des Gesetzes vom 25. Juli 2014 (BGBl. I S. 1266)

geändert worden ist, werden die Wörter „Abs. 1 Satz 1
und 2 und Abs. 3“ durch die Wörter „Absatz 1 Satz 1
und 4 sowie Absatz 7“ ersetzt.
Artikel 9
Einschränkung von Grundrechten
Durch Artikel 1 Nummer 2, 5 (§ 329 Absatz 3 der
Strafprozessordnung) und Nummer 6 Buchstabe b die-
Die verfassungsmäßigen Rechte
sind gewahrt.
ses Gesetzes wird das Grundrecht der Freiheit der Per-
son nach Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes
eingeschränkt.
Artikel 10
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in
Kraft.
des Bundesrates
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es
ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.
Berlin, den 17. Juli 2015
Der Bundespräsident
Joachim Gauck
Die Bundeskanzlerin
Dr. A n g e l a
M e r k e l
Der Bundesminister
d e r J u s t i z u n d f ü r Ve r b r a u c h e r s c h u t z
Heiko Maas

Anlage 1
(zu Artikel 1 Nummer 13)
Inhaltsübersicht
Erstes Buch
A ll g e m e i n e Vo r s c h r i f t e n
Erster Abschnitt
Sachliche Zuständigkeit der Gerichte
§ 1 Anwendbarkeit des Gerichtsverfassungsgesetzes
§ 2 Verbindung und Trennung von Strafsachen
§ 3 Begriff des Zusammenhanges
§ 4 Verbindung und Trennung rechtshängiger Strafsachen
§ 5 Maßgebendes Verfahren
§ 6 Prüfung der sachlichen Zuständigkeit
§ 6a Zuständigkeit besonderer Strafkammern
Zweiter Abschnitt
Gerichtsstand
§ 7 Gerichtsstand des Tatortes
§ 8 Gerichtsstand des Wohnsitzes oder Aufenthaltsortes
§ 9 Gerichtsstand des Ergreifungsortes
§ 10 Gerichtsstand bei Auslandstaten auf Schiffen oder in
Luftfahrzeugen
§ 10a Gerichtsstand bei Auslandstaten im Bereich des Meeres
§ 11 Gerichtsstand bei Auslandstaten exterritorialer Deut-
scher und deutscher Beamter
§ 11a Gerichtsstand bei Auslandstaten von Soldaten in be-
sonderer Auslandsverwendung
§ 12 Zusammentreffen mehrerer Gerichtsstände
§ 13 Gerichtsstand bei zusammenhängenden Strafsachen
§ 13a Zuständigkeitsbestimmung durch den Bundesgerichts-
hof
§ 14 Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftli-
che obere Gericht
§ 15 Gerichtsstand kraft Übertragung bei Hinderung des
zuständigen Gerichts
§ 16 Prüfung der örtlichen Zuständigkeit; Einwand der Un-
zuständigkeit
§ 17 (weggefallen)
§ 18 (weggefallen)
§ 19 Zuständigkeitsbestimmung bei Zuständigkeitsstreit
§ 20 Untersuchungshandlungen eines unzuständigen Ge-
richts
§ 21 Befugnisse bei Gefahr im Verzug
Dritter Abschnitt
Ausschließung und
Ablehnung der Gerichtspersonen
§ 22 Ausschließung von der Ausübung des Richteramtes
kraft Gesetzes
§ 23 Ausschließung eines Richters wegen Mitwirkung an der
angefochtenen Entscheidung
§ 24 Ablehnung eines Richters; Besorgnis der Befangenheit
§ 25 Ablehnungszeitpunkt
§ 26 Ablehnungsverfahren
§ 26a Verwerfung eines unzulässigen Ablehnungsantrags
§ 27 Entscheidung über einen zulässigen Ablehnungsantrag
§ 28 Rechtsmittel
§ 29 Vornahme unaufschiebbarer Amtshandlungen
§ 30 Ablehnung eines Richters bei Selbstanzeige und von
Amts wegen
§ 31 Schöffen, Urkundsbeamte
§ 32 (weggefallen)
Vierter Abschnitt
Gerichtliche Entscheidungen
und Kommunikation zwischen den Beteiligten
§ 33 Gewährung rechtlichen Gehörs vor einer Entscheidung
§ 33a Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Nichtge-
währung rechtlichen Gehörs
§ 34 Begründung anfechtbarer und ablehnender Entschei-
dungen
§ 34a Eintritt der Rechtskraft bei Verwerfung eines Rechts-
mittels durch Beschluss
§ 35 Bekanntmachung
§ 35a Rechtsmittelbelehrung
§ 36 Zustellung und Vollstreckung
§ 37 Zustellungsverfahren
§ 38 Unmittelbare Ladung
§ 39 (weggefallen)
§ 40 Öffentliche Zustellung
§ 41 Zustellungen an die Staatsanwaltschaft
§ 41a Elektronischer Rechtsverkehr mit Gerichten und Staats-
anwaltschaften
Fünfter Abschnitt
Fristen und Wieder-
einsetzung in den vorigen Stand
§ 42 Berechnung von Tagesfristen
§ 43 Berechnung von Wochen- und Monatsfristen
§ 44 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristver-
säumung
§ 45 Anforderungen an einen Wiedereinsetzungsantrag
§ 46 Zuständigkeit; Rechtsmittel
§ 47 Keine Vollstreckungshemmung
Sechster Abschnitt
Zeugen
§ 48 Zeugenpflichten; Ladung
§ 49 Vernehmung des Bundespräsidenten
§ 50 Vernehmung von Abgeordneten und Mitgliedern einer
Regierung
§ 51 Folgen des Ausbleibens eines Zeugen
§ 52 Zeugnisverweigerungsrecht der Angehörigen des Be-
schuldigten
§ 53 Zeugnisverweigerungsrecht der Berufsgeheimnisträger
§ 53a Zeugnisverweigerungsrecht der Berufshelfer
§ 54 Aussagegenehmigung für Angehörige des öffentlichen
Dienstes
§ 55 Auskunftsverweigerungsrecht
§ 56 Glaubhaftmachung des Verweigerungsgrundes
§ 57 Belehrung
§ 58 Vernehmung; Gegenüberstellung
§ 58a Aufzeichnung der Vernehmung in Bild und Ton
§ 58b Vernehmung im Wege der Bild- und Tonübertragung
§ 59 Vereidigung
§ 60 Vereidigungsverbote
§ 61 Recht zur Eidesverweigerung
§ 62 Vereidigung im vorbereitenden Verfahren
§ 63 Vereidigung bei Vernehmung durch den beauftragten
oder ersuchten Richter
§ 64 Eidesformel
§ 65 Eidesgleiche Bekräftigung der Wahrheit von Aussagen
§ 66 Eidesleistung bei Hör- oder Sprachbehinderung
§ 67 Berufung auf einen früheren Eid

§ 68 Vernehmung zur Person; Beschränkung von Angaben,
Zeugenschutz
§ 68a Beschränkung des Fragerechts aus Gründen des Per-
sönlichkeitsschutzes
§ 68b Zeugenbeistand
§ 69 Vernehmung zur Sache
§ 70 Folgen unberechtigter Zeugnis- oder Eidesverweige-
rung
§ 71 Zeugenentschädigung
Siebter Abschnitt
Sachverständige und Augenschein
§ 72 Anwendung der Vorschriften über Zeugen auf Sach-
verständige
§ 73 Auswahl des Sachverständigen
§ 74 Ablehnung des Sachverständigen
§ 75 Pflicht des Sachverständigen zur Erstattung des Gut-
achtens
§ 76 Gutachtenverweigerungsrecht des Sachverständigen
§ 77 Ausbleiben oder unberechtigte Gutachtenverweigerung
des Sachverständigen
§ 78 Richterliche Leitung der Tätigkeit des Sachverständigen
§ 79 Vereidigung des Sachverständigen
§ 80 Vorbereitung des Gutachtens durch weitere Aufklärung
§ 80a Vorbereitung des Gutachtens im Vorverfahren
§ 81 Unterbringung des Beschuldigten zur Vorbereitung
eines Gutachtens
§ 81a Körperliche Untersuchung des Beschuldigten; Zulässig-
keit körperlicher Eingriffe
§ 81b Erkennungsdienstliche Maßnahmen bei dem Beschul-
digten
§ 81c Untersuchung anderer Personen
§ 81d Durchführung körperlicher Untersuchungen durch Per-
sonen gleichen Geschlechts
§ 81e Molekulargenetische Untersuchung
§ 81f Verfahren bei der molekulargenetischen Untersuchung
§ 81g DNA-Identitätsfeststellung
§ 81h DNA-Reihenuntersuchung
§ 82 Form der Erstattung eines Gutachtens im Vorverfahren
§ 83 Anordnung einer neuen Begutachtung
§ 84 Sachverständigenvergütung
§ 85 Sachverständige Zeugen
§ 86 Richterlicher Augenschein
§ 87 Leichenschau, Leichenöffnung, Ausgrabung der Leiche
§ 88 Identifizierung des Verstorbenen vor Leichenöffnung
§ 89 Umfang der Leichenöffnung
§ 90 Öffnung der Leiche eines Neugeborenen
§ 91 Untersuchung der Leiche bei Verdacht einer Vergiftung
§ 92 Gutachten bei Verdacht einer Geld- oder Wertzeichen-
fälschung
§ 93 Schriftgutachten
Achter Abschnitt
Beschlagnahme,
Überwachung des Fernmeldeverkehrs,
Rasterfahndung, Einsatz technischer
Mittel, Einsatz Verdeckter Ermittler und Durchsuchung
§ 94 Sicherstellung und Beschlagnahme von Gegenständen
zu Beweiszwecken
§ 95 Herausgabepflicht
§ 96 Amtlich verwahrte Schriftstücke
§ 97 Beschlagnahmeverbot
§ 98 Verfahren bei der Beschlagnahme
§ 98a Rasterfahndung
§ 98b Verfahren bei der Rasterfahndung
§ 98c Maschineller Abgleich mit vorhandenen Daten
§ 99 Postbeschlagnahme
§ 100 Verfahren bei der Postbeschlagnahme
§ 100a Telekommunikationsüberwachung
§ 100b Verfahren bei der Telekommunikationsüberwachung
§ 100c Akustische Wohnraumüberwachung
§ 100d Verfahren bei der akustischen Wohnraumüberwachung
§ 100e Berichtspflicht bei der akustischen Wohnraumüberwa-
chung
§ 100f Akustische Überwachung außerhalb von Wohnraum
§ 100g Erhebung von Verkehrsdaten
§ 100h Weitere Maßnahmen außerhalb von Wohnraum
§ 100i Technische Ermittlungsmaßnahmen bei Mobilfunkend-
geräten
§ 100j Bestandsdatenauskunft
§ 101 Verfahrensregelungen bei verdeckten Maßnahmen
§ 102 Durchsuchung bei Beschuldigten
§ 103 Durchsuchung bei anderen Personen
§ 104 Durchsuchung von Räumen zur Nachtzeit
§ 105 Verfahren bei der Durchsuchung
§ 106 Hinzuziehung des Inhabers eines Durchsuchungsob-
jekts
§ 107 Durchsuchungsbescheinigung; Beschlagnahmever-
zeichnis
§ 108 Beschlagnahme anderer Gegenstände
§ 109 Kenntlichmachung beschlagnahmter Gegenstände
§ 110 Durchsicht von Papieren und elektronischen Speicher-
medien
§ 110a Verdeckter Ermittler
§ 110b Verfahren beim Einsatz eines Verdeckten Ermittlers
§ 110c Befugnisse des Verdeckten Ermittlers
§ 111 Errichtung von Kontrollstellen an öffentlich zugäng-
lichen Orten
§ 111a Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis
§ 111b Sicherstellung dem Verfall oder der Einziehung unterlie-
gender Gegenstände
§ 111c Sicherstellung durch Beschlagnahme
§ 111d Sicherstellung durch dinglichen Arrest
§ 111e Verfahren bei der Beschlagnahme und dem dinglichen
Arrest
§ 111f Durchführung der Beschlagnahme und Vollziehung des
dinglichen Arrestes
§ 111g Vorrangige Befriedigung von Ansprüchen des Verletzten
bei der Beschlagnahme
§ 111h Vorrangige Befriedigung von Ansprüchen des Verletzten
bei dem dinglichen Arrest
§ 111i Aufrechterhaltung der Beschlagnahme für einen befris-
teten Zeitraum
§ 111k Herausgabe beweglicher Sachen an den Verletzten
§ 111l Notveräußerung beschlagnahmter oder gepfändeter
Vermögenswerte
§ 111m Beschlagnahme eines Druckwerks oder einer sonstigen
Schrift
§ 111n Verfahren bei der Beschlagnahme eines Druckwerks
Neunter Abschnitt
Verhaftung und vorläufige Festnahme
§ 112 Voraussetzungen der Untersuchungshaft; Haftgründe
§ 112a Haftgrund der Wiederholungsgefahr
§ 113 Untersuchungshaft bei leichteren Taten
§ 114 Haftbefehl
§ 114a Aushändigung des Haftbefehls; Übersetzung
§ 114b Belehrung des verhafteten Beschuldigten
§ 114c Benachrichtigung von Angehörigen
§ 114d Mitteilungen an die Vollzugsanstalt

§ 114e Übermittlung von Erkenntnissen durch die Vollzugs-
anstalt
§ 115 Vorführung vor den zuständigen Richter
§ 115a Vorführung vor den Richter des nächsten Amtsgerichts
§ 116 Aussetzung des Vollzugs des Haftbefehls
§ 116a Aussetzung gegen Sicherheitsleistung
§ 116b Verhältnis von Untersuchungshaft zu anderen freiheits-
entziehenden Maßnahmen
§ 117 Haftprüfung
§ 118 Verfahren bei der Haftprüfung
§ 118a Mündliche Verhandlung bei der Haftprüfung
§ 118b Anwendung von Rechtsmittelvorschriften
§ 119 Haftgrundbezogene Beschränkungen während der Un-
tersuchungshaft
§ 119a Gerichtliche Entscheidung über eine Maßnahme der
Vollzugsbehörde
§ 120 Aufhebung des Haftbefehls
§ 121 Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate
§ 122 Besondere Haftprüfung durch das Oberlandesgericht
§ 122a Höchstdauer der Untersuchungshaft bei Wiederho-
lungsgefahr
§ 123 Aufhebung der Vollzugsaussetzung dienender Maßnah-
men
§ 124 Verfall der geleisteten Sicherheit
§ 125 Zuständigkeit für den Erlass des Haftbefehls
§ 126 Zuständigkeit für weitere gerichtliche Entscheidungen
§ 126a Einstweilige Unterbringung
§ 127 Vorläufige Festnahme
§ 127a Absehen von der Anordnung oder Aufrechterhaltung der
vorläufigen Festnahme
§ 127b Vorläufige Festnahme und Haftbefehl bei beschleunig-
tem Verfahren
§ 128 Vorführung bei vorläufiger Festnahme
§ 129 Vorführung bei vorläufiger Festnahme nach Anklage-
erhebung
§ 130 Haftbefehl vor Stellung eines Strafantrags
9a. Abschnitt
Weitere Maßnahmen zur
Sicherstellung der Strafverfolgung und Strafvollstreckung
§ 131 Ausschreibung zur Festnahme
§ 131a Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung
§ 131b Veröffentlichung von Abbildungen des Beschuldigten
oder Zeugen
§ 131c Anordnung und Bestätigung von Fahndungsmaßnah-
men
§ 132 Sicherheitsleistung, Zustellungsbevollmächtigter
9b. Abschnitt
Vorläufiges Berufsverbot
§ 132a Anordnung und Aufhebung eines vorläufigen Berufs-
verbots
Zehnter Abschnitt
Vernehmung des Beschuldigten
§ 133 Ladung
§ 134 Vorführung
§ 135 Sofortige Vernehmung
§ 136 Erste Vernehmung
§ 136a Verbotene Vernehmungsmethoden; Beweisverwer-
tungsverbote
Elfter Abschnitt
Verteidigung
§ 137 Recht des Beschuldigten auf Hinzuziehung eines Ver-
teidigers
§ 138 Wahlverteidiger
§ 138a Ausschließung des Verteidigers
§ 138b Ausschließung bei Gefahr für die Sicherheit der Bundes-
republik Deutschland
§ 138c Zuständigkeit für die Ausschließungsentscheidung
§ 138d Verfahren bei Ausschließung des Verteidigers
§ 139 Übertragung der Verteidigung auf einen Referendar
§ 140 Notwendige Verteidigung
§ 141 Bestellung eines Pflichtverteidigers
§ 142 Auswahl des zu bestellenden Pflichtverteidigers
§ 143 Zurücknahme der Bestellung eines Pflichtverteidigers
§ 144 (weggefallen)
§ 145 Ausbleiben oder Weigerung des Pflichtverteidigers
§ 145a Zustellungen an den Verteidiger
§ 146 Verbot der Mehrfachverteidigung
§ 146a Zurückweisung eines Wahlverteidigers
§ 147 Akteneinsichtsrecht, Besichtigungsrecht; Auskunfts-
recht des Beschuldigten
§ 148 Kommunikation des Beschuldigten mit dem Verteidiger
§ 148a Durchführung von Überwachungsmaßnahmen
§ 149 Zulassung von Beiständen
§ 150 (weggefallen)
Zweites Buch
Ve r f a h re n i m e r s t e n R e c h t s z u g
Erster Abschnitt
Öffentliche Klage
§ 151 Anklagegrundsatz
§ 152 Anklagebehörde; Legalitätsgrundsatz
§ 152a Landesgesetzliche Vorschriften über die Strafverfolgung
von Abgeordneten
§ 153 Absehen von der Verfolgung bei Geringfügigkeit
§ 153a Absehen von der Verfolgung unter Auflagen und Wei-
sungen
§ 153b Absehen von der Verfolgung bei möglichem Absehen
von Strafe
§ 153c Absehen von der Verfolgung bei Auslandstaten
§ 153d Absehen von der Verfolgung bei Staatsschutzdelikten
wegen überwiegender öffentlicher Interessen
§ 153e Absehen von der Verfolgung bei Staatsschutzdelikten
wegen tätiger Reue
§ 153f Absehen von der Verfolgung bei Straftaten nach dem
Völkerstrafgesetzbuch
§ 154 Teileinstellung bei mehreren Taten
§ 154a Beschränkung der Verfolgung
§ 154b Absehen von der Verfolgung bei Auslieferung und
Ausweisung
§ 154c Absehen von der Verfolgung des Opfers einer Nötigung
oder Erpressung
§ 154d Verfolgung bei zivil- oder verwaltungsrechtlicher Vor-
frage
§ 154e Absehen von der Verfolgung bei falscher Verdächtigung
oder Beleidigung
§ 154f Einstellung des Verfahrens bei vorübergehenden Hin-
dernissen
§ 155 Umfang der gerichtlichen Untersuchung und Entschei-
dung
§ 155a Täter-Opfer-Ausgleich
§ 155b Durchführung des Täter-Opfer-Ausgleichs
§ 156 Anklagerücknahme
§ 157 Bezeichnung als Angeschuldigter oder Angeklagter

Zweiter Abschnitt
Vorbereitung der öffentlichen Klage
§ 158 Strafanzeige; Strafantrag
§ 159 Anzeigepflicht bei Leichenfund und Verdacht auf unna-
türlichen Tod
§ 160 Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung
§ 160a Maßnahmen bei zeugnisverweigerungsberechtigten Be-
rufsgeheimnisträgern
§ 160b Erörterung des Verfahrensstands mit den Verfahrens-
beteiligten
§ 161 Allgemeine Ermittlungsbefugnis der Staatsanwaltschaft
§ 161a Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen durch
die Staatsanwaltschaft
§ 162 Ermittlungsrichter
§ 163 Aufgaben der Polizei im Ermittlungsverfahren
§ 163a Vernehmung des Beschuldigten
§ 163b Maßnahmen zur Identitätsfeststellung
§ 163c Freiheitsentziehung zur Identitätsfeststellung
§ 163d Speicherung und Abgleich von Daten aus Kontrollen
§ 163e Ausschreibung zur Beobachtung bei polizeilichen Kon-
trollen
§ 163f Längerfristige Observation
§ 164 Festnahme von Störern
§ 165 Richterliche Untersuchungshandlungen bei Gefahr im
Verzug
§ 166 Beweisanträge des Beschuldigten bei richterlichen Ver-
nehmungen
§ 167 Weitere Verfügung der Staatsanwaltschaft
§ 168 Protokoll über richterliche Untersuchungshandlungen
§ 168a Art der Protokollierung richterlicher Untersuchungs-
handlungen
§ 168b Protokoll über staatsanwaltschaftliche Untersuchungs-
handlungen
§ 168c Anwesenheitsrecht bei richterlichen Vernehmungen
§ 168d Anwesenheitsrecht bei Einnahme eines richterlichen
Augenscheins
§ 168e Vernehmung von Zeugen getrennt von Anwesenheits-
berechtigten
§ 169 Ermittlungsrichter des Oberlandesgerichts und des
Bundesgerichtshofes
§ 169a Vermerk über den Abschluss der Ermittlungen
§ 170 Entscheidung über eine Anklageerhebung
§ 171 Einstellungsbescheid
§ 172 Beschwerde des Verletzten; Klageerzwingungsverfah-
ren
§ 173 Verfahren des Gerichts nach Antragstellung
§ 174 Verwerfung des Antrags
§ 175 Anordnung der Anklageerhebung
§ 176 Sicherheitsleistung durch den Antragsteller
§ 177 Kosten
Dritter Abschnitt
(weggefallen)
Vierter Abschnitt
Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens
§ 198 (weggefallen)
§ 199 Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens
§ 200 Inhalt der Anklageschrift
§ 201 Übermittlung der Anklageschrift
§ 202 Anordnung ergänzender Beweiserhebungen
§ 202a Erörterung des Verfahrensstands mit den Verfahrens-
beteiligten
§ 203 Eröffnungsbeschluss
§ 204 Nichteröffnungsbeschluss
§ 205 Einstellung des Verfahrens bei vorübergehenden Hin-
dernissen
§ 206 Keine Bindung an Anträge
§ 206a Einstellung des Verfahrens bei Verfahrenshindernis
§ 206b Einstellung des Verfahrens wegen Gesetzesänderung
§ 207 Inhalt des Eröffnungsbeschlusses
§ 208 (weggefallen)
§ 209 Eröffnungszuständigkeit
§ 209a Besondere funktionelle Zuständigkeiten
§ 210 Rechtsmittel gegen den Eröffnungs- oder Ablehnungs-
beschluss
§ 211 Wiederaufnahme nach Ablehnungsbeschluss
Fünfter Abschnitt
Vorbereitung der Hauptverhandlung
§ 212 Erörterung des Verfahrensstands mit den Verfahrens-
beteiligten
§ 213 Bestimmung eines Termins zur Hauptverhandlung
§ 214 Ladungen durch den Vorsitzenden; Herbeischaffung der
Beweismittel
§ 215 Zustellung des Eröffnungsbeschlusses
§ 216 Ladung des Angeklagten
§ 217 Ladungsfrist
§ 218 Ladung des Verteidigers
§ 219 Beweisanträge des Angeklagten
§ 220 Unmittelbare Ladung durch den Angeklagten
§ 221 Herbeischaffung von Beweismitteln von Amts wegen
§ 222 Namhaftmachung von Zeugen und Sachverständigen
§ 222a Mitteilung der Besetzung des Gerichts
§ 222b Besetzungseinwand
§ 223 Vernehmungen durch beauftragte oder ersuchte Richter
§ 224 Benachrichtigung der Beteiligten über den Termin
§ 225 Einnahme des richterlichen Augenscheins durch beauf-
tragte oder ersuchte Richter
§ 225a Zuständigkeitsänderung vor der Hauptverhandlung
Sechster Abschnitt
Hauptverhandlung
§ 226 Ununterbrochene Gegenwart
§ 227 Mehrere Staatsanwälte und Verteidiger
§ 228 Aussetzung und Unterbrechung
§ 229 Höchstdauer einer Unterbrechung
§ 230 Ausbleiben des Angeklagten
§ 231 Anwesenheitspflicht des Angeklagten
§ 231a Herbeiführung der Verhandlungsunfähigkeit durch den
Angeklagten
§ 231b Fortsetzung nach Entfernung des Angeklagten zur
Aufrechterhaltung der Ordnung
§ 231c Beurlaubung einzelner Angeklagter und ihrer Pflicht-
verteidiger
§ 232 Durchführung der Hauptverhandlung trotz Ausbleibens
des Angeklagten
§ 233 Entbindung des Angeklagten von der Pflicht zum
Erscheinen
§ 234 Vertretung des abwesenden Angeklagten
§ 234a Befugnisse des Verteidigers bei Vertretung des abwe-
senden Angeklagten
§ 235 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verhandlung
ohne den Angeklagten
§ 236 Anordnung des persönlichen Erscheinens des Ange-
klagten
§ 237 Verbindung mehrerer Strafsachen
§ 238 Verhandlungsleitung
§ 239 Kreuzverhör
§ 240 Fragerecht

§ 241 Zurückweisung von Fragen durch den Vorsitzenden
§ 241a Vernehmung minderjähriger Zeugen durch den Vorsit-
zenden
§ 242 Entscheidung über die Zulässigkeit von Fragen
§ 243 Gang der Hauptverhandlung
§ 244 Beweisaufnahme; Untersuchungsgrundsatz; Ablehnung
von Beweisanträgen
§ 245 Umfang der Beweisaufnahme; präsente Beweismittel
§ 246 Ablehnung von Beweisanträgen wegen Verspätung
§ 246a Vernehmung eines Sachverständigen vor Entscheidung
über eine Unterbringung
§ 247 Entfernung des Angeklagten bei Vernehmung von Mit-
angeklagten und Zeugen
§ 247a Anordnung einer audiovisuellen Vernehmung von Zeu-
gen
§ 248 Entlassung der Zeugen und Sachverständigen
§ 249 Führung des Urkundenbeweises durch Verlesung;
Selbstleseverfahren
§ 250 Grundsatz der persönlichen Vernehmung
§ 251 Urkundenbeweis durch Verlesung von Protokollen
§ 252 Verbot der Protokollverlesung nach Zeugnisverweige-
rung
§ 253 Protokollverlesung zur Gedächtnisunterstützung
§ 254 Verlesung eines richterlichen Protokolls bei Geständnis
oder Widersprüchen
§ 255 Protokollierung der Verlesung
§ 255a Vorführung einer aufgezeichneten Zeugenvernehmung
§ 256 Verlesung der Erklärungen von Behörden und Sach-
verständigen
§ 257 Befragung des Angeklagten und Erklärungsrechte nach
einer Beweiserhebung
§ 257a Form von Anträgen und Anregungen zu Verfahrens-
fragen
§ 257b Erörterung des Verfahrensstands mit den Verfahrens-
beteiligten
§ 257c Verständigung zwischen Gericht und Verfahrensbetei-
ligten
§ 258 Schlussvorträge; Recht des letzten Wortes
§ 259 Dolmetscher
§ 260 Urteil
§ 261 Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung
§ 262 Entscheidung zivilrechtlicher Vorfragen
§ 263 Abstimmung
§ 264 Gegenstand des Urteils
§ 265 Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes oder der
Sachlage
§ 265a Befragung des Angeklagten vor Erteilung von Auflagen
oder Weisungen
§ 266 Nachtragsanklage
§ 267 Urteilsgründe
§ 268 Urteilsverkündung
§ 268a Aussetzung der Vollstreckung von Strafen oder Maß-
regeln zur Bewährung
§ 268b Beschluss über die Fortdauer der Untersuchungshaft
§ 268c Belehrung bei Anordnung eines Fahrverbots
§ 268d Belehrung bei vorbehaltener Sicherungsverwahrung
§ 269 Verbot der Verweisung bei Zuständigkeit eines Gerichts
niederer Ordnung
§ 270 Verweisung bei Zuständigkeit eines Gerichts höherer
Ordnung
§ 271 Hauptverhandlungsprotokoll
§ 272 Inhalt des Hauptverhandlungsprotokolls
§ 273 Beurkundung der Hauptverhandlung
§ 274 Beweiskraft des Protokolls
§ 275 Absetzungsfrist und Form des Urteils
Siebter Abschnitt
Entscheidung über
die im Urteil vorbehaltene oder die
nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung
§ 275a Einleitung des Verfahrens; Hauptverhandlung; Unter-
bringungsbefehl
Achter Abschnitt
Verfahren gegen Abwesende
§ 276 Begriff der Abwesenheit
§ 277 (weggefallen)
§ 278 (weggefallen)
§ 279 (weggefallen)
§ 280 (weggefallen)
§ 281 (weggefallen)
§ 282 (weggefallen)
§ 283 (weggefallen)
§ 284 (weggefallen)
§ 285 Beweissicherungszweck
§ 286 Vertretung von Abwesenden
§ 287 Benachrichtigung von Abwesenden
§ 288 Öffentliche Aufforderung zum Erscheinen oder zur
Aufenthaltsortsanzeige
§ 289 Beweisaufnahme durch beauftragte oder ersuchte Rich-
ter
§ 290 Vermögensbeschlagnahme
§ 291 Bekanntmachung der Beschlagnahme
§ 292 Wirkung der Bekanntmachung
§ 293 Aufhebung der Beschlagnahme
§ 294 Verfahren nach Anklageerhebung
§ 295 Sicheres Geleit
Drittes Buch
Rechtsmittel
Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
§ 296 Rechtsmittelberechtigte
§ 297 Einlegung durch den Verteidiger
§ 298 Einlegung durch den gesetzlichen Vertreter
§ 299 Abgabe von Erklärungen bei Freiheitsentzug
§ 300 Falschbezeichnung eines zulässigen Rechtsmittels
§ 301 Wirkung eines Rechtsmittels der Staatsanwaltschaft
§ 302 Zurücknahme und Verzicht
§ 303 Zustimmungserfordernis bei Zurücknahme
Zweiter Abschnitt
Beschwerde
§ 304 Zulässigkeit
§ 305 Nicht der Beschwerde unterliegende Entscheidungen
§ 305a Beschwerde gegen Strafaussetzungsbeschluss
§ 306 Einlegung; Abhilfeverfahren
§ 307 Keine Vollzugshemmung
§ 308 Befugnisse des Beschwerdegerichts
§ 309 Entscheidung
§ 310 Weitere Beschwerde
§ 311 Sofortige Beschwerde
§ 311a Nachträgliche Anhörung des Gegners

Dritter Abschnitt
Berufung
§ 312 Zulässigkeit
§ 313 Annahmeberufung bei geringen Geldstrafen und Geld-
bußen
§ 314 Form und Frist
§ 315 Berufung und Wiedereinsetzungsantrag
§ 316 Hemmung der Rechtskraft
§ 317 Berufungsbegründung
§ 318 Berufungsbeschränkung
§ 319 Verspätete Einlegung
§ 320 Aktenübermittlung an die Staatsanwaltschaft
§ 321 Aktenübermittlung an das Berufungsgericht
§ 322 Verwerfung ohne Hauptverhandlung
§ 322a Entscheidung über die Annahme der Berufung
§ 323 Vorbereitung der Berufungshauptverhandlung
§ 324 Gang der Berufungshauptverhandlung
§ 325 Verlesung von Urkunden
§ 326 Schlussvorträge
§ 327 Umfang der Urteilsprüfung
§ 328 Inhalt des Berufungsurteils
§ 329 Ausbleiben des Angeklagten; Vertretung in der Beru-
fungshauptverhandlung
§ 330 Maßnahmen bei Berufung des gesetzlichen Vertreters
§ 331 Verbot der Verschlechterung
§ 332 Anwendbarkeit der Vorschriften über die erstinstanzli-
che Hauptverhandlung
Vierter Abschnitt
Revision
§ 333 Zulässigkeit
§ 334 (weggefallen)
§ 335 Sprungrevision
§ 336 Überprüfung der dem Urteil vorausgegangenen Ent-
scheidungen
§ 337 Revisionsgründe
§ 338 Absolute Revisionsgründe
§ 339 Rechtsnormen zugunsten des Angeklagten
§ 340 Revision gegen Berufungsurteile bei Vertretung des
Angeklagten
§ 341 Form und Frist
§ 342 Revision und Wiedereinsetzungsantrag
§ 343 Hemmung der Rechtskraft
§ 344 Revisionsbegründung
§ 345 Revisionsbegründungsfrist
§ 346 Verspätete oder formwidrige Einlegung
§ 347 Zustellung; Gegenerklärung; Vorlage der Akten an das
Revisionsgericht
§ 348 Unzuständigkeit des Gerichts
§ 349 Entscheidung ohne Hauptverhandlung durch Beschluss
§ 350 Revisionshauptverhandlung
§ 351 Gang der Revisionshauptverhandlung
§ 352 Umfang der Urteilsprüfung
§ 353 Aufhebung des Urteils und der Feststellungen
§ 354 Eigene Entscheidung in der Sache; Zurückverweisung
§ 354a Entscheidung bei Gesetzesänderung
§ 355 Verweisung an das zuständige Gericht
§ 356 Urteilsverkündung
§ 356a Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei
einer Revisionsentscheidung
§ 357 Revisionserstreckung auf Mitverurteilte
§ 358 Bindung des Tatgerichts; Verbot der Schlechterstellung
Viertes Buch
Wiederaufnahme
eines durch rechtskräftiges Urteil
a b g e s c h l o s s e n e n Ve r f a h r e n s
§ 359 Wiederaufnahme zugunsten des Verurteilten
§ 360 Keine Hemmung der Vollstreckung
§ 361 Wiederaufnahme nach Vollstreckung oder Tod des
Verurteilten
§ 362 Wiederaufnahme zuungunsten des Verurteilten
§ 363 Unzulässigkeit
§ 364 Behauptung einer Straftat
§ 364a Bestellung eines Verteidigers für das Wiederaufnahme-
verfahren
§ 364b Bestellung eines Verteidigers für die Vorbereitung des
Wiederaufnahmeverfahrens
§ 365 Geltung der allgemeinen Vorschriften über Rechtsmittel
für den Antrag
§ 366 Inhalt und Form des Antrags
§ 367 Zuständigkeit des Gerichts; Entscheidung ohne münd-
liche Verhandlung
§ 368 Verwerfung wegen Unzulässigkeit
§ 369 Beweisaufnahme
§ 370 Entscheidung über die Begründetheit
§ 371 Freisprechung ohne erneute Hauptverhandlung
§ 372 Sofortige Beschwerde
§ 373 Urteil nach erneuter Hauptverhandlung; Verbot der
Schlechterstellung
§ 373a Verfahren bei Strafbefehl
Fünftes Buch
B e t e i l i g u n g d e s Ve r l e t z t e n a m Ve r f a h r e n
Erster Abschnitt
Privatklage
§ 374 Zulässigkeit; Privatklageberechtigte
§ 375 Mehrere Privatklageberechtigte
§ 376 Anklageerhebung bei Privatklagedelikten
§ 377 Beteiligung der Staatsanwaltschaft; Übernahme der
Verfolgung
§ 378 Beistand und Vertreter des Privatklägers
§ 379 Sicherheitsleistung; Prozesskostenhilfe
§ 379a Gebührenvorschuss
§ 380 Erfolgloser Sühneversuch als Zulässigkeitsvorausset-
zung
§ 381 Erhebung der Privatklage
§ 382 Mitteilung der Privatklage an den Beschuldigten
§ 383 Eröffnungs- oder Zurückweisungsbeschluss; Einstel-
lung bei geringer Schuld
§ 384 Weiteres Verfahren
§ 385 Stellung des Privatklägers; Ladung; Akteneinsicht
§ 386 Ladung von Zeugen und Sachverständigen
§ 387 Vertretung in der Hauptverhandlung
§ 388 Widerklage
§ 389 Einstellung durch Urteil bei Verdacht eines Offizialdelikts
§ 390 Rechtsmittel des Privatklägers
§ 391 Rücknahme der Privatklage; Verwerfung bei Versäu-
mung; Wiedereinsetzung
§ 392 Wirkung der Rücknahme
§ 393 Tod des Privatklägers
§ 394 Bekanntmachung an den Beschuldigten
Zweiter Abschnitt
Nebenklage
§ 395 Befugnis zum Anschluss als Nebenkläger

§ 396 Anschlusserklärung; Entscheidung über die Befugnis
zum Anschluss
§ 397 Verfahrensrechte des Nebenklägers
§ 397a Bestellung eines Beistands; Prozesskostenhilfe
§ 398 Fortgang des Verfahrens bei Anschluss
§ 399 Bekanntmachung und Anfechtbarkeit früherer Entschei-
dungen
§ 400 Rechtsmittelbefugnis des Nebenklägers
§ 401 Einlegung eines Rechtsmittels durch den Nebenkläger
§ 402 Widerruf der Anschlusserklärung; Tod des Nebenklägers
Dritter Abschnitt
Entschädigung des Verletzten
§ 403 Geltendmachung eines Anspruchs im Adhäsionsver-
fahren
§ 404 Antrag des Verletzten; Prozesskostenhilfe
§ 405 Vergleich
§ 406 Entscheidung über den Antrag im Strafurteil; Absehen
von einer Entscheidung
§ 406a Rechtsmittel
§ 406b Vollstreckung
§ 406c Wiederaufnahme des Verfahrens
Vierter Abschnitt
Sonstige Befugnisse des Verletzten
§ 406d Auskunft über den Stand des Verfahrens
§ 406e Akteneinsicht; Auskunft
§ 406f Verletztenbeistand
§ 406g Beistand des nebenklageberechtigten Verletzten
§ 406h Unterrichtung des Verletzten über seine Befugnisse
Sechstes Buch
B e s o n d e r e A r t e n d e s Ve r f a h re n s
Erster Abschnitt
Verfahren bei Strafbefehlen
§ 407 Zulässigkeit
§ 408 Richterliche Entscheidung über einen Strafbefehlsan-
trag
§ 408a Strafbefehlsantrag nach Eröffnung des Hauptverfahrens
§ 408b Bestellung eines Verteidigers bei beantragter Freiheits-
strafe
§ 409 Inhalt des Strafbefehls
§ 410 Einspruch; Form und Frist des Einspruchs; Rechtskraft
§ 411 Verwerfung wegen Unzulässigkeit; Termin zur Haupt-
verhandlung
§ 412 Ausbleiben des Angeklagten; Einspruchsverwerfung
Zweiter Abschnitt
Sicherungsverfahren
§ 413 Zulässigkeit
§ 414 Verfahren; Antragsschrift
§ 415 Hauptverhandlung ohne Beschuldigten
§ 416 Übergang in das Strafverfahren
2a. Abschnitt
Beschleunigtes Verfahren
§ 417 Zulässigkeit
§ 418 Durchführung der Hauptverhandlung
§ 419 Entscheidung des Gerichts; Strafmaß
§ 420 Beweisaufnahme
§ 421 (weggefallen)
§ 422 (weggefallen)
§ 423 (weggefallen)
§ 424 (weggefallen)
§ 425 (weggefallen)
§ 426 (weggefallen)
§ 427 (weggefallen)
§ 428 (weggefallen)
§ 429 (weggefallen)
Dritter Abschnitt
Verfahren bei Einziehung und Vermögensbeschlagnahme
§ 430 Beschränkung auf andere Rechtsfolgen
§ 431 Einziehungsbeteiligung
§ 432 Anhörung von möglichen Einziehungsbeteiligten im
vorbereitenden Verfahren
§ 433 Stellung des Einziehungsbeteiligten im Hauptverfahren
§ 434 Vertretung des Einziehungsbeteiligten
§ 435 Terminsnachricht an Einziehungsbeteiligte
§ 436 Durchführung der Hauptverhandlung
§ 437 Überprüfungsumfang im Rechtsmittelverfahren
§ 438 Einziehung durch Strafbefehl
§ 439 Nachverfahren
§ 440 Selbständiges Einziehungsverfahren
§ 441 Verfahren bei Einziehung im Nachverfahren oder selb-
ständigen Einziehungsverfahren
§ 442 Der Einziehung gleichstehende Rechtsfolgen; Verfalls-
beteiligte
§ 443 Vermögensbeschlagnahme
Vierter Abschnitt
Verfahren bei Festsetzung von Geldbußen
gegen juristische Personen und Personenvereinigungen
§ 444 Verfahren
§ 445 (weggefallen)
§ 446 (weggefallen)
§ 447 (weggefallen)
§ 448 (weggefallen)
Siebentes Buch
Strafvollstreckung
u nd K o s t en d e s Ver f ah ren s
Erster Abschnitt
Strafvollstreckung
§ 449 Vollstreckbarkeit
§ 450 Anrechnung von Untersuchungshaft und Führerschein-
entziehung
§ 450a Anrechnung einer im Ausland erlittenen Freiheitsentzie-
hung
§ 451 Vollstreckungsbehörde
§ 452 Begnadigungsrecht
§ 453 Nachträgliche Entscheidung über Strafaussetzung zur
Bewährung oder Verwarnung mit Strafvorbehalt
§ 453a Belehrung bei Strafaussetzung oder Verwarnung mit
Strafvorbehalt
§ 453b Bewährungsüberwachung
§ 453c Vorläufige Maßnahmen vor Widerruf der Aussetzung
§ 454 Aussetzung des Restes einer Freiheitsstrafe zur Be-
währung
§ 454a Beginn der Bewährungszeit; Aufhebung der Aussetzung
des Strafrestes
§ 454b Vollstreckungsreihenfolge bei Freiheits- und Ersatzfrei-
heitsstrafen; Unterbrechung
§ 455 Strafausstand wegen Vollzugsuntauglichkeit
§ 455a Strafausstand aus Gründen der Vollzugsorganisation
§ 456 Vorübergehender Aufschub

§ 456a Absehen von Vollstreckung bei Auslieferung, Überstel- § 472b
lung oder Ausweisung § 473
§ 456b (weggefallen)
§ 456c Aufschub und Aussetzung des Berufsverbotes § 473a
§ 457 Ermittlungshandlungen; Vorführungsbefehl, Vollstre-
ckungshaftbefehl
§ 458 Gerichtliche Entscheidungen bei Strafvollstreckung
§ 459 Vollstreckung der Geldstrafe; Anwendung der Justiz-
beitreibungsordnung
§ 459a Bewilligung von Zahlungserleichterungen
§ 459b Anrechnung von Teilbeträgen
Kosten und notwendige Auslagen bei Nebenbeteiligung
Kosten bei zurückgenommenem oder erfolglosem
Rechtsmittel; Kosten der Wiedereinsetzung
Kosten und notwendige Auslagen bei gesonderter
Entscheidung über die Rechtmäßigkeit einer Ermitt-
lungsmaßnahme
Achtes Buch
Erteilung von
Auskünften und Akteneinsicht,
s o ns t i g e Ve r w e nd u ng v o n Da t e n
§ 459c Beitreibung der Geldstrafe für verfahrensübergreifende Zwecke,
§ 459d Unterbleiben der Vollstreckung einer Geldstrafe Dateiregelungen, länderübergreifendes
§ 459e Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe s t aa
§ 459f Unterbleiben der Vollstreckung einer Ersatzfreiheits-
strafe
§ 459g Vollstreckung der Nebenfolgen; Anwendung der Justiz-
beitreibungsordnung
§ 459h Einwendungen gegen vollstreckungsbehördliche Ent-
scheidungen; Zuständigkeit § 474
§ 460 Nachträgliche Gesamtstrafenbildung
§ 461 Anrechnung des Aufenthalts in einem Krankenhaus § 475
§ 462 Verfahren bei gerichtlichen Entscheidungen; sofortige
Beschwerde § 476
§ 462a Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer und des § 477
erstinstanzlichen Gerichts § 478
§ 463 Vollstreckung von Maßregeln der Besserung und Siche-
rung § 479
§ 463a Zuständigkeit und Befugnisse der Aufsichtsstellen § 480
§ 463b Beschlagnahme von Führerscheinen § 481
§ 463c Öffentliche Bekanntmachung der Verurteilung
§ 463d Gerichtshilfe § 482
Zweiter Abschnitt
Kosten des Verfahrens
§ 464 Kosten- und Auslagenentscheidung; sofortige Be-
schwerde
§ 483
§ 464a Kosten des Verfahrens; notwendige Auslagen
§ 484
§ 464b Kostenfestsetzung
§ 464c Kosten bei Bestellung eines Dolmetschers oder Über- § 485
setzers für den Angeschuldigten
§ 486
§ 464d Verteilung der Auslagen nach Bruchteilen
§ 487
§ 465 Kostentragungspflicht des Verurteilten
§ 466 Haftung Mitverurteilter für Auslagen als Gesamtschuld- § 488
ner
§ 489
§ 467 Kosten und notwendige Auslagen bei Freispruch, Nicht-
§ 490
eröffnung und Einstellung
§ 491
§ 467a Auslagen der Staatskasse bei Einstellung nach Ankla-
gerücknahme
§ 468 Kosten bei Straffreierklärung
§ 469 Kostentragungspflicht des Anzeigenden bei leichtfer-
tiger oder vorsätzlicher Erstattung einer unwahren
Anzeige
§ 470 Kosten bei Zurücknahme des Strafantrags § 492
§ 471 Kosten bei Privatklage § 493
§ 472 Notwendige Auslagen des Nebenklägers § 494
§ 472a Kosten und notwendige Auslagen bei Adhäsionsver-
fahren § 495
t s an wa l ts ch af t l i ch e s Ver f ah ren sreg i s t er
Erster Abschnitt
Erteilung von Auskünften
und Akteneinsicht, sonstige Verwendung
von Daten für verfahrensübergreifende Zwecke
Auskünfte und Akteneinsicht für Justizbehörden und
andere öffentliche Stellen
Auskünfte und Akteneinsicht für Privatpersonen und
sonstige Stellen
Auskünfte und Akteneinsicht zu Forschungszwecken
Datenübermittlung und Verwendungsbeschränkungen
Entscheidung über Auskunft oder Akteneinsicht;
Rechtsbehelfe
Datenübermittlung von Amts wegen
Unberührt bleibende Übermittlungsregelungen
Verwendung personenbezogener Daten für polizeiliche
Zwecke
Mitteilung des Aktenzeichens und des Verfahrensaus-
gangs an die Polizei
Zweiter Abschnitt
Dateiregelungen
Datenverarbeitung für Zwecke des Strafverfahrens
Datenverarbeitung für Zwecke künftiger Strafverfahren;
Verordnungsermächtigung
Datenverarbeitung für Zwecke der Vorgangsverwaltung
Gemeinsame Dateien
Übermittlung gespeicherter Daten; Auskunft aus einer
Datei
Automatisierte Verfahren für Datenübermittlungen
Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten
Errichtungsanordnung für automatisierte Dateien
Auskunft an Betroffene
Dritter Abschnitt
Länderübergreifendes
staatsanwaltliches Verfahrensregister
Zentrales staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister
Automatisiertes Verfahren für Datenübermittlungen
Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten; Ver-
ordnungsermächtigung
Auskunft an Betroffene

Anlage 2
(zu Artikel 2 Nummer 1)
Inhaltsübersicht
Erster Teil
Anwendungsbereich
§ 1 Anwendungsbereich
Zweiter Teil
Auslieferung an das Ausland
§ 2 Grundsatz
§ 3 Auslieferung zur Verfolgung oder zur Vollstreckung
§ 4 Akzessorische Auslieferung
§ 5 Gegenseitigkeit
§ 6 Politische Straftaten, politische Verfolgung
§ 7 Militärische Straftaten
§ 8 Todesstrafe
§ 9 Konkurrierende Gerichtsbarkeit
§ 9a Auslieferung und Verfahren vor internationalen Straf-
gerichtshöfen
§ 10 Auslieferungsunterlagen
§ 11 Spezialität
§ 12 Bewilligung der Auslieferung
§ 13 Sachliche Zuständigkeit
§ 14 Örtliche Zuständigkeit
§ 15 Auslieferungshaft
§ 16 Vorläufige Auslieferungshaft
§ 17 Auslieferungshaftbefehl
§ 18 Fahndungsmaßnahmen
§ 19 Vorläufige Festnahme
§ 20 Bekanntgabe
§ 21 Verfahren nach Ergreifung auf Grund eines Ausliefe-
rungshaftbefehls
§ 22 Verfahren nach vorläufiger Festnahme
§ 23 Entscheidung über Einwendungen des Verfolgten
§ 24 Aufhebung des Auslieferungshaftbefehls
§ 25 Aussetzung des Vollzugs des Auslieferungshaftbefehls
§ 26 Haftprüfung
§ 27 Vollzug der Haft
§ 28 Vernehmung des Verfolgten
§ 29 Antrag auf Entscheidung über die Zulässigkeit der
Auslieferung
§ 30 Vorbereitung der Entscheidung
§ 31 Durchführung der mündlichen Verhandlung
§ 32 Entscheidung über die Zulässigkeit
§ 33 Erneute Entscheidung über die Zulässigkeit
§ 34 Haft zur Durchführung der Auslieferung
§ 35 Erweiterung der Auslieferungsbewilligung
§ 36 Weiterlieferung
§ 37 Vorübergehende Auslieferung
§ 38 Herausgabe von Gegenständen im Auslieferungsver-
fahren
§ 39 Beschlagnahme und Durchsuchung
§ 40 Beistand
§ 41 Vereinfachte Auslieferung
§ 42 Anrufung des Bundesgerichtshofes
Dritter Teil
Durchlieferung
§ 43 Zulässigkeit der Durchlieferung
§ 44 Zuständigkeit
§ 45 Durchlieferungsverfahren
§ 46 Durchlieferung bei vorübergehender Auslieferung
§ 47 Unvorhergesehene Zwischenlandung bei Beförderung
auf dem Luftweg
Vierter Teil
Rechtshilfe durch Voll-
streckung ausländischer Erkenntnisse
§ 48 Grundsatz
§ 49 Weitere Voraussetzungen der Zulässigkeit
§ 50 Sachliche Zuständigkeit
§ 51 Örtliche Zuständigkeit
§ 52 Vorbereitung der Entscheidung
§ 53 Beistand
§ 54 Umwandlung der ausländischen Sanktion
§ 55 Entscheidung über die Vollstreckbarkeit
§ 56 Bewilligung der Rechtshilfe
§ 56a Entschädigung der verletzten Person
§ 56b Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und
Aufteilung des abgeschöpften Vermögens
§ 57 Vollstreckung
§ 57a Kosten der Vollstreckung
§ 58 Sicherung der Vollstreckung
Fünfter Teil
Sonstige Rechtshilfe
§ 59 Zulässigkeit der Rechtshilfe
§ 60 Leistung der Rechtshilfe
§ 61 Gerichtliche Entscheidung
§ 61a Datenübermittlung ohne Ersuchen
§ 61b Gemeinsame Ermittlungsgruppen
§ 61c Audiovisuelle Vernehmung
§ 62 Vorübergehende Überstellung in das Ausland für ein
ausländisches Verfahren
§ 63 Vorübergehende Überstellung aus dem Ausland für ein
ausländisches Verfahren
§ 64 Durchbeförderung von Zeugen
§ 65 Durchbeförderung zur Vollstreckung
§ 66 Herausgabe von Gegenständen
§ 67 Beschlagnahme und Durchsuchung
§ 67a Rechtshilfe für internationale Strafgerichtshöfe, zwi-
schen- und überstaatliche Einrichtungen
Sechster Teil
Ausgehende Ersuchen
§ 68 Rücklieferung
§ 69 Vorübergehende Überstellung aus dem Ausland für ein
deutsches Verfahren
§ 70 Vorübergehende Überstellung in das Ausland für ein
deutsches Verfahren
§ 71 Ersuchen um Vollstreckung
§ 71a Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und
Aufteilung des abgeschöpften Vermögens
§ 72 Bedingungen

Siebenter Teil
Gemeinsame Vorschriften
§ 73 Grenze der Rechtshilfe
§ 74 Zuständigkeit des Bundes
§ 74a Internationale Strafgerichtshöfe, zwischen- und über-
staatliche Einrichtungen
§ 75 Kosten
§ 76 Gegenseitigkeitszusicherung
§ 77 Anwendung anderer Verfahrensvorschriften
§ 77a Elektronische Kommunikation und Aktenführung
§ 77b Verordnungsermächtigung
Achter Teil
Auslieferungs-
und Durchlieferungsverkehr
mit Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Abschnitt 1
Allgemeine Regelungen
§ 78 Vorrang des Achten Teils
§ 79 Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung; Vorabentschei-
dung
Abschnitt 2
Auslieferung an einen
Mitgliedstaat der Europäischen Union
§ 80 Auslieferung deutscher Staatsangehöriger
§ 81 Auslieferung zur Verfolgung oder zur Vollstreckung
§ 82 Nichtanwendung von Vorschriften
§ 83 Ergänzende Zulässigkeitsvoraussetzungen
§ 83a Auslieferungsunterlagen
§ 83b Bewilligungshindernisse
§ 83c Fristen
§ 83d Entlassung des Verfolgten
§ 83e Vernehmung des Verfolgten
Abschnitt 3
Durchlieferung an einen
Mitgliedstaat der Europäischen Union
§ 83f Durchlieferung
§ 83g Beförderung auf dem Luftweg
Abschnitt 4
Ausgehende Ersuchen
um Auslieferung an einen
Mitgliedstaat der Europäischen Union
§ 83h Spezialität
§ 83i Unterrichtung über Fristverzögerungen
Neunter Teil
Vollstreckungshilfeverkehr mit
den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Abschnitt 1
Freiheitsentziehende Sanktionen
§ 84 Eingehende Ersuchen
§ 85 Ausgehende Ersuchen
Abschnitt 2
Geldsanktionen
Unterabschnitt 1
Allgemeine Regelungen
§ 86 Vorrang
Unterabschnitt 2
Eingehende Ersuchen
§ 87 Grundsatz
§ 87a Vollstreckungsunterlagen
§ 87b Zulässigkeitsvoraussetzungen
§ 87c Vorbereitung der Entscheidung über die Bewilligung
§ 87d Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung
§ 87e Beistand
§ 87f Bewilligung der Vollstreckung
§ 87g Gerichtliches Verfahren
§ 87h Gerichtliche Entscheidung nach Einspruch
§ 87i Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der Bewilligungs-
behörde; Bewilligung
§ 87j Rechtsbeschwerde
§ 87k Zulassung der Rechtsbeschwerde
§ 87l Besetzung der Senate der Oberlandesgerichte
§ 87m Verbot der Doppelverfolgung; Mitteilung an das Bun-
deszentralregister
§ 87n Vollstreckung
Unterabschnitt 3
Ausgehende Ersuchen
§ 87o Grundsatz
§ 87p Inländisches Vollstreckungsverfahren
Abschnitt 3
E i n z i e h u n g u n d Ve r f a l l
§ 88 Grundsatz
§ 88a Voraussetzungen der Zulässigkeit
§ 88b Unterlagen
§ 88c Ablehnungsgründe
§ 88d Verfahren
§ 88e Vollstreckung
§ 88f Aufteilung der Erträge
§ 89 Sicherstellungsmaßnahmen
§ 90 Ausgehende Ersuchen
Zehnter Teil
Sonstiger Rechtshilfeverkehr mit
den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Abschnitt 1
Allgemeine Regelungen
§ 91 Vorrang des Zehnten Teils
Abschnitt 2
Besondere Formen der Rechtshilfe
§ 92 Übermittlung von Informationen einschließlich perso-
nenbezogener Daten an Mitgliedstaaten der Europä-
ischen Union
§ 92a Inhalt des Ersuchens
§ 92b Verwendung von nach dem Rahmenbeschluss
2006/960/JI übermittelten Informationen einschließlich
personenbezogener Daten
§ 92c Datenübermittlung ohne Ersuchen
§ 93 Gemeinsame Ermittlungsgruppen

§ 94 Ersuchen um Sicherstellung, Beschlagnahme und Elfter Teil
Durchsuchung Schlussvorschriften
§ 95 Sicherungsunterlagen
§ 98 Anwendungsvorbehalt; Stichtagsregelung
§ 96 Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung von Sicherstel- § 98a Übergangsvorschrift für Ersuchen, die auf einer Abwe-
lungsmaßnahmen senheitsentscheidung beruhen
§ 97 Ersuchen um Herausgabe von Beweismitteln § 99 Einschränkung von Grundrechten
Herkunft dieses Textes
Quelle: Bundesgesetzblatt, BGBl. 2015 I S. 1332. Gesetze, Verordnungen und amtliche Bekanntmachungen sind amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG) und genießen keinen Urheberrechtsschutz. Der Text ist unverändert wiedergegeben (§ 62 UrhG); Herkunft und Prüfwerte stehen hier (§ 63 UrhG).
Ableitung: issue-pdf-decol ·
Prüfwert des Textes 2a569413bc06229e….