Gesetze / Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
IRG§ 83b Bewilligungshindernisse
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/IRG/83b#abs-1 (1) Die Bewilligung der Auslieferung kann abgelehnt werden, wenn
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/IRG/83b#abs-2 (2) Die Bewilligung der Auslieferung eines Ausländers, der im Inland seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, kann ferner abgelehnt werden, wenn
Wird zitiert von 188 Entscheidungen zu § 83b IRG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Saarbrücken, 11.05.2023 – 1 Ausl 23/23
- BVerfG, 18.07.2005 – 2 BvR 2236/04Europäisches Haftbefehlsgesetz: Verfassungswidrigkeit und Nichtigkeit des Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 53
- BVerfG, 19.05.2022 – 2 BvR 1110/21Stattgebender Kammerbeschluss: Zulässigerklärung einer Überstellung zur Strafverfolgung an die Tschechische Republik trotz Strafklageverbrauchs infolge einer Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft verletzt Art 50 EUGrdRCh (Doppelbestrafungsverbot) - GegenstandswertfestsetzungZitiert von 5
- BVerfG, 28.10.2009 – 2 BvR 2236/09Zitiert von 7
- BGH, 18.08.2022 – 4 ARs 13/21Auslieferungsverfahren auf Grund eines Europäischen Haftbefehls: Zuständigkeit des OLG zur Entscheidung über die Unzulässigerklärung der Auslieferung auf Antrag der GeneralstaatsanwaltschaftZitiert von 6
- OLG Brandenburg, 04.06.2020 – 1 AR 10/20Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- OLG Hamm, 28.07.2026 – 2 OAus 31/26Auslieferungsverkehr mit Polen: Zulässigkeit der Auslieferung zur Strafvollstreckung trotz systemischer Mängel im Strafvollzug bei Beschränkung auf bestimmte Haftanstalten Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OLG Hamm, 16.06.2026 – 2 OAus 256-260/25
- OLG Köln, 21.01.2026 – 3 OAus 144/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 83b IRG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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17.07.2015 Ausfertigung
§ 83b Abs. 2 Satz 2 aufgehoben durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Juli 2015 (BGBl. I 1349)
BGBl. 2015 I S. 1349
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17.07.2015 Ausfertigung
§ 83b umnummeriert und geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. Juli 2015 (BGBl. I 1332, 1933)
BGBl. 2015 I S. 1332
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.