Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 2 · BT-Drs. 18/3562 · S. 77

Zu Artikel 2 (Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen – IRG)

Zu Artikel 2 (Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen – IRG)

Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Die Inhaltsübersicht wird durch die Einfügung eines neuen § 98a in das IRG ergänzt und an die geltenden
rechtsförmlichen Vorgaben angepasst.

Zu Nummer 2 (§ 81 IRG)
Durch die Änderung wird das gesetzliche Zitat des Rb EuHb angepasst, der durch den Rb Abwesenheitsent-
scheidungen geändert worden ist: Artikel 2 des Rb Abwesenheitsentscheidungen fügt einen neuen Artikel 4a in
den Rb EuHb ein und streicht Artikel 5 Absatz 1 des Rb EuHb. Es handelt sich um eine rechtstechnische Ände-
rung.
Drucksache 18/3562                                   – 78 –             Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode



Zu Nummer 3 (§ 83 IRG)
Die Neufassung des bisher nicht untergliederten § 83 IRG, der nunmehr in vier Absätze untergliedert ist, wird
durch den Rahmenbeschluss Abwesenheitsentscheidungen veranlasst. Die neu angefügten Absätze 2 und 3 ent-
sprechen inhaltlich § 87b Absatz 4 und 5 sowie § 88a Absatz 3 und 4 IRG-E. § 83 Absatz 4 IRG-E regelt eine
Besonderheit des Rb EuHb.
Nach § 83 Nummer 3 IRG (bisherige Fassung) ist die Auslieferung zum Zwecke der Strafvollstreckung grund-
sätzlich unzulässig, wenn das dem Haftbefehl zugrunde liegende Urteil in Abwesenheit der verurteilten Person
ergangen ist. In Umsetzung von Artikel 5 Absatz 1 Rb EuHb werden davon allerdings bestimmte Ausnahmen
gemacht. Demnach kann ein Abwesenheitsurteil auch dann Grundlage eines Europäischen Haftbefehls sein,
wenn die betroffene Person persönlich geladen oder auf andere Weise von dem Termin, der zu dem Abwesen-
heitsurteil geführt hat, unterrichtet war oder ihr nach ihrer Überstellung ein Recht auf ein neues Gerichtsverfah-
ren eingeräumt wird. Darüber hinaus wurde auf Forderung des Bu

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 72.314 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 18/3562 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 18/3562, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 243.578–315.892 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert b36c24fc6e4a6211….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP