Gesetze / Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
IRG§ 73 Grenze der Rechtshilfe
Stand: 19.12.2020
Wird zitiert von 347
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Nach Gewicht
- BVerfG, 24.03.2016 – 2 BvR 175/16Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Bewilligung einer Auslieferung verletzt Art 2 Abs 1 GG iVm Art 25 GG, wenn der ersuchende Staat den Grundsatz der Spezialität nur bei vorherigem einzelfallbezogenen Protest des ersuchten Staates einhält - hier: Auslieferung eines Schweizers an die USA zum Zwecke der Verfolgung von SteuerdeliktenZitiert von 12
- VG Köln, 22.01.2026 – 13 K 1350/20
- BVerfG, 24.06.2003 – 2 BvR 685/03Auslieferung eines vanuatuischen Staatsangehörigen nach Indien zum Zwecke der StrafverfolgungZitiert von 21
- OLG Düsseldorf, 07.11.2014 – III-3 Ausl 108/14
- OLG Hamm, 11.12.2017 – 2 Ausl. 147/17
- OLG Stuttgart, 14.05.2007 – 3 Ausl 87/06; 3 Ausl. 87/06Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BVerfG, 05.08.2026 – 2 BvR 364/26Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende fachgerichtliche Sachaufklärung bzgl der Haftbedingungen im Zielstaat einer Auslieferung (hier: Rumänien) verletzt Art 4 EUGrdRCh - Gegenstandswertfestsetzung
- OLG Hamm, 16.06.2026 – 2 OAus 256-260/25
- OLG Hamm, 02.06.2026 – 2 OAus 72/26
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