Gesetze / Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
IRG§ 73 Grenze der Rechtshilfe
Stand: 19.12.2020
Die Leistung von Rechtshilfe sowie die Datenübermittlung ohne Ersuchen ist unzulässig, wenn sie wesentlichen Grundsätzen der deutschen Rechtsordnung widersprechen würde. Bei Ersuchen nach dem Achten, Neunten, Zehnten und Dreizehnten Teil ist die Leistung von Rechtshilfe unzulässig, wenn die Erledigung zu den in Artikel 6 des Vertrages über die Europäische Union enthaltenen Grundsätzen im Widerspruch stünde.
Wird zitiert von 365 Entscheidungen zu § 73 IRG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerfG, 24.03.2016 – 2 BvR 175/16Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Bewilligung einer Auslieferung verletzt Art 2 Abs 1 GG iVm Art 25 GG, wenn der ersuchende Staat den Grundsatz der Spezialität nur bei vorherigem einzelfallbezogenen Protest des ersuchten Staates einhält - hier: Auslieferung eines Schweizers an die USA zum Zwecke der Verfolgung von SteuerdeliktenZitiert von 12
- VG Köln, 22.01.2026 – 13 K 1350/20
- BVerfG, 24.06.2003 – 2 BvR 685/03Auslieferung eines vanuatuischen Staatsangehörigen nach Indien zum Zwecke der StrafverfolgungZitiert von 22
- LG Aachen, 06.12.2021 – 33 O StVK 1055/21
- OLG Düsseldorf, 07.11.2014 – III-3 Ausl 108/14
- OLG Hamm, 11.12.2017 – 2 Ausl. 147/17
Zuletzt entschieden
- BVerfG, 05.08.2026 – 2 BvR 364/26Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende fachgerichtliche Sachaufklärung bzgl der Haftbedingungen im Zielstaat einer Auslieferung (hier: Rumänien) verletzt Art 4 EUGrdRCh - Gegenstandswertfestsetzung
- OLG Hamm, 28.07.2026 – 2 OAus 31/26Auslieferungsverkehr mit Polen: Zulässigkeit der Auslieferung zur Strafvollstreckung trotz systemischer Mängel im Strafvollzug bei Beschränkung auf bestimmte Haftanstalten Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OLG Hamm, 16.06.2026 – 2 OAus 256-260/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 73 IRG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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23.11.2020 Ausfertigung
§ 73 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. November 2020 (BGBl. I 2474)
BGBl. 2020 I S. 2474
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20.11.2019 Ausfertigung
§ 73 eingefügt durch Artikel 20 des Gesetzes vom 20. November 2019 (BGBl. I 1724)
BGBl. 2019 I S. 1724
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01.06.2017 Ausfertigung
§ 73 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. Juni 2017 (BGBl. I 1414 iVm Bek)
BGBl. 2017 I S. 1414
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20.07.2006 Ausfertigung
§ 73 eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Juli 2006 (BGBl. I 1721)
BGBl. 2006 I S. 1721
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21.07.2004 Ausfertigung
§ 73 eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Juli 2004 (BGBl. I 1748)
BGBl. 2004 I S. 1748
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