Gesetze / Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
IRG§ 6 Politische Straftaten, politische Verfolgung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 83
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- OLG Hamm, 21.02.2017 – 2 Ausl. 27/16
- BVerfG, 22.10.2019 – 2 BvR 1661/19Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch Zulässigerklärung einer Auslieferung ohne hinreichende gerichtliche Aufklärung der Gefahr einer politischen Verfolgung im Zielstaat (hier: Russische Föderation) - völkerrechtliche Zusicherung des Zielstaates im Auslieferungsverfahren entbindet nicht von eigener fachgerichtlicher GefahrenprognoseZitiert von 15
- BVerfG, 30.03.2022 – 2 BvR 2069/21Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Bindungswirkung einer Flüchtlingsanerkennung durch Behörden eines EU-Mitgliedsstaates im Auslieferungsverfahren als ungeklärte unionsrechtliche Frage - hier: Verletzung des Art 101 Abs 1 S 2 GG durch Absehen von einer EuGH-Vorlage dieser Frage ohne nachvollziehbare Begründung - GegenstandswertfestsetzungZitiert von 14
- BVerfG, 13.11.2017 – 2 BvR 1381/17Stattgebender Kammerbeschluss: Sachaufklärungspflichten der Fachgerichte im Auslieferungsverfahren bzgl drohender politischer Verfolgung des Auszuliefernden bei Scheitern der Beiziehung der Akten eines im Ausland geführten Asylverfahrens - hier: Auslieferung eines Russen tschetschenischer Herkunft an die Russische Föderation - Verletzung von Art 19 Abs 4 S 1 GG durch unzureichende fachgerichtliche Prüfung einer eventuellen politischen Verfolgung des Betroffenen im Zielstaat der AuslieferungZitiert von 21
- BVerfG, 16.09.2010 – 2 BvR 1608/07Stattgebender Kammerbeschluss: Gebot einer verfassungskonformen Auslegung des § 22 Abs 3 S 2 IRG in Evidenzfällen - Pflicht des AG zur jedenfalls summarischen Prüfung der Haftvoraussetzungen der §§ 15, 16 IRG - hier: Festhalteanordnung (§ 22 IRG) bezüglich eines wegen politischer Verfolgung anerkannten Asylbewerbers begründet Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1, Abs 2, Abs 3 GG bei mangelnder Prüfung eines Auslieferungshindernisses gem § 6 Abs 2 IRGZitiert von 2
- EuGH, 19.10.2023 – C-352/22Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- OVG Rheinland-Pfalz, 03.11.2025 – 13 A 11083/25.OVGZitiert von 1
- OLG Bremen, 14.07.2025 – 1 OAus 20/24Zitiert von 1
- OLG Brandenburg, 23.01.2025 – 2 OAus 26/24
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 6 IRG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/IRG/6#abs-1 (1) Die Auslieferung ist nicht zulässig wegen einer politischen Tat oder wegen einer mit einer solchen zusammenhängenden Tat. Sie ist zulässig, wenn der Verfolgte wegen vollendeten oder versuchten Völkermordes, Mordes oder Totschlags oder wegen der Beteiligung hieran verfolgt wird oder verurteilt worden ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/IRG/6#abs-2 (2) Die Auslieferung ist nicht zulässig, wenn ernstliche Gründe für die Annahme bestehen, daß der Verfolgte im Fall seiner Auslieferung wegen seiner Rasse, seiner Religion, seiner Staatsangehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder seiner politischen Anschauungen verfolgt oder bestraft oder daß seine Lage aus einem dieser Gründe erschwert werden würde.