Gesetze / Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
IRG§ 29 Antrag auf Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 188
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Nach Gewicht
- BGH, 18.08.2022 – 4 ARs 13/21Auslieferungsverfahren auf Grund eines Europäischen Haftbefehls: Zuständigkeit des OLG zur Entscheidung über die Unzulässigerklärung der Auslieferung auf Antrag der GeneralstaatsanwaltschaftZitiert von 6
- OLG Celle, 07.05.2021 – 2 AR (Ausl) 26/21Zitiert von 2
- OLG Brandenburg, 22.03.2022 – 2 AR 46/21, 2 AR 46/21 (S)
- OLG Celle, 06.01.2025 – 2 OAus 68/24
- OLG Braunschweig, 11.02.2021 – 1 AR (Ausl.) 17/20
- OLG Braunschweig, 12.10.2021 – 1 AR (Ausl.) 6/18
Zuletzt entschieden
- OLG Hamm, 16.06.2026 – 2 OAus 256-260/25
- OLG Hamm, 04.12.2025 – 2 OAus 237/25
- OLG Brandenburg, 24.11.2025 – 1 OAus 44/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 29 IRG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/IRG/29#abs-1 (1) Hat sich der Verfolgte nicht mit der vereinfachten Auslieferung (§ 41) einverstanden erklärt, so beantragt die Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht die Entscheidung des Oberlandesgerichts darüber, ob die Auslieferung zulässig ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/IRG/29#abs-2 (2) Die Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht kann die Entscheidung des Oberlandesgerichts auch dann beantragen, wenn sich der Verfolgte mit der vereinfachten Auslieferung einverstanden erklärt hat.