Gesetze / Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

IRG

§ 29 Antrag auf Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung

Stand: 10.06.2019

StrafrechtBund188 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/IRG/29#abs-1 (1) Hat sich der Verfolgte nicht mit der vereinfachten Auslieferung (§ 41) einverstanden erklärt, so beantragt die Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht die Entscheidung des Oberlandesgerichts darüber, ob die Auslieferung zulässig ist.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/IRG/29#abs-2 (2) Die Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht kann die Entscheidung des Oberlandesgerichts auch dann beantragen, wenn sich der Verfolgte mit der vereinfachten Auslieferung einverstanden erklärt hat.

§ 28 § 30