Gesetze / Grundstückverkehrsgesetz
GrdstVG§ 39
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GrdstVG/39#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1962 in Kraft. Die Vorschriften, die den Erlaß von Landesgesetzen vorsehen oder zum Erlaß von Rechtsverordnungen ermächtigen, treten am Tage nach der Verkündung dieses Gesetzes, § 30 tritt mit Wirkung vom Tage nach der Verkündung des Haushaltsgesetzes 1961 in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GrdstVG/39#abs-2 (2) Folgende Vorschriften werden, soweit sie noch gelten, aufgehoben:
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GrdstVG/39#abs-3 (3) Das Gesetz Nr. 45 des Kontrollrats mit Ausnahme der Übergangsvorschrift in Artikel XII Abs. 2 verliert, soweit es noch wirksam ist, seine Wirksamkeit. Die Fortgeltung von Vorschriften, die durch Artikel II des Gesetzes Nr. 45 wieder in Kraft gesetzt sind, bleibt unberührt.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/GrdstVG/39#abs-4 (4) Soweit in anderen Rechtsvorschriften auf die nach Absatz 2 und 3 aufgehobenen oder unwirksam werdenden Rechtsvorschriften verwiesen ist, treten an ihre Stelle die entsprechenden Vorschriften dieses Gesetzes.