Gesetze / Grundstückverkehrsgesetz
GrdstVG§ 21
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 12
Nach Gewicht
- OLG Thüringen, 27.03.2012 – Lw U 559/11
- BGH, 23.11.2012 – BLw 13/11Grundstücksverkehr: Heilung eines Verfahrensfehlers; Aufhebung eines außerhalb des Genehmigungsverfahrens ergangenen Bescheids über Vorkaufsrecht; Genehmigungspflicht der Veräußerungen von Erbanteilen
- BGH, 28.11.2014 – BLw 2/14Versagung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung wegen ungesunder Bodenverteilung: Erwerb eines landwirtschaftlichen Grundstücks durch einen BGB-Gesellschafter/Landwirt zwecks Einbringung als Sonderbetriebsvermögen in die Gesellschaft
- BGH, 24.11.2006 – BLw 11/06
- AG Bergisch Gladbach, 15.10.2025 – 2a Lw 18/24
- OLG Celle, 13.12.2016 – 7 W 8/16 (L)
Zuletzt entschieden
- AG Friedberg (Hessen), 08.07.2015 – 800 Lw 1/15
- OLG Zweibrücken, 05.01.2015 – 4 WLw 55/14
- OLG Celle, 17.09.2012 – 7 W 26/12 (L)
12 Entscheidungen zu § 21 GrdstVG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 21 GrdstVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Erklärungen des Vorkaufsberechtigten über die Ausübung des Vorkaufsrechts nach dem Reichssiedlungsgesetz hat die Genehmigungsbehörde außer dem Verpflichteten auch dem Käufer und demjenigen mitzuteilen, zu dessen Gunsten der Kaufvertrag geschlossen worden ist; dies gilt nicht, wenn die Ausübung des Vorkaufsrechts nach § 6 Abs. 2 des Reichssiedlungsgesetzes unwirksam ist. Die Mitteilung ist mit einer Begründung darüber zu versehen, warum die Genehmigung der Veräußerung nach § 9 zu versagen wäre, und zuzustellen. § 20 Satz 2 und 3 gilt sinngemäß für die Belehrung über die Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung nach § 10 des Reichssiedlungsgesetzes.