Gesetze / Grundstückverkehrsgesetz
GrdstVG§ 4
Stand: 10.06.2019
Die Genehmigung ist nicht notwendig, wenn
1.
der Bund oder ein Land als Vertragsteil an der Veräußerung beteiligt ist;
2.
eine mit den Rechten einer Körperschaft des öffentlichen Rechts ausgestattete Religionsgesellschaft ein Grundstück erwirbt, es sei denn, daß es sich um einen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb handelt;
3.
die Veräußerung oder die Ausübung des Vorkaufsrechts der Durchführung eines Flurbereinigungsverfahrens, eines Siedlungsverfahrens oder eines Verfahrens nach § 37 des Bundesvertriebenengesetzes dient;
4.
Grundstücke veräußert werden, die im räumlichen Geltungsbereich eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 des Baugesetzbuchs liegen, es sei denn, daß es sich um die Wirtschaftsstelle eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes oder um Grundstücke handelt, die im Bebauungsplan als Grundstücke im Sinne des § 1 ausgewiesen sind;
5.
die Veräußerung nach dem bayerischen Almgesetz vom 28. April 1932 (Bereinigte Sammlung des Bayerischen Landesrechts Band IV S. 359) zuletzt geändert durch § 59 des Zweiten Bayerischen Gesetzes zur Anpassung des Landesrechts an den Euro vom 24. April 2001 (GVBl. S. 140) genehmigt ist.
Wird zitiert von 18 Entscheidungen zu § 4 GrdstVG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 27.11.2009 – BLw 4/09
- OLG Naumburg, 30.07.2012 – 2 Ww 12/10Zitiert von 2
- BGH, 28.04.2014 – BLw 2/13Grundstücksverkehrsgenehmigung bei Verkauf eines land- oder forstwirtschaftlichen Grundstück: Genehmigungsfreiheit bei Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an einer Erbengemeinschaft auf Veräußererseite
- OLG Frankfurt am Main, 28.10.2010 – 20 W 296/10Zitiert von 3
- EuGH, 17.03.2015 – C-39/14Zitiert von 2
- OLG Brandenburg, 30.05.2013 – 5 W (Lw) 6/12Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- OLG Braunschweig, 30.11.2022 – 2 W 113/22
- EuGH, 16.07.2015 – C-39/14Staatliche Beihilfen: Veräußerung landwirtschaftlicher Grundstücke durch die öffentliche Hand und Verkaufsverbot an den Höchstbietenden bei grobem Missverhältnis zum Marktwert Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 22
- BGH, 29.11.2013 – BLw 2/12Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union: Vereinbarkeit eines nationalen Verbots des Verkaufs eines landwirtschaftlichen Grundstücks durch die BVVG zum Höchstgebot bei einem groben Missverhältnis zum Grundstückswert mit Gemeinschaftsrecht für staatliche Beihilfen
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 4 GrdstVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.