Gesetze / Grundstückverkehrsgesetz
GrdstVG§ 2
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 126
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- OLG Frankfurt am Main, 09.10.2017 – 20 W 222/17
- BGH, 23.11.2012 – BLw 13/11Grundstücksverkehr: Heilung eines Verfahrensfehlers; Aufhebung eines außerhalb des Genehmigungsverfahrens ergangenen Bescheids über Vorkaufsrecht; Genehmigungspflicht der Veräußerungen von Erbanteilen
- LG Traunstein, 14.11.2024 – 8 O 1616/23
- BGH, 09.05.2025 – BLw 2/24Genehmigungspflicht beim Verkauf von Erbanteilen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz
- OLG Schleswig, 12.09.2006 – 3 WLw 39/06Zitiert von 1
- OLG Naumburg, 26.10.2012 – 12 Wx 15/12
Zuletzt entschieden
- OLG Hamm, 12.05.2026 – 10 W 9/26
- OLG Celle, 03.02.2026 – 7 W 5/26
- AG Bergisch Gladbach, 15.10.2025 – 2a Lw 18/24
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 2 GrdstVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GrdstVG/2#abs-1 (1) Die rechtsgeschäftliche Veräußerung eines Grundstücks und der schuldrechtliche Vertrag hierüber bedürfen der Genehmigung. Ist ein schuldrechtlicher Vertrag genehmigt worden, so gilt auch die in Ausführung des Vertrages vorgenommene Auflassung als genehmigt. Die Genehmigung kann auch vor der Beurkundung des Rechtsgeschäfts erteilt werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GrdstVG/2#abs-2 (2) Der Veräußerung eines Grundstücks stehen gleich
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GrdstVG/2#abs-3 (3) Die Länder können