§ 3 Geltungsbereich, Konkurrenzen
Stand: 01.01.2023
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GewSchG/3#abs-1 (1) Steht die verletzte oder bedrohte Person im Zeitpunkt einer Tat nach § 1 Abs. 1 oder Abs. 2 Satz 1 unter elterlicher Sorge, Vormundschaft oder unter Pflegschaft für Minderjährige, so treten im Verhältnis zu den Eltern und zu sorgeberechtigten Personen an die Stelle von §§ 1 und 2 die für das Sorgerechts-, Vormundschafts- oder Pflegschaftsverhältnis maßgebenden Vorschriften.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GewSchG/3#abs-2 (2) Weitergehende Ansprüche der verletzten Person werden durch dieses Gesetz nicht berührt.
Wird zitiert von 14 Entscheidungen zu § 3 GewSchG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- AG Recklinghausen, 29.01.2021 – 42 F 203/20
- AG Recklinghausen, 27.08.2020 – 42 F 199/20Zitiert von 2
- OLG Brandenburg, 19.02.2013 – 3 UF 43/12Zitiert von 2
- BGH, 17.10.2024 – 6 StR 461/24
- OLG Brandenburg, 05.12.2016 – 10 UF 120/16
- BGH, 08.10.2025 – XII ZB 502/24
Zuletzt entschieden
- OLG Frankfurt am Main, 12.12.2025 – 2 UF 71/25Zitiert von 1
- BGH, 08.10.2025 – XII ZB 503/24Zuständigkeit des Familiengerichts für Verfahren nach GewSchGZitiert von 1
- OLG Frankfurt am Main, 02.11.2023 – 6 UF 168/23Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 3 GewSchG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
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Änderungsverlauf
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04.05.2021 Ausfertigung
§ 3 geändert durch Artikel 15 Abs. 18 des Gesetzes vom 4. Mai 2021 (BGBl. I 882)
BGBl. 2021 I S. 882
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.