§ 15 Empfangsbescheinigung, Betrieb ohne Zulassung
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GewO/15#abs-1 (1) Die Behörde bescheinigt innerhalb dreier Tage den Empfang der Anzeige.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GewO/15#abs-2 (2) Wird ein Gewerbe, zu dessen Ausübung eine Erlaubnis, Genehmigung, Konzession oder Bewilligung (Zulassung) erforderlich ist, ohne diese Zulassung betrieben, so kann die Fortsetzung des Betriebes von der zuständigen Behörde verhindert werden. Das gleiche gilt, wenn ein Gewerbe von einer ausländischen juristischen Person begonnen wird, deren Rechtsfähigkeit im Inland nicht anerkannt wird.
Wird zitiert von 585 Entscheidungen zu § 15 GewO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG Saarland, 27.04.2016 – 1 A 3/15Spielhallenrecht: Rechtmäßigkeit einer Schließungsanordnung bei Unterschreitung des Mindestabstands Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 19
- VGH Baden-Württemberg, 06.06.2007 – 6 S 1590/06Zitiert von 4
- OVG NRW, 18.07.2018 – 4 B 179/18Rechtswidrigkeit einer Schließungsanordnung für eine Bestandsspielhalle wegen Nichtausübung des Ermessens Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 102
- OVG Niedersachsen, 04.04.2018 – 7 ME 15/18Zitiert von 8
- VG Karlsruhe, 25.03.2022 – 14 K 4465/21Zitiert von 2
- OVG Niedersachsen, 07.11.2017 – 7 ME 91/17Untersagung des Betriebs von Verbundspielhallen; Anwendbarkeit von § 15 Abs. 2 GewO bei fehlender glücksspielrechtlicher Erlaubnis Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 14
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 17.07.2026 – 4 B 1263/25Erfolglose Beschwerde gegen die Untersagung der Ausübung des Friseurhandwerks bei nur in Teilzeit angestelltem Betriebsleiter Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Düsseldorf, 25.06.2026 – 16 K 5449/26Zitiert von 1
- VG Düsseldorf, 22.06.2026 – 16 L 1702/26Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 15 GewO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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11.12.2018 Ausfertigung
§ 15 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Dezember 2018 (BGBl. I 2354)
BGBl. 2018 I S. 2354
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.