Gesetze / Gerichtsverfassungsgesetz
GVG§ 194
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 23
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BVerwG, 13.11.2017 – 4 B 23/17Festsetzung abweichender Bauweise; Beratung und Abstimmung eines KollegialgerichtsZitiert von 11
- BGH, 29.11.2013 – BLw 4/12Landwirtschaftsverfahren: Formerfordernis bei Beschlüssen; richterliche Telefonkonferenz; Wegfall der Hofeigenschaft im Erbfall
- BGH, 24.04.2009 – LwZR 3/08
- BGH, 28.11.2008 – LwZR 4/08
- BAG, 26.03.2015 – 2 AZR 417/14Verfahrensfehler - Geheime Beratung - Betriebsbedingte KündigungZitiert von 38
- KG, 30.09.2020 – 4 Ws 46/20, 4 Ws 46/20 - 161 AR 97/20Zitiert von 4
Zuletzt entschieden
- BGH, 25.03.2025 – 4 StR 357/23Formanforderung an eine per Elektronischem Gerichts- und Verwaltungspostfach eingegangene Revisionsbegründungsschrift; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei formalen Mängeln
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.05.2023 – 4 LB 443/18 OVGZitiert von 21
- BFH, 10.02.2021 – IV R 35/19Bindungswirkung von sog. Von-bis-Werten in einer Zulassungsbescheinigung; Zulässigkeit der Entscheidung aufgrund Beratung im Rahmen einer VideokonferenzZitiert von 29
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 194 GVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GVG/194#abs-1 (1) Der Vorsitzende leitet die Beratung, stellt die Fragen und sammelt die Stimmen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GVG/194#abs-2 (2) Meinungsverschiedenheiten über den Gegenstand, die Fassung und die Reihenfolge der Fragen oder über das Ergebnis der Abstimmung entscheidet das Gericht.