Gesetze / Gerichtsverfassungsgesetz
GVG§ 197
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 6
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
- BVerwG, 13.11.2017 – 4 B 23/17Festsetzung abweichender Bauweise; Beratung und Abstimmung eines KollegialgerichtsZitiert von 11
- BVerwG, 14.06.2019 – 7 B 25/18Erforderlichkeit einer mündlichen Verhandlung in der BerufungsinstanzZitiert von 38
- BGH, 29.11.2013 – BLw 4/12Landwirtschaftsverfahren: Formerfordernis bei Beschlüssen; richterliche Telefonkonferenz; Wegfall der Hofeigenschaft im Erbfall
- BGH, 26.05.1959 – 1 StR 4/58Zitiert von 6
- BGH, 10.02.1953 – 1 StR 514/52
- OLG Thüringen, 02.04.2013 – 1 Ws 391/12Zitiert von 2
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Richter stimmen nach dem Dienstalter, bei gleichem Dienstalter nach dem Lebensalter, ehrenamtliche Richter und Schöffen nach dem Lebensalter; der jüngere stimmt vor dem älteren. Die Schöffen stimmen vor den Richtern. Wenn ein Berichterstatter ernannt ist, so stimmt er zuerst. Zuletzt stimmt der Vorsitzende.