Gesetze / Gerichtsverfassungsgesetz
GVG§ 183
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 20
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BGH, 25.03.1975 – 1 StR 64/75
- BGH, 18.12.1981 – 2 StR 395/81Zitiert von 2
- BGH, 28.10.1952 – 1 StR 323/52
- LAG Baden-Württemberg, 29.03.2006 – 12 Sa 135/04Zitiert von 3
- BVerfG, 25.07.2012 – 2 BvR 615/11Stattgebender Kammerbeschluss: Offensichtlich unhaltbare Zurückweisung eines Richterablehnungsgesuchs verletzt Art 101 Abs 1 S 2 GG - hier: Ankündigung einer Strafanzeige gegen eine Prozesspartei begründet bei offensichtlich unzureichender Begründung Besorgnis der Befangenheit des ZivilrichtersZitiert von 22
- BVerfG, 02.06.2005 – 2 BvR 625/01Richterablehnung im Strafprozess: Verfassungsrechtliche Grenzen der Auslegung und Anwendung des § 26a StPO bei der Verwerfung von Befangenheitsgesuchen KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 84
Zuletzt entschieden
- BGH, 24.07.2024 – NotZ 1/23
- OVG NRW, 14.05.2018 – 4 A 3144/17.AZitiert von 2
- KG, 04.01.2018 – 18 WF 204/17Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 183 GVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Wird eine Straftat in der Sitzung begangen, so hat das Gericht den Tatbestand festzustellen und der zuständigen Behörde das darüber aufgenommene Protokoll mitzuteilen. In geeigneten Fällen ist die vorläufige Festnahme des Täters zu verfügen.