Gesetze / Gerichtsverfassungsgesetz
GVG§ 182
Stand: 10.06.2019
Ist ein Ordnungsmittel wegen Ungebühr festgesetzt oder eine Person zur Ordnungshaft abgeführt oder eine bei der Verhandlung beteiligte Person entfernt worden, so ist der Beschluß des Gerichts und dessen Veranlassung in das Protokoll aufzunehmen.
Wird zitiert von 32 Entscheidungen zu § 182 GVG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BFH, 27.08.2024 – VIII B 40/23Protokollierung bei Ordnungsgeldbeschluss
- OLG Hamburg, 02.12.2019 – 2 Ws 137/19Ordnungsmittel im Strafverfahren: Voraussetzungen der Verhängung von Ordnungsgeld wegen Ungebühr bei Bezeichnung der Vorsitzenden als furchtbare Juristin Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OLG Hamburg, 07.02.2018 – 2 Ws 22/18Zitiert von 5
- OLG Köln, 17.07.2024 – 2 Ws 379/24
- OLG Rostock, 16.10.2018 – 20 Ws 174/18Zitiert von 1
- OLG Hamm, 23.07.2024 – 3 Ws 257/24
Zuletzt entschieden
- LAG Hamm, 17.06.2026 – 9 Ta 101/26
- OLG Brandenburg, 20.11.2024 – 13 WF 173/24
- OLG Nürnberg, 08.04.2024 – Ws 248/24
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 182 GVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.