Gesetze / Gerichtsverfassungsgesetz

GVG

§ 184

Stand: 10.06.2019

StrafrechtBund282 Entscheidungen

Die Gerichtssprache ist deutsch. Das Recht der Sorben, in den Heimatkreisen der sorbischen Bevölkerung vor Gericht sorbisch zu sprechen, ist gewährleistet.

§ 183 § 184a