Gesetze / Gerichtsverfassungsgesetz
GVG§ 130
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GVG/130#abs-1 (1) Bei dem Bundesgerichtshof werden Zivil- und Strafsenate gebildet und Ermittlungsrichter bestellt. Ihre Zahl bestimmt der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GVG/130#abs-2 (2) Der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, Zivil- und Strafsenate auch außerhalb des Sitzes des Bundesgerichtshofes zu bilden und die Dienstsitze für Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes zu bestimmen.
Wird zitiert von 26 Entscheidungen zu § 130 GVG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerfG, 29.04.2025 – 2 BvR 1440/23Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde eines Kraftfahrzeugherstellers in einem "Dieselverfahren" unzulässig - konkrete Beschwer im jeweiligen Verfahren auch bei Verfassungsbeschwerden gegen Leitentscheidungen des BGH erforderlich - zudem keine hinreichende Darlegung einer Verletzung von rügefähigen Rechten durch Bildung eines Hilfszivilsenats am BGH für "Dieselfälle"Zitiert von 28
- BGH, 18.12.1964 – 2 StR 368/64
- BVerfG, 18.05.1965 – 2 BvR 40/60Gesetzlicher Richter; veränderliche Zahl der Richter eines erkennenden Senats des BundesfinanzhofsZitiert von 1
- BGH, 17.07.2025 – VI ZR 178/25Nichtigkeitsklage wegen vorschriftswidriger Besetzung eines VIa. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs bei der Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde in einem sog. "Dieselfall": Vorsitz in den Senaten; Einrichtung und Fortbestand des sog. "Dieselsenats"Zitiert von 23
- BGH, 17.07.2025 – VI ZR 194/25
- BGH, 09.09.2014 – 4 ARs 20-2/14, 2 StR 105/14
Zuletzt entschieden
- BSG, 26.07.2023 – B 5 R 25/21 RZahlung einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach dem Tod des Leistungsberechtigten - Rücküberweisungspflicht der Bank - Barabhebung an einem institutsfremden Geldautomaten - Auskunftsanspruch des Rentenversicherungsträgers gegenüber dem Geldinstitut bezüglich etwaiger KontobevollmächtigterZitiert von 4
- BSG, 05.04.2023 – B 5 R 36/21 RAnerkennung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung - Kindererziehung in Polen bei einem Elternteil, der nicht nach dem FRG berechtigt ist - Verfassungsmäßigkeit - sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung des Vaters bei Streit um Kindererziehungszeiten für die MutterZitiert von 7
- BSG, 10.11.2022 – B 5 R 27/21 RZulässigkeit der Fortsetzung der Verrechnung des unpfändbaren Teils von Sozialleistungsansprüchen auf laufende Geldleistungen im Insolvenzverfahren über die insolvenzrechtliche Zweijahresfrist hinaus - Prozessführungsbefugnis eines InsolvenzverwaltersZitiert von 8
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 130 GVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.