Gesetze / Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
FamFG§ 327 Vollzugsangelegenheiten
Stand: 02.07.2019
Wird zitiert von 22
Nach Gewicht
- AG Rüdesheim am Rhein, 05.07.2024 – 4 XIV 135/23
- BVerfG, 26.04.2023 – 2 BvL 14/19Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von § 21 Abs 1, Abs 4 PsychKG HE - unzureichende Darlegung der Entscheidungserheblichkeit - insb mangelnde Darlegung zur Zulässigkeit der im fachgerichtlichen Verfahren gestellten Anträge sowie zum Vorliegen einer subjektiven RechtsverletzungZitiert von 4
- BVerfG, 24.07.2018 – 2 BvR 309/15, 2 BvR 502/16Verfassungswidrigkeit nicht nur kurzfristiger Fixierung ohne richterliche Entscheidung bei öffentlich-rechtlicher Unterbringung (Fixierungen)Zitiert von 97
- LG Darmstadt, 19.12.2011 – 5 T 646/11Zitiert von 4
- BVerfG, 01.08.2024 – 2 BvR 1458/23Nichtannahmebeschluss: Erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken bzgl fachgerichtlicher Entscheidungen über Fixierung und Zwangsmedikation gemäß § 18 PsychKG HA - allerdings Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Vorlage entscheidungsrelevanter UnterlagenZitiert von 1
- VG Neustadt an der Weinstraße, 10.04.2019 – 5 K 133/19.NW
Zuletzt entschieden
- AG Rüdesheim am Rhein, 18.11.2024 – 4 XIV 226/24
- BVerfG, 02.10.2023 – 2 BvR 69/23Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde bzgl Zwangsmedikation und Fixierung während einer vorübergehenden Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - entscheidungserhebliche Unterlagen nicht vorgelegt - Unterbleiben einer fachgerichtlichen Entscheidung mithin nicht überprüfbar
- LG Berlin, 13.09.2022 – 87 T 443/22 XIV LZitiert von 2
22 Entscheidungen zu § 327 FamFG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 327 FamFG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FamFG/327#abs-1 (1) Gegen eine Maßnahme zur Regelung einzelner Angelegenheiten im Vollzug einer Unterbringungsmaßnahme nach § 312 Nummer 4 kann der Betroffene eine Entscheidung des Gerichts beantragen. Mit dem Antrag kann auch die Verpflichtung zum Erlass einer abgelehnten oder unterlassenen Maßnahme begehrt werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FamFG/327#abs-2 (2) Der Antrag ist nur zulässig, wenn der Betroffene geltend macht, durch die Maßnahme, ihre Ablehnung oder Unterlassung in seinen Rechten verletzt zu sein.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/FamFG/327#abs-3 (3) Der Antrag hat keine aufschiebende Wirkung. Das Gericht kann die aufschiebende Wirkung anordnen.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/FamFG/327#abs-4 (4) Der Beschluss ist nicht anfechtbar.