Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 3 · BT-Drs. 19/8939 · S. 19
Zu Artikel 3 (Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten
Zu Artikel 3 (Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) Zu Nummer 1 bis 3, 5, 7, 9 bis 11 und 13 Es handelt sich jeweils um Folgeänderungen zu § 151 Nummer 7 FamFG in der Fassung dieses Gesetzes und § 312 Nummer 4 FamFG in der Fassung dieses Gesetzes. Denn die darin enthaltenen Kataloge der Kindschafts- beziehungsweise Unterbringungssachen werden um freiheitsentziehende Maßnahmen nach Landesrecht erwei- tert. Im Übrigen wird auf die Begründung zu Nummer 6 Bezug genommen. Zu Nummer 4 (§ 151 FamFG) Die Änderung erweitert den Katalog der Kindschaftssachen um freiheitsentziehende Maßnahmen nach Landes- recht bei einem Minderjährigen sowie, im Anschluss an den Vorschlag des Bundesrates in Bundestagsdrucksache 18/11278 (S. 25), auch um entsprechende ärztliche Zwangsmaßnahmen bei einem Minderjährigen. Soweit das Landesrecht insoweit einen Richtervorbehalt vorsieht, ist künftig, wie bereits für eine freiheitsentziehende Unter- bringung des Kindes nach Landesrecht, für das gerichtliche Verfahren das FamFG anzuwenden. Zu Nummer 6 (§ 312 FamFG) Die Änderung erweitert den Katalog der Unterbringungssachen um landesrechtliche freiheitsentziehende Maß- nahmen bei Volljährigen. Soweit das Landesrecht insoweit einen Richtervorbehalt vorsieht, ist künftig, wie bereits für die freiheitsentziehende Unterbringung und die ärztliche Zwangsmaßnahme bei Volljährigen nach Landes- recht, für das gerichtliche Verfahren das FamFG anzuwenden. Der Begriff der Unterbringungsmaßnahme, der sowohl die freiheitsentziehende Unterbringung als auch ärztliche Zwangsmaßnahmen und freiheitsentziehende Maßnahmen einschließt, wird im Gesetz teilweise bereits als Ober- begriff verwendet (vgl. § 324 Absatz 1 FamFG). Er wird nun in § 312
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.197 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/8939, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 60.560–63.757 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 6dd238a49cb45b78….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP