Gesetze / Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
FamFG§ 271 Betreuungssachen
Stand: 01.01.2023
Wird zitiert von 47
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BGH, 09.02.2011 – XII ZB 364/10Betreuungsverfahren: Rechtsbeschwerde gegen die BetreuerentlassungZitiert von 13
- BGH, 25.05.2011 – XII ZB 283/10Betreuung: Statthaftigkeit der zulassungsfreien Rechtsbeschwerde in Verfahren über die Bestellung eines ErgänzungsbetreuersZitiert von 8
- BGH, 15.09.2010 – XII ZB 166/10Betreuung: Zulassungsfreie Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Verlängerung einer bestehenden Betreuung; Betreuerwechsel; Ablehnung der vom volljährigen Betreuten als Betreuer vorgeschlagenen PersonZitiert von 36
- BGH, 18.05.2011 – XII ZB 671/10Betreuerentlassung: Statthaftigkeit der zulassungsfreien Rechtsbeschwerde; Beschränkung des Beschwerdegegenstands durch den Verfahrensgegenstand des ersten RechtszugesZitiert von 6
- BGH, 29.06.2011 – XII ZB 65/11Betreuerentlassung: Statthaftigkeit der zulassungsfreien RechtsbeschwerdeZitiert von 2
- BGH, 13.08.2025 – XII ZB 285/25Maßgeblichkeit des freien Willens des Betroffenen bei Vertreterbestellung in sozialrechtlichen VerwaltungsverfahrenZitiert von 2
Zuletzt entschieden
- VG Gelsenkirchen, 24.03.2026 – 12 L 242/26
- BayObLG, 07.07.2025 – 102 VA 60/25Zitiert von 1
- OLG Celle, 17.02.2025 – 6 W 136/24
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 271 FamFG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Betreuungssachen sind
1.
Verfahren zur Bestellung eines Betreuers und zur Aufhebung der Betreuung,
2.
Verfahren zur Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts sowie
3.
sonstige Verfahren, die die rechtliche Betreuung eines Volljährigen (§§ 1814 bis 1881 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) betreffen, soweit es sich nicht um eine Unterbringungssache handelt.