Gesetze / Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
FamFG§ 341 Örtliche Zuständigkeit
Stand: 10.06.2019
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- BGH, 19.09.2018 – XII ZB 427/17Betreuungsgerichtliche Zuweisungssachen: Zulassungsfreie Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Bestellung eines Nachlasspflegers für eine Stiftung; Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts über unstatthafte RechtsbeschwerdenZitiert von 3
- BGH, 13.08.2025 – XII ZB 285/25Maßgeblichkeit des freien Willens des Betroffenen bei Vertreterbestellung in sozialrechtlichen VerwaltungsverfahrenZitiert von 2
- BGH, 16.11.2011 – XII ZB 6/11Anordnung einer Betreuung zur Wahrnehmung der Rechte eines Beamten im Disziplinarverfahren: Anzuwendendes Verfahrensrecht; Verwertung eines Sachverständigengutachtens aus einem anderen VerfahrenZitiert von 8
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Die Zuständigkeit des Gerichts bestimmt sich in betreuungsgerichtlichen Zuweisungssachen nach § 272.