Gesetze / Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
FamFG§ 340 Betreuungsgerichtliche Zuweisungssachen
Stand: 01.01.2023
Betreuungsgerichtliche Zuweisungssachen sind
soweit es sich nicht um Betreuungssachen oder Unterbringungssachen handelt.
Wird zitiert von 19 Entscheidungen zu § 340 FamFG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 16.11.2011 – XII ZB 6/11Anordnung einer Betreuung zur Wahrnehmung der Rechte eines Beamten im Disziplinarverfahren: Anzuwendendes Verfahrensrecht; Verwertung eines Sachverständigengutachtens aus einem anderen VerfahrenZitiert von 8
- BGH, 25.02.2026 – IV ZB 30/24Vergütung eines Nachlasspflegers: Beginn der Frist zur Einlegung der Beschwerde durch den Vertreter der Staatskasse
- BGH, 13.08.2025 – XII ZB 285/25Maßgeblichkeit des freien Willens des Betroffenen bei Vertreterbestellung in sozialrechtlichen VerwaltungsverfahrenZitiert von 2
- BGH, 19.09.2018 – XII ZB 427/17Betreuungsgerichtliche Zuweisungssachen: Zulassungsfreie Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Bestellung eines Nachlasspflegers für eine Stiftung; Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts über unstatthafte RechtsbeschwerdenZitiert von 3
- OLG Stuttgart, 25.11.2010 – 8 W 460/10Zitiert von 1
- BVerfG, 26.08.2025 – 1 BvR 2131/20Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl der Kostenfestsetzung im Verfahren über die Bestellung eines Abwesenheitspflegers - unzureichende Darlegungen zur eventuellen Heilung einer Gehörsverletzung im Rahmen der fachgerichtlichen Entscheidung über eine GegenvorstellungZitiert von 2
Zuletzt entschieden
- OLG Brandenburg, 11.03.2026 – 3 W 51/25
- BGH, 11.02.2026 – XII ZB 328/25Umdeutung einer Beschwerde in einen Einspruch gegen einen Versäumnisbeschluss in der FamilienstreitsacheZitiert von 1
- Anwaltsgerichtshof Hessen, 14.01.2026 – 1 AGH 5/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 340 FamFG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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04.05.2021 Ausfertigung
§ 340 geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 4. Mai 2021 (BGBl. I 882)
BGBl. 2021 I S. 882
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.