Gesetze / Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
FamFG§ 340 Betreuungsgerichtliche Zuweisungssachen
Stand: 01.01.2023
Wird zitiert von 19
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BGH, 16.11.2011 – XII ZB 6/11Anordnung einer Betreuung zur Wahrnehmung der Rechte eines Beamten im Disziplinarverfahren: Anzuwendendes Verfahrensrecht; Verwertung eines Sachverständigengutachtens aus einem anderen VerfahrenZitiert von 8
- BGH, 25.02.2026 – IV ZB 30/24Vergütung eines Nachlasspflegers: Beginn der Frist zur Einlegung der Beschwerde durch den Vertreter der Staatskasse
- BGH, 13.08.2025 – XII ZB 285/25Maßgeblichkeit des freien Willens des Betroffenen bei Vertreterbestellung in sozialrechtlichen VerwaltungsverfahrenZitiert von 2
- BGH, 19.09.2018 – XII ZB 427/17Betreuungsgerichtliche Zuweisungssachen: Zulassungsfreie Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Bestellung eines Nachlasspflegers für eine Stiftung; Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts über unstatthafte RechtsbeschwerdenZitiert von 3
- OLG Stuttgart, 25.11.2010 – 8 W 460/10Zitiert von 1
- BVerfG, 26.08.2025 – 1 BvR 2131/20Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl der Kostenfestsetzung im Verfahren über die Bestellung eines Abwesenheitspflegers - unzureichende Darlegungen zur eventuellen Heilung einer Gehörsverletzung im Rahmen der fachgerichtlichen Entscheidung über eine GegenvorstellungZitiert von 2
Zuletzt entschieden
- OLG Brandenburg, 11.03.2026 – 3 W 51/25
- BGH, 11.02.2026 – XII ZB 328/25Umdeutung einer Beschwerde in einen Einspruch gegen einen Versäumnisbeschluss in der FamilienstreitsacheZitiert von 1
- Anwaltsgerichtshof Hessen, 14.01.2026 – 1 AGH 5/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 340 FamFG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Betreuungsgerichtliche Zuweisungssachen sind
1.
Verfahren, die die Pflegschaft mit Ausnahme der Pflegschaft für Minderjährige oder für ein bereits gezeugtes Kind betreffen,
2.
Verfahren, die die gerichtliche Bestellung eines sonstigen Vertreters für einen Volljährigen betreffen, sowie
3.
sonstige dem Betreuungsgericht zugewiesene Verfahren,
soweit es sich nicht um Betreuungssachen oder Unterbringungssachen handelt.