Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 1615m Beerdigungskosten für die Mutter
Stand: 10.06.2019
Stirbt die Mutter infolge der Schwangerschaft oder der Entbindung, so hat der Vater die Kosten der Beerdigung zu tragen, soweit ihre Bezahlung nicht von dem Erben der Mutter zu erlangen ist.
Wird zitiert von 15 Entscheidungen zu § 1615m BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Berlin, 25.03.2011 – 34 A 100.08
- BSG, 12.12.2023 – B 8 SO 20/22 RSozialhilfe - Bestattungskosten - örtliche Zuständigkeit - Bezug von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB 2 durch den Verstorbenen - Verpflichteter - Bestattungspflicht nach Landesrecht - Verhältnis zur Kostentragungspflicht des Erben - erforderliche Kosten - Trauerrede - Mahn- und Verzugskosten - Unzumutbarkeit der Kostentragung - Verweis auf Ausgleichsansprüche gegenüber ErbenZitiert von 8
- BSG, 20.09.2023 – B 8 SO 22/22 RSozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Einkommenseinsatz - Absetzung von Beiträgen für eine Sterbegeldversicherung - Abschluss vor Eintritt der Hilfebedürftigkeit - Angemessenheit der BeiträgeZitiert von 7
- BVerwG, 14.10.2010 – 7 B 56/10 · Heranziehung zu BestattungskostenZitiert von 1
- BVerwG, 14.10.2010 – 7 B 56.10Zitiert von 10
- LSG Sachsen-Anhalt, 26.08.2025 – L 8 SO 31/23
Zuletzt entschieden
- LSG Niedersachsen-Bremen, 15.05.2025 – L 8 SO 81/23
- LSG NRW, 23.05.2024 – L 9 SO 49/23
- LSG Saarland, 18.06.2020 – L 11 SO 9/18Zitiert von 4
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