Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 1615m Beerdigungskosten für die Mutter
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 14
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- VG Berlin, 25.03.2011 – 34 A 100.08
- BSG, 12.12.2023 – B 8 SO 20/22 RSozialhilfe - Bestattungskosten - örtliche Zuständigkeit - Bezug von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB 2 durch den Verstorbenen - Verpflichteter - Bestattungspflicht nach Landesrecht - Verhältnis zur Kostentragungspflicht des Erben - erforderliche Kosten - Trauerrede - Mahn- und Verzugskosten - Unzumutbarkeit der Kostentragung - Verweis auf Ausgleichsansprüche gegenüber ErbenZitiert von 8
- BSG, 20.09.2023 – B 8 SO 22/22 RSozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Einkommenseinsatz - Absetzung von Beiträgen für eine Sterbegeldversicherung - Abschluss vor Eintritt der Hilfebedürftigkeit - Angemessenheit der BeiträgeZitiert von 7
- BVerwG, 14.10.2010 – 7 B 56/10 · Heranziehung zu BestattungskostenZitiert von 13
- LSG Sachsen-Anhalt, 26.08.2025 – L 8 SO 31/23
- LSG Niedersachsen-Bremen, 15.05.2025 – L 8 SO 81/23
Zuletzt entschieden
- LSG NRW, 23.05.2024 – L 9 SO 49/23
- LSG Saarland, 18.06.2020 – L 11 SO 9/18Zitiert von 4
- VG Gelsenkirchen, 16.12.2014 – 14 K 4511/12Zitiert von 3
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1615m BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Stirbt die Mutter infolge der Schwangerschaft oder der Entbindung, so hat der Vater die Kosten der Beerdigung zu tragen, soweit ihre Bezahlung nicht von dem Erben der Mutter zu erlangen ist.