Gesetze / Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
FamFG§ 257 Besondere Verfahrensvorschriften
Stand: 10.06.2019
In vereinfachten Verfahren können die Anträge und Erklärungen vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle abgegeben werden. Soweit Formulare eingeführt sind, werden diese ausgefüllt; der Urkundsbeamte vermerkt unter Angabe des Gerichts und des Datums, dass er den Antrag oder die Erklärung aufgenommen hat.
Wird zitiert von 15 Entscheidungen zu § 257 FamFG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Brandenburg, 12.04.2012 – 13 WF 56/12Zitiert von 3
- OLG Frankfurt am Main, 11.10.2024 – 6 UF 181/24Zitiert von 3
- OLG Stuttgart, 23.04.2024 – 15 WF 26/24Zitiert von 2
- OLG Brandenburg, 20.01.2020 – 15 WF 148/19Zitiert von 1
- OLG Brandenburg, 17.09.2013 – 3 WF 91/13Zitiert von 1
- OLG Brandenburg, 06.03.2013 – 3 WF 7/13Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- OLG Karlsruhe, 12.01.2026 – 18 WF 2/26
- OLG Oldenburg, 21.08.2025 – 13 WF 1/25Zitiert von 1
- BGH, 12.10.2022 – XII ZB 450/21Vereinfachtes Unterhaltsverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen eine die Beschwerde verwerfende Entscheidung; nicht verkündeter Unterhaltsfestsetzungsbeschluss; Erlass durch Übergabe an die Geschäftsstelle; Statthaftigkeit der Rechtspflegererinnerung bei durch verspätete Geltendmachung von Einwendungen bedingter Unzulässigkeit einer BeschwerdeZitiert von 8
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 257 FamFG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.