Gesetze / Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
FamFG§ 231 Unterhaltssachen
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FamFG/231?asof=2019-06-10#abs-1 (1) Unterhaltssachen sind Verfahren, die
1.
die durch Verwandtschaft begründete gesetzliche Unterhaltspflicht,
2.
die durch Ehe begründete gesetzliche Unterhaltspflicht,
3.
die Ansprüche nach § 1615l oder § 1615m des Bürgerlichen Gesetzbuchs
betreffen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FamFG/231?asof=2019-06-10#abs-2 (2) Unterhaltssachen sind auch Verfahren nach § 3 Abs. 2 Satz 3 des Bundeskindergeldgesetzes und § 64 Abs. 2 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes. Die §§ 235 bis 245 sind nicht anzuwenden.