Gesetze / Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
FamFG§ 22 Antragsrücknahme; Beendigungserklärung
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FamFG/22#abs-1 (1) Ein Antrag kann bis zur Rechtskraft der Endentscheidung zurückgenommen werden. Die Rücknahme bedarf nach Erlass der Endentscheidung der Zustimmung der übrigen Beteiligten.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FamFG/22#abs-2 (2) Eine bereits ergangene, noch nicht rechtskräftige Endentscheidung wird durch die Antragsrücknahme wirkungslos, ohne dass es einer ausdrücklichen Aufhebung bedarf. Das Gericht stellt auf Antrag die nach Satz 1 eintretende Wirkung durch Beschluss fest. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/FamFG/22#abs-3 (3) Eine Entscheidung über einen Antrag ergeht nicht, soweit sämtliche Beteiligte erklären, dass sie das Verfahren beenden wollen.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/FamFG/22#abs-4 (4) Die Absätze 2 und 3 gelten nicht in Verfahren, die von Amts wegen eingeleitet werden können.
Wird zitiert von 40 Entscheidungen zu § 22 FamFG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Hamburg, 29.06.2015 – 7 UF 94/14
- OLG München, 03.09.2019 – 31 Wx 118/18Zitiert von 1
- OLG Nürnberg, 29.01.2025 – 11 Wx 341/24
- OLG Karlsruhe, 18.10.2023 – 18 UF 39/23Zitiert von 1
- BayObLG, 20.06.2023 – 101 W 34/23
- OLG Brandenburg, 22.02.2022 – 10 UF 90/21
Zuletzt entschieden
- OLG Karlsruhe, 05.06.2026 – 14 W 11/24 (Wx)
- OLG Brandenburg, 07.10.2025 – 7 W 7/25
- OLG Frankfurt am Main, 07.07.2025 – 21 W 126/24Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 22 FamFG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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18.12.2018 Ausfertigung
§ 22 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (BGBl. I 2635)
BGBl. 2018 I S. 2635
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.