Gesetze / Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
FamFG§ 17 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 175
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BGH, 02.12.2020 – XII ZB 456/17Wiedereinsetzung nach Beschwerdefristversäumung in einer Betreuungssache: Wiedereinsetzungsgrund der Nichtbestellung eines Verfahrenspflegers und einer psychischen Krankheit des BetroffenenZitiert von 3
- OLG Oldenburg, 22.12.2011 – 10 W 11/11
- BVerfG, 04.09.2020 – 1 BvR 2427/19Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Übermäßig strenge Handhabung der Wiedereinsetzungsvoraussetzungen bei fehlerhafter Rechtsbehelfsbelehrung verletzt Grundrechte auf ein faires Verfahren (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) sowie auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) - zur Vermutung fehlenden Verschuldens eines Rechtsanwalts an der Fristversäumung bei fehlerhafter Rechtsbehelfsbelehrung (hier: gem § 17 Abs 1, Abs 2 FamFG)Zitiert von 23
- BGH, 23.11.2011 – IV ZB 15/11Nachlassverfahren: Rechtsmittel gegen einen Beschluss über die Feststellung des Erbrechts des Fiskus; Wiedereinsetzung in die versäumte Beschwerdefrist bei fehlender Rechtsbehelfsbelehrung im anzufechtenden BeschlussZitiert von 15
- OLG Frankfurt am Main, 05.05.2010 – 3 UF 3/10Zitiert von 1
- BGH, 13.06.2012 – XII ZB 592/11Kindesunterhaltsverfahren: Wiedereinsetzung in die Beschwerdefrist wegen einer inhaltlich unrichtigen Rechtsbehelfsbelehrung; notwendige Verkündung eines urteilsersetzenden Beschlusses und Nachweis der erfolgten VerkündungZitiert von 39
Zuletzt entschieden
- LG Paderborn, 13.03.2026 – 5 T 79/26
- BGH, 24.02.2026 – XIII ZA 8/23
- OLG Oldenburg, 02.02.2026 – 11 UF 2/26
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 17 FamFG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FamFG/17#abs-1 (1) War jemand ohne sein Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FamFG/17#abs-2 (2) Ein Fehlen des Verschuldens wird vermutet, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ist.