Gesetze / Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
FamFG§ 111 Familiensachen
Stand: 10.06.2019
Familiensachen sind
Wird zitiert von 238 Entscheidungen zu § 111 FamFG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Naumburg, 28.03.2013 – 2 W 25/13Zitiert von 3
- OLG Hamm, 24.01.2012 – II-11 UF 102/11
- OLG Hamm, 19.03.2012 – II-8 UF 285/11
- OLG Frankfurt am Main, 03.05.2010 – 4 W 6/10Zitiert von 3
- BGH, 08.10.2025 – XII ZB 503/24Zuständigkeit des Familiengerichts für Verfahren nach GewSchGZitiert von 1
- OLG Frankfurt am Main, 27.11.2024 – 8 UF 22/24Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- OLG Hamm, 30.06.2026 – 2 UFH 7/26
- BGH, 10.06.2026 – XII ZB 50/25Beistandschaft und Postulationsfähigkeit des örtlich zuständigen Jugendamts
- OLG Brandenburg, 08.06.2026 – 9 W 1/26
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 111 FamFG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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06.07.2009 Ausfertigung
§ 111 neu gefasst durch Artikel 3 des Gesetzes vom 6. Juli 2009 (BGBl. I 1696)
BGBl. 2009 I S. 1696
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