Gesetze / Finanzgerichtsordnung
FGO§ 66
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 65
Nach Gewicht
- BFH, 08.06.2021 – II R 15/20 · Doppelte RechtshängigkeitZitiert von 15
- FG Hessen, 30.01.2024 – 11 Ko 1250/23
- BFH, 12.07.2017 – X K 3-7/16, X K 3/16, X K 4/16, X K 5/16, X K 6/16, X K 7/16Entschädigungsklage: Wahrung der Klagefrist, Bestimmtheit des Zahlungsantrags auf Geldentschädigung
- BFH, 25.10.2016 – X K 3/15Entschädigungsklage: begrenzte Rückwirkung der Verzögerungsrüge; Auswirkung der Beantwortung von SachstandsanfragenZitiert von 11
- FG Sachsen-Anhalt, 14.04.2015 – 4 KO 1214/14
- FG Köln, 03.07.2002 – 15 K 4409/01Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BFH, 08.04.2026 – V B 8/25Zurückweisung eines im erstinstanzlichen Verfahren bevollmächtigten im EU-Ausland (Niederlande) niedergelassenen Steuerberaters
- BFH, 25.02.2026 – X K 2/25Kein Anspruch auf Entschädigung während des Ruhens des Verfahrens
- BFH, 25.02.2026 – X K 3/25Entschädigungsklage wegen überlanger Verfahrensdauer: Erhöhter Schwierigkeitsgrad des Verfahrens; Kompensation einer überlangen erstinstanzlichen Verfahrensdauer mit einer außergewöhnlich kurzen Verfahrensdauer in der Rechtsmittelinstanz
65 Entscheidungen zu § 66 FGO →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 66 FGO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Durch Erhebung der Klage wird die Streitsache rechtshängig. In Verfahren nach dem Siebzehnten Titel des Gerichtsverfassungsgesetzes wegen eines überlangen Gerichtsverfahrens wird die Streitsache erst mit Zustellung der Klage rechtshängig.