Gesetze / Finanzgerichtsordnung
FGO§ 10
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FGO/10#abs-1 (1) Der Bundesfinanzhof besteht aus dem Präsidenten und aus den Vorsitzenden Richtern und weiteren Richtern in erforderlicher Anzahl.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FGO/10#abs-2 (2) Beim Bundesfinanzhof werden Senate gebildet. § 5 Abs. 2 Satz 2 gilt sinngemäß.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/FGO/10#abs-3 (3) Die Senate des Bundesfinanzhofs entscheiden in der Besetzung von fünf Richtern, bei Beschlüssen außerhalb der mündlichen Verhandlung in der Besetzung von drei Richtern.
Wird zitiert von 44 Entscheidungen zu § 10 FGO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BFH, 26.11.1979 – GrS 2/79
- BFH, 29.01.1992 – VIII K 4/91Zitiert von 16
- BFH, 26.11.2024 – VIII S 9/24Statthaftigkeit der Anhörungsrüge gegen einen die Gewährung der AdV ablehnenden Beschluss des BFHZitiert von 1
- FG Baden-Württemberg, 18.04.2013 – 3 K 4100/12Zitiert von 2
- BVerfG, 10.04.2018 – 1 BvR 1236/11Vereinbarkeit des § 7 Satz 2 Nr. 2 Gewerbesteuergesetz mit Art. 3 Abs. 1 GGZitiert von 119
- BGH, 11.11.2003 – 5 StR 359/03
Zuletzt entschieden
- BFH, 11.06.2024 – III R 22/23 (III R 47/14), III R 22/23, III R 47/14Inhalt und Auslegung eines Revisionszulassungsbeschlusses in KindergeldangelegenheitenZitiert von 1
- BFH, 23.08.2023 – XI E 1/23Zum Streitwert einer unechten Eventualklage bei einheitlichem KlagegegenstandZitiert von 2
- BFH, 14.06.2023 – XI S 2/23Anhörungsrüge: Anforderungen an das Vorliegen einer Überraschungsentscheidung und geänderte Zusammensetzung des SpruchkörpersZitiert von 4
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 10 FGO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.