Gesetze / Deutsches Richtergesetz
DRiG§ 17 Ernennung durch Urkunde
Stand: 01.08.2021
Wird zitiert von 13
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BVerfG, 22.03.2018 – 2 BvR 780/16Vereinbarkeit der Ernennung von Beamten zu Richtern auf Zeit nach §§ 17 Nr. 3, 18 VwGO mit dem GrundgesetzZitiert von 35
- VG Hannover, 03.05.2023 – 2 B 2381/23
- OVG Berlin-Brandenburg, 30.09.2019 – OVG 4 S 55.19Zitiert von 5
- BGH, 16.10.2008 – RiZ (R) 2/08
- BGH, 26.04.2005 – X ZB 17/04Kostenfestsetzungsverfahren: Voraussetzungen der Erstattungsfähigkeit von Ablichtungen aus der erstinstanzlichen Gerichtsakte durch den zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 21
- BGH, 26.04.2005 – X ZB 19/04
Zuletzt entschieden
- OVG Niedersachsen, 05.07.2023 – 5 ME 44/23Zitiert von 5
- VGH Bayern, 01.02.2022 – 6 CE 21.2708Besetzung der Stelle der Vizepräsidentin des Bundesfinanzhofs: Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs bei Bewerberauswahl aus unterschiedlichen Statusämtern KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 15
- VGH Bayern, 01.02.2022 – 6 CE 21.2696Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 17 DRiG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/DRiG/17#abs-1 (1) Der Richter wird durch Aushändigung einer Urkunde ernannt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/DRiG/17#abs-2 (2) Einer Ernennung bedarf es
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/DRiG/17#abs-3 (3) In der Ernennungsurkunde müssen bei der Begründung des Richterverhältnisses die Worte "unter Berufung in das Richterverhältnis" mit dem Zusatz "auf Lebenszeit", "auf Zeit", "auf Probe" oder "kraft Auftrags" enthalten sein. Bei der Begründung eines Richterverhältnisses auf Zeit ist die Zeitdauer der Berufung in der Urkunde anzugeben.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/DRiG/17#abs-4 (4) Bei der Umwandlung eines Richterverhältnisses in ein Richterverhältnis anderer Art müssen in der Ernennungsurkunde die diese Art bestimmenden Worte nach Absatz 3 enthalten sein, bei der ersten Verleihung eines Amtes und bei der Verleihung eines anderen Amtes mit anderem Endgrundgehalt und anderer Amtsbezeichnung muß in der Ernennungsurkunde die Amtsbezeichnung dieses Amtes enthalten sein.