Gesetze / Finanzgerichtsordnung
FGO§ 31
Stand: 10.06.2019
Der Präsident des Gerichts übt die Dienstaufsicht über die Richter, Beamten, Angestellten und Arbeiter aus.
Gesetze / Finanzgerichtsordnung
FGOStand: 10.06.2019
Der Präsident des Gerichts übt die Dienstaufsicht über die Richter, Beamten, Angestellten und Arbeiter aus.