Gesetze / Einkommensteuergesetz
EStG§ 76 Pfändung
Stand: 10.12.2024
Der Anspruch auf Kindergeld kann nur wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche eines Kindes, für das Kindergeld festgesetzt und dem Berechtigten ausgezahlt wird, gepfändet werden.
Wird zitiert von 45 Entscheidungen zu § 76 EStG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BFH, 28.04.2010 – III R 44/08Anspruch des Jugendhilfeträgers auf Erstattung von Kindergeld wegen Jugendhilfeleistungen - Bei mehreren Kindern des Kindergeldberechtigten Aufteilung des Gesamtkindergeldes nach Köpfen - Besonderheiten beim AbkommenskindergeldZitiert von 1
- BFH, 28.04.2010 – III R 43/08Anspruch des Jugendhilfeträgers auf Erstattung von Kindergeld wegen Jugendhilfeleistungen - Erstattung nur in Höhe des durch Kostenbeitrag festgesetzten Betrages - bei mehreren Kindern des Kindergeldberechtigten Aufteilung des Gesamtkindergeldes nach Köpfen - Zweck der Staffelung des Kindergeldes bei mehreren KindernZitiert von 6
- BGH, 09.03.2016 – VII ZB 68/13Kindergeldpfändung wegen nicht bezahlter KinderschuheZitiert von 1
- VG Gera, 14.01.2010 – 6 K 188/09 Ge
- FG Köln, 25.09.2003 – 15 K 4262/02
- BFH, 13.04.2016 – III R 34/15(Kindbezogene Berechnung des Differenzkindergeldes - Keine familienbezogene Betrachtungsweise - Behördliche Dienstanweisung ersetzt keine gesetzliche Bestimmung - Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 04.02.2016 III R 9/15)Zitiert von 6
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 13.08.2026 – 2 WDB 3.26Teilweise Aufhebung einer ermessensfehlerhaften Anordnung der Einbehaltung von Dienstbezügen
- OLG Brandenburg, 23.04.2025 – 7 U 69/23
- VG München, 31.07.2024 – M 18 K 19.4216Zitiert von 1
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