Gesetze / Einkommensteuergesetz
EStG§ 76 Pfändung
Stand: 10.12.2024
Wird zitiert von 41
Nach Gewicht
- BFH, 28.04.2010 – III R 44/08Anspruch des Jugendhilfeträgers auf Erstattung von Kindergeld wegen Jugendhilfeleistungen - Bei mehreren Kindern des Kindergeldberechtigten Aufteilung des Gesamtkindergeldes nach Köpfen - Besonderheiten beim AbkommenskindergeldZitiert von 1
- BFH, 28.04.2010 – III R 43/08Anspruch des Jugendhilfeträgers auf Erstattung von Kindergeld wegen Jugendhilfeleistungen - Erstattung nur in Höhe des durch Kostenbeitrag festgesetzten Betrages - bei mehreren Kindern des Kindergeldberechtigten Aufteilung des Gesamtkindergeldes nach Köpfen - Zweck der Staffelung des Kindergeldes bei mehreren KindernZitiert von 6
- BGH, 09.03.2016 – VII ZB 68/13Kindergeldpfändung wegen nicht bezahlter KinderschuheZitiert von 1
- VG Gera, 14.01.2010 – 6 K 188/09 Ge
- FG Köln, 25.09.2003 – 15 K 4262/02
- BFH, 13.04.2016 – III R 34/15(Kindbezogene Berechnung des Differenzkindergeldes - Keine familienbezogene Betrachtungsweise - Behördliche Dienstanweisung ersetzt keine gesetzliche Bestimmung - Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 04.02.2016 III R 9/15)Zitiert von 6
Zuletzt entschieden
- OLG Brandenburg, 23.04.2025 – 7 U 69/23
- VG München, 31.07.2024 – M 18 K 19.4216Zitiert von 1
- FG München, 14.03.2024 – 10 K 508/22Zitiert von 1
41 Entscheidungen zu § 76 EStG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 76 EStG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Der Anspruch auf Kindergeld kann nur wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche eines Kindes, für das Kindergeld festgesetzt und dem Berechtigten ausgezahlt wird, gepfändet werden.