Gesetze / Einkommensteuergesetz
EStG§ 65 Andere Leistungen für Kinder
Stand: 23.12.2022
1Kindergeld wird nicht für ein Kind gezahlt, für das eine der folgenden Leistungen zu zahlen ist oder bei entsprechender Antragstellung zu zahlen wäre:
2Soweit es für die Anwendung von Vorschriften dieses Gesetzes auf den Erhalt von Kindergeld ankommt, stehen die Leistungen nach Satz 1 dem Kindergeld gleich. 3Steht ein Berechtigter in einem Versicherungspflichtverhältnis zur Bundesagentur für Arbeit nach § 24 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch oder ist er versicherungsfrei nach § 28 Absatz 1 Nummer 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch oder steht er im Inland in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis, so wird sein Anspruch auf Kindergeld für ein Kind nicht nach Satz 1 Nummer 2 mit Rücksicht darauf ausgeschlossen, dass sein Ehegatte als Beamter, Ruhestandsbeamter oder sonstiger Bediensteter der Europäischen Union für das Kind Anspruch auf Kinderzulage hat.
Wird zitiert von 342 Entscheidungen zu § 65 EStG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerfG, 08.06.2004 – 2 BvL 5/00Zur Verfassungsmäßigkeit des § 65 Abs. 2 EStG: Ausschluss einer Teilkindergeldregelung für Grenzgänger, die eine in den Anwendungsbereich des § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG fallende Leistung beziehenZitiert von 261
- BFH, 13.07.2016 – XI R 16/15Zum Ausschluss von Kindergeld bei Gewährung vergleichbarer Leistungen von zwischen- oder überstaatlichen EinrichtungenZitiert von 2
- FG Köln, 08.11.2011 – 1 K 3550/09
- FG Baden-Württemberg, 04.04.2022 – 3 K 519/21
- FG Düsseldorf, 13.07.2011 – 15 K 2520/10 Kg
- FG Düsseldorf, 13.07.2011 – 15 K 1404/08 Kg
Zuletzt entschieden
- BFH, 09.07.2026 – III R 8/25Vorrangig kindergeldberechtigter Elternteil bei über Besuchszwecke hinausgehendem Aufenthalt des Kindes in den Haushalten beider Eltern
- BFH, 18.03.2026 – III R 28/25(Kindergeld; Anwendbarkeit der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 nach dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Austrittsabkommen) Parallelentscheidung zu III R 10/25)
- BFH, 18.03.2026 – III R 10/25(Kindergeld; Anwendbarkeit der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 nach dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Austrittsabkommen))Zitiert von 6
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 65 EStG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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16.12.2022 Ausfertigung
§ 65 geändert durch Artikel 7 1. 1. 2025 des Gesetzes vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I 2294)
BGBl. 2022 I S. 2294
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26.06.2013 Ausfertigung
§ 65 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. Juni 2013 (BGBl. I 1809)
BGBl. 2013 I S. 1809
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