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Artikel 2 · BT-Drs. 17/12375 · S. 36

Zu Artikel 2 (Änderung des Einkommensteuergeset-

Zu Artikel 2 (Änderung des Einkommensteuergeset-
zes)
Zu Nummer 1
Inhaltsübersicht
Es handelt sich um eine Folgeänderung aus der Einfügung
des § 52b EStG im vorliegenden Änderungsgesetz (Artikel 2
Nummer 16).
Zu Nummer 2
§ 2a Absatz 2a Satz 2
In § 2a Absatz 2a Satz 2 des Einkommensteuergesetzes
(EStG) wird eine redaktionell notwendige Anpassung der
Verweisung auf die Amtshilferichtlinie vorgenommen. Die
bisherige Formulierung nahm Bezug auf EG-Amtshilfe-
Richtlinie. Nunmehr erfolgt ein Verweis auf die Amtshilfe-
richtlinie. Die genaue Fundstelle der Amtshilferichtlinie er-
gibt sich aus § 2 Absatz 2 EUAHiG.
Zu Nummer 3
§ 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6 Satz 3
Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Änderung des
§ 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 3 EStG. Ermittelt der Steuer-
pflichtige die auf die private Nutzung entfallenden Aufwen-
dungen durch die Fahrtenbuchmethode, sind die nicht als
Betriebsausgaben abziehbaren Aufwendungen für Fahrten
zwischen Wohnung und Betriebsstätte der Unterschiedsbe-
trag zwischen tatsächlichen Aufwendungen und Entfer-
nungspauschale.
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
§ 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2
Die Bewertung der Entnahme für die private Nutzung eines
Kraftfahrzeugs nach dem Listenpreis im Zeitpunkt der Erst-
zulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung ein-
schließlich der Umsatzsteuer (1-Prozent-Regelung) benach-
teiligt Elektro- und extern aufladbare Hybridelektrofahr-
zeuge, weil deren Listenpreis derzeit höher ist als der
Listenpreis von Kraftfahrzeugen, die ausschließlich mit
einem Verbrennungsmotor angetrieben werden.
Die Nutzung von Elektro- und extern aufladbaren Hybrid-
elektrofahrzeugen wird als eine wesentliche Maßnahme zur
Reduktion des CO2-Ausstoßes angesehen. Die Verbreitung
solcher Kraftfahrzeuge soll daher durch den Ansatz des
höher

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 41.560 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/12375, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 157.361–198.921 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.26) +D1D2D3 · Prüfwert c2c06bb490487abb….

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