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Artikel 2 · BT-Drs. 17/12375 · S. 36
Zu Artikel 2 (Änderung des Einkommensteuergeset-
Zu Artikel 2 (Änderung des Einkommensteuergeset- zes) Zu Nummer 1 Inhaltsübersicht Es handelt sich um eine Folgeänderung aus der Einfügung des § 52b EStG im vorliegenden Änderungsgesetz (Artikel 2 Nummer 16). Zu Nummer 2 § 2a Absatz 2a Satz 2 In § 2a Absatz 2a Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) wird eine redaktionell notwendige Anpassung der Verweisung auf die Amtshilferichtlinie vorgenommen. Die bisherige Formulierung nahm Bezug auf EG-Amtshilfe- Richtlinie. Nunmehr erfolgt ein Verweis auf die Amtshilfe- richtlinie. Die genaue Fundstelle der Amtshilferichtlinie er- gibt sich aus § 2 Absatz 2 EUAHiG. Zu Nummer 3 § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6 Satz 3 Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Änderung des § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 3 EStG. Ermittelt der Steuer- pflichtige die auf die private Nutzung entfallenden Aufwen- dungen durch die Fahrtenbuchmethode, sind die nicht als Betriebsausgaben abziehbaren Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte der Unterschiedsbe- trag zwischen tatsächlichen Aufwendungen und Entfer- nungspauschale. Zu Nummer 4 Zu Buchstabe a § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 Die Bewertung der Entnahme für die private Nutzung eines Kraftfahrzeugs nach dem Listenpreis im Zeitpunkt der Erst- zulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung ein- schließlich der Umsatzsteuer (1-Prozent-Regelung) benach- teiligt Elektro- und extern aufladbare Hybridelektrofahr- zeuge, weil deren Listenpreis derzeit höher ist als der Listenpreis von Kraftfahrzeugen, die ausschließlich mit einem Verbrennungsmotor angetrieben werden. Die Nutzung von Elektro- und extern aufladbaren Hybrid- elektrofahrzeugen wird als eine wesentliche Maßnahme zur Reduktion des CO2-Ausstoßes angesehen. Die Verbreitung solcher Kraftfahrzeuge soll daher durch den Ansatz des höher
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 41.560 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 17/12375, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 157.361–198.921 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.26) +D1D2D3 · Prüfwert c2c06bb490487abb….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP