Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 7 · BT-Drs. 20/3879 · S. 107
Zu Artikel 7 (Änderung des Umwandlungssteuergesetzes)
Zu Artikel 7 (Änderung des Umwandlungssteuergesetzes) § 27 Absatz 3 Nummer 3 Auf Grund der Einführung der sogenannten One-Fits-All-Lösung in § 6 AStG durch das ATADUmsG vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2035) ab 1. Januar 2022 sind die für die sogenannten einbringungsgeborenen Anteile in § 27 Absatz 3 Nummer 3 UmwStG enthaltenen Regelungen zur Stundung der Einkommensteuer anzupassen. § 27 Absatz 3 Nummer 3 Satz 2 Buchstabe a UmwStG enthält den bisherigen Regelungsinhalt. Dieser ist auf Sachverhalte beschränkt, bei denen der Ausschluss des Besteuerungsrechts nach § 21 Absatz 2 Nummer 2 Um- wStG in der am 21. Mai 2003 geltenden Fassung (UmwStG a. F.) vor dem 1. Januar 2022 erfolgt. Dies korres- pondiert mit der letztmaligen Anwendung des § 6 Absatz 1 AStG in der am 30. Juni 2021 geltenden Fassung (AStG a. F.) bis zum 31. Dezember 2021 und den diesbezüglich fortgeltenden Stundungsbestimmungen; vgl. § 21 Absatz 3 AStG. § 27 Absatz 3 Nummer 3 Satz 2 Buchstabe b UmwStG ermöglicht in Fällen des Ausschlusses des Besteuerungs- rechts nach § 21 Absatz 2 Nummer 2 UmwStG a. F. nach dem 31. Dezember 2021 auf Antrag des Steuerpflichti- gen die Anwendung der One-Fits-All-Lösung betreffend die Stundung und den Entfall der Steuer nach § 6 Ab- satz 3 und 4 AStG in der ab 1. Juli 2021 geltenden Fassung bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen. Mit der Anwendung der One-Fits-All-Lösung geht insbesondere die Ausweitung der Rückkehrerregelung für einbrin- gungsgeborene Anteile auf Drittstaaten-Sachverhalte einher. Dies stellt eine wesentliche Verbesserung der Mo- bilität der betroffenen Steuerpflichtigen gegenüber dem Status quo dar. Wie auch die bisher geltende Regelung gilt dies aber nur für die von § 6 AStG erfassten Anteile im Privatvermögen.
BT-Drs. 20/3879 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 20/3879, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 326.644–328.396 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.07) +D1D2D3 · Prüfwert 02148bcdd3325d0c….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP