Gesetze / Einkommensteuergesetz
EStG§ 53 (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 40
Nach Gewicht
- FG Saarland, 15.07.2003 – 1 K 205/01Zitiert von 1
- FG Saarland, 28.07.2004 – 1 K 294/03
- FG Düsseldorf, 06.05.2004 – 12 K 833/01 E
- FG Baden-Württemberg, 06.05.2010 – 3 K 839/09Zitiert von 2
- FG Niedersachsen, 18.03.2003 – 13 K 2/99
- BVerfG, 06.07.2004 – 1 BvL 4/97Zur Nichtgewährung von Kindergeld an Ausländer, die lediglich eine Aufenthaltsbefugnis (keine Aufenthaltserlaubnis oder -berechtigung) hatten, in den Jahren 1994 und 1999Zitiert von 110
Zuletzt entschieden
- FG Niedersachsen, 02.12.2016 – 7 K 83/16Zitiert von 4
- FG Düsseldorf, 17.08.2016 – 7 K 1668/13 FZitiert von 1
- FG Baden-Württemberg, 24.11.2014 – 6 K 4079/13Zitiert von 1
40 Entscheidungen zu § 53 EStG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 53 EStG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 53 EStG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.