Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 4 · BT-Drs. 18/7457 · S. 94
Zu Artikel 4 (Änderung des Einkommensteuergesetzes)
Zu Artikel 4 (Änderung des Einkommensteuergesetzes) Zu Nummer 1 Inhaltsübersicht Wegen der Aufhebung des § 69 EStG wird die Inhaltsübersicht redaktionell entsprechend angepasst. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 95 – Drucksache 18/7457 Zu Nummer 2 § 5b Absatz 1 Satz 4 Nach Wegfall der bisherigen Verordnungsermächtigung in § 150 Absatz 7 AO und Übernahme der bisher in der StDÜV angesiedelten Regelungen in § 72a Absatz 1 bis 3 und § 87a Absatz 6 sowie in die §§ 87b bis 87d AO ist § 5b Absatz 1 Satz 4 EStG zu streichen. Die Regelungen in § 72a Absatz 1 bis 3 und § 87a Absatz 6 sowie den §§ 87b bis 87d AO gelten für die Übermittlung der E-Bilanz jetzt unmittelbar. Zu Nummer 3 Zu Buchstabe a Zu Doppelbuchstabe aa und Doppelbuchstabe bb § 10 Absatz 2a Satz 1, 2 und 3 Die Wörter „übermittelnde Stelle“ bzw. „übermittelnden Stelle“ werden durch die Wörter „mitteilungspflichtige Stelle“ bzw. „mitteilungspflichtigen Stelle“ ersetzt. Dies dient der Anpassung an den in § 93c AO verwendeten Rechtsbegriff. Zu Doppelbuchstabe cc § 10 Absatz 2a Satz 4 bis 8 § 10 Absatz 2a Satz 4 bis 13 EStG wird an den neuen § 93c Absatz 1 AO angeglichen. Die Art und Weise der Datenübermittlung sowie der Zeitpunkt der Übermittlung ergeben sich aus § 93c Absatz 1 Nummer 1 AO, daher werden die Worte „nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung“ sowie die Worte „bis zum 28. Februar des dem Beitragsjahr folgenden Kalenderjahres“ gestrichen. Die bisher in § 10 Absatz 2a Satz 4 EStG als zu übermittelnde Angabe aufgeführte steuerliche Identifikations- nummer wird durch § 93c Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe c AO vor die Klammer gezogen. Ein entsprechender Verweis auf diese Vorschrift wird aufgenommen. Steuerpflichtiger ist grundsätzlich der Vers
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 42.917 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/7457, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 363.682–406.599 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.00) +D1D2D3 · Prüfwert cb9e9a908f2ac68b….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP