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Artikel 4 · BT-Drs. 18/7457 · S. 94

Zu Artikel 4 (Änderung des Einkommensteuergesetzes)

Zu Artikel 4 (Änderung des Einkommensteuergesetzes)
Zu Nummer 1
Inhaltsübersicht
Wegen der Aufhebung des § 69 EStG wird die Inhaltsübersicht redaktionell entsprechend angepasst.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode               – 95 –                          Drucksache 18/7457


Zu Nummer 2
§ 5b Absatz 1 Satz 4
Nach Wegfall der bisherigen Verordnungsermächtigung in § 150 Absatz 7 AO und Übernahme der bisher in der
StDÜV angesiedelten Regelungen in § 72a Absatz 1 bis 3 und § 87a Absatz 6 sowie in die §§ 87b bis 87d AO ist
§ 5b Absatz 1 Satz 4 EStG zu streichen. Die Regelungen in § 72a Absatz 1 bis 3 und § 87a Absatz 6 sowie den
§§ 87b bis 87d AO gelten für die Übermittlung der E-Bilanz jetzt unmittelbar.
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa und Doppelbuchstabe bb
§ 10 Absatz 2a Satz 1, 2 und 3
Die Wörter „übermittelnde Stelle“ bzw. „übermittelnden Stelle“ werden durch die Wörter „mitteilungspflichtige
Stelle“ bzw. „mitteilungspflichtigen Stelle“ ersetzt. Dies dient der Anpassung an den in § 93c AO verwendeten
Rechtsbegriff.
Zu Doppelbuchstabe cc
§ 10 Absatz 2a Satz 4 bis 8
§ 10 Absatz 2a Satz 4 bis 13 EStG wird an den neuen § 93c Absatz 1 AO angeglichen. Die Art und Weise der
Datenübermittlung sowie der Zeitpunkt der Übermittlung ergeben sich aus § 93c Absatz 1 Nummer 1 AO, daher
werden die Worte „nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung“ sowie die Worte „bis
zum 28. Februar des dem Beitragsjahr folgenden Kalenderjahres“ gestrichen.
Die bisher in § 10 Absatz 2a Satz 4 EStG als zu übermittelnde Angabe aufgeführte steuerliche Identifikations-
nummer wird durch § 93c Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe c AO vor die Klammer gezogen. Ein entsprechender
Verweis auf diese Vorschrift wird aufgenommen. Steuerpflichtiger ist grundsätzlich der Vers

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 42.917 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/7457, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 363.682–406.599 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.00) +D1D2D3 · Prüfwert cb9e9a908f2ac68b….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP