Gesetze / Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung
ERVV§ 10 Besonderes elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach
Stand: 17.07.2024
Wird zitiert von 10
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BGH, 31.05.2023 – XII ZB 428/22Pflicht zur Einreichung eines Beschwerdeschrift durch Berufsbetreuer in elektronischer FormZitiert von 17
- BGH, 24.11.2022 – IX ZB 11/22Notwendigkeit der elektronischen Übermittlung einer Beschwerdeschrift im InsolvenzverfahrenZitiert von 24
- BGH, 07.09.2022 – XII ZB 215/22Elektronischer Rechtsverkehr im Rechtsmittelverfahren: Erfordernis der Wiedergabe des Namens am Ende des Schriftsatzes bei einer einfachen SignaturZitiert von 47
- BGH, 12.05.2022 – 5 StR 398/21Formwirksamkeit eines Strafantrags mittels "einfacher" MailZitiert von 9
- BGH, 30.03.2022 – XII ZB 311/21Anforderungen an die formgerechte Einreichung eines elektronischen Dokuments bei GerichtZitiert von 44
- BGH, 15.05.2019 – XII ZB 573/18Qualifizierte Container-Signatur nicht ausreichend bei Einlegung der BerufungZitiert von 29
Zuletzt entschieden
- BAG, 23.05.2023 – 10 AZB 18/22Elektronischer Rechtsverkehr - Verbandssyndikusrechtsanwalt - aktive NutzungspflichtZitiert von 20
- BSG, 20.03.2019 – B 1 KR 7/18 B(Sozialgerichtliches Verfahren - Verbot der Container-Signatur - Verfassungsmäßigkeit der Regelung des § 4 Abs 2 ERVV - Fehler des Gerichts - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand)Zitiert von 10
- BVerwG, 07.09.2018 – 2 WDB 3/18Verbot einer elektronischen Containersignatur; Übermittlungsmangel; AnwaltsverschuldenZitiert von 19
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 10 ERVV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ERVV/10#abs-1 (1) Natürliche Personen, juristische Personen sowie sonstige Vereinigungen können zur Übermittlung elektronischer Dokumente auf einem sicheren Übermittlungsweg ein besonderes elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach verwenden,
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ERVV/10#abs-2 (2) Das besondere elektronische Bürger- und Organisationenpostfach muss
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ERVV/10#abs-3 (3) Wird für eine rechtlich unselbständige Untergliederung einer juristischen Person oder sonstigen Vereinigung ein besonderes elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach eingerichtet, so muss der Postfachinhaber so bezeichnet sein, dass eine Verwechslung mit der übergeordneten Organisationseinheit ausgeschlossen ist.