Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 6 · BT-Drs. 19/28399 · S. 47

Zu Artikel 6 (Weitere Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes)

Zu Artikel 6 (Weitere Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes)
Die Änderung des § 46c hat zum Ziel, im Gleichlauf mit den Neuregelungen der Zivilprozessordnung einen Aus-
bau der sicheren Übermittlungswege zu ermöglichen. In § 50 Absatz 2 sollen redaktionelle Anpassungen auf-
grund der geänderten Verweisungsnormen vorgenommen werden. Wegen der unterschiedlichen Zeitpunkte des
Inkrafttretens werden die Vorschriften in einen eigenständigen Artikel aufgenommen.

BT-Drs. 19/28399 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 19/28399, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 159.534–159.995 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 142037455870ec1b….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP