Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 6 · BT-Drs. 19/28399 · S. 47
Zu Artikel 6 (Weitere Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes)
Zu Artikel 6 (Weitere Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes) Die Änderung des § 46c hat zum Ziel, im Gleichlauf mit den Neuregelungen der Zivilprozessordnung einen Aus- bau der sicheren Übermittlungswege zu ermöglichen. In § 50 Absatz 2 sollen redaktionelle Anpassungen auf- grund der geänderten Verweisungsnormen vorgenommen werden. Wegen der unterschiedlichen Zeitpunkte des Inkrafttretens werden die Vorschriften in einen eigenständigen Artikel aufgenommen.
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Herkunft
BT-Drs. 19/28399, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 159.534–159.995 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 142037455870ec1b….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP