Gesetze / Erneuerbare-Energien-Gesetz
EEG 2023§ 75 (weggefallen)
Stand: 01.01.2023
Wird zitiert von 10
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- LG Duisburg, 22.01.2021 – 7 O 107/19Zitiert von 3
- VG Frankfurt am Main, 17.04.2020 – 5 L 329/20.FZitiert von 1
- OLG Hamm, 02.05.2024 – 2 U 128/22
- OLG Düsseldorf, 03.05.2023 – 26 U 6/22Zitiert von 1
- LG Darmstadt, 01.12.2021 – 9 O 18/21Zitiert von 1
- LG Köln, 13.08.2021 – 32 O 486/19Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BGH, 10.02.2026 – XIII ZR 6/24Verpflichtung zur Zahlung der EEG-Umlage für Stromlieferungen an drei Kernkraftwerke bei Stillstand; Einstufung eines Konzernunternehmens als Anlagenbetreiber - Stillstandstrom
- OLG Frankfurt am Main, 13.03.2019 – 12 U 38/18Zitiert von 3
- BGH, 05.07.2017 – VIII ZR 147/16Erneuerbare Energien: Verantwortlichkeit des Betreibers einer Photovoltaikanlage für die Erfüllung seiner Meldepflichten gegenüber der Bundesnetzagentur; Aufklärungspflicht des Netzbetreibers; Rechtmäßigkeit der Verringerung der Einspeisevergütung als Sanktion bei Nichterfüllung der Meldepflicht; Rückforderungsanspruch des Netzbetreibers gegen den AnlagenbetreiberZitiert von 24
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 75 EEG 2023 zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 75 EEG 2023 liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.