Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 18/10209 · S. 106
Zu Artikel 2 (Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes)
Zu Artikel 2 (Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes) Zu Nummer 1 Zu Buchstabe a Durch die Änderung wird eine fehlende Aktualisierung des Inhaltsverzeichnisses des EEG aufgrund der Ände- rungen des EEG durch Artikel 15 des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende korrigiert. Zu Buchstabe b Die Änderung dient der Anpassung des Inhaltsverzeichnisses an die Änderungen des Gesetzestextes durch diesen Artikel. Zu Buchstabe c Die Änderung dient der Anpassung des Inhaltsverzeichnisses an die Änderungen des Gesetzestextes durch diesen Artikel. Zu Nummer 2 Zu Buchstabe a In Nummer 34 wird der Verweis auf die Europäische Strombörse in Paris durch einen allgemeineren Verweis auf die Strombörse ersetzt. Die Strombörse wird neu legal definiert (§ 3 Nummer 43a, siehe sogleich). Zu Buchstabe b In § 3 Nummer 43a EEG 2017 wird eine Definition des Begriffs „Strombörse“ neu eingeführt. Maßgeblich ist dabei künftig immer die Strombörse mit dem höchsten Handelsvolumen am Spotmarkt. Dies ist derzeit – wie auch im EEG 2017 vorgesehen – die EPEX Spot in Paris. Sollte sie in der Zukunft nicht mehr das höchste Han- delsvolumen aufweisen, würde zum nächsten Kalenderjahr die Börse mit dem höchsten Handelsvolumen für die Zwecke des EEG 2017 an ihre Stelle treten. Damit wird durch die neue Begriffsbestimmung in § 3 Nummer 43a EEG 2017 sichergestellt, dass automatisch immer die Börse mit dem höchsten Handelsaufkommen im System des EEG 2017 relevant ist. Sollte sich die Börse ändern, würde eine solche Änderung von der BNetzA nach § 85 Absatz 5 EEG 2017 bekannt gemacht. In § 3 Nummer 43b EEG 2017 wird eine Definition des Begriffs der Stromerzeugungsanlage aufgenommen. Die Begriffsdefinition erfolgt vor dem Hintergrund der Neuregelung der Bestimmungen zur Eigenversorgung und in diesem Zusam
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 77.394 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 18/10209, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 397.263–474.657 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 83a2cf61b9282f31….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP