Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / DWVO · GV. NRW. S. 201
Verordnung über Dienstwohnungen für die Beamtinnen und Beamten und die Richterinnen und Richter des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die Beamtinnen und Beamten der Gemeinden und Gemeindeverbände
18 Normen · ausgefertigt 03.05.2012 · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Volltext
- § 1 Dienstwohnungen
- § 2 Beginn des Dienstwohnungsverhältnisses
- § 3 Nutzung der Dienstwohnung
- § 4 Örtlicher Mietwert
- § 5 Veränderungen der Dienstwohnungen
- § 6 Instandsetzungs- und ähnliche Arbeiten
- § 7 Dienstwohnungsvergütung
- § 8 Höchste Dienstwohnungsvergütung
- § 9 Betriebskosten
- § 10 Sammelheizung und Warmwasser aus dienstlichen Versorgungsleitungen
- § 11 Sonstige Entgelte
- § 12 Anrechnung der Dienstwohnungsvergütung und der Betriebskosten
- § 13 Ende des Dienstwohnungsverhältnisses
- § 14 Härtefallregelung
- § 15 Zuständige Stellen für Dienstwohnungender Gemeinden und Gemeindeverbände
- § 16 Anwendung der Verordnung auf die Richterinnen und Richter
- § 17 Übergangsregelung
- § 18 Inkrafttreten, Außerkrafttreten