Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / DWVO · GV. NRW. S. 201

Verordnung über Dienstwohnungen für die Beamtinnen und Beamten und die Richterinnen und Richter des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die Beamtinnen und Beamten der Gemeinden und Gemeindeverbände

18 Normen · ausgefertigt 03.05.2012 · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Volltext
  2. § 1 Dienstwohnungen
  3. § 2 Beginn des Dienstwohnungsverhältnisses
  4. § 3 Nutzung der Dienstwohnung
  5. § 4 Örtlicher Mietwert
  6. § 5 Veränderungen der Dienstwohnungen
  7. § 6 Instandsetzungs- und ähnliche Arbeiten
  8. § 7 Dienstwohnungsvergütung
  9. § 8 Höchste Dienstwohnungsvergütung
  10. § 9 Betriebskosten
  11. § 10 Sammelheizung und Warmwasser aus dienstlichen Versorgungsleitungen
  12. § 11 Sonstige Entgelte
  13. § 12 Anrechnung der Dienstwohnungsvergütung und der Betriebskosten
  14. § 13 Ende des Dienstwohnungsverhältnisses
  15. § 14 Härtefallregelung
  16. § 15 Zuständige Stellen für Dienstwohnungender Gemeinden und Gemeindeverbände
  17. § 16 Anwendung der Verordnung auf die Richterinnen und Richter
  18. § 17 Übergangsregelung
  19. § 18 Inkrafttreten, Außerkrafttreten