Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / DWVO · GV. NRW. S. 201
Verordnung über Dienstwohnungen für die Beamtinnen und Beamten und die Richterinnen und Richter des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die Beamtinnen und Beamten der Gemeinden und Gemeindeverbände
18 Normen · Ausgangsfassung vom 03.05.2012 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Volltext
- § 1 Dienstwohnungen
- § 2 Beginn des Dienstwohnungsverhältnisses
- § 3 Nutzung der Dienstwohnung
- § 4 Örtlicher Mietwert
- § 5 Veränderungen der Dienstwohnungen
- § 6 Instandsetzungs- und ähnliche Arbeiten
- § 7 Dienstwohnungsvergütung
- § 8 Höchste Dienstwohnungsvergütung
- § 9 Betriebskosten
- § 10 Sammelheizung und Warmwasser aus dienstlichen Versorgungsleitungen
- § 11 Sonstige Entgelte
- § 12 Anrechnung der Dienstwohnungsvergütung und der Betriebskosten
- § 13 Ende des Dienstwohnungsverhältnisses
- § 14 Härtefallregelung
- § 15 Zuständige Stellen für Dienstwohnungender Gemeinden und Gemeindeverbände
- § 16 Anwendung der Verordnung auf die Richterinnen und Richter
- § 17 Übergangsregelung
- § 18 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Änderungsverlauf
-
Historischer Änderungsnachweis
01.02.2022 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 01.02.2022, Artikel 61
GV. NRW. S. 122 Quelle (GV. NRW.)
-
Historischer Änderungsnachweis
01.01.2017 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 13.12.2017
GV. NRW. S. 967
-
Historischer Änderungsnachweis
19.11.2016 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 26.10.2016
GV. NRW. S. 872
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).