Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / DWVO · GV. NRW. S. 201

Verordnung über Dienstwohnungen für die Beamtinnen und Beamten und die Richterinnen und Richter des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die Beamtinnen und Beamten der Gemeinden und Gemeindeverbände

18 Normen · Ausgangsfassung vom 03.05.2012 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Volltext
  2. § 1 Dienstwohnungen
  3. § 2 Beginn des Dienstwohnungsverhältnisses
  4. § 3 Nutzung der Dienstwohnung
  5. § 4 Örtlicher Mietwert
  6. § 5 Veränderungen der Dienstwohnungen
  7. § 6 Instandsetzungs- und ähnliche Arbeiten
  8. § 7 Dienstwohnungsvergütung
  9. § 8 Höchste Dienstwohnungsvergütung
  10. § 9 Betriebskosten
  11. § 10 Sammelheizung und Warmwasser aus dienstlichen Versorgungsleitungen
  12. § 11 Sonstige Entgelte
  13. § 12 Anrechnung der Dienstwohnungsvergütung und der Betriebskosten
  14. § 13 Ende des Dienstwohnungsverhältnisses
  15. § 14 Härtefallregelung
  16. § 15 Zuständige Stellen für Dienstwohnungender Gemeinden und Gemeindeverbände
  17. § 16 Anwendung der Verordnung auf die Richterinnen und Richter
  18. § 17 Übergangsregelung
  19. § 18 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Änderungsverlauf

  1. Historischer Änderungsnachweis

    01.02.2022 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 01.02.2022, Artikel 61

    GV. NRW. S. 122 Quelle (GV. NRW.)

  2. Historischer Änderungsnachweis

    01.01.2017 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 13.12.2017

    GV. NRW. S. 967

  3. Historischer Änderungsnachweis

    19.11.2016 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 26.10.2016

    GV. NRW. S. 872

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).